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RAF-Ermittlungen
19.05.2015

Buback-Mord: Bundesanwaltschaft stellt RAF-Ermittlungen ein

Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wurde 2012 wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback verurteilt.
Foto: Bernd Weissbrod, dpa

Die Ermittlungen gegen ehemalige RAF-Terroristen wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Buback wurden eingestellt. Die Bundesanwaltschaft hat von einer Strafverfolgung abgesehen.

Die Bundesanwaltschaft hat die unlängst aufgenommenen Ermittlungen gegen sieben ehemalige RAF-Terroristen wegen des 1977 verübten Mords an Generalbundesanwalt Siegfried Buback eingestellt. Das teilte die Behörde am Dienstag auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Bundesanwaltschaft habe von der Strafverfolgung abgesehen, teilte ein Sprecher der Behörde mit. "Ausschlaggebend für diese Entscheidung war vor allem, dass sämtliche Beschuldigte wegen vereinigungsbezogener Straftaten bereits langjährige Freiheitsstrafen verbüßt haben".

Ermittlungen in dem Fall gegen sechs ehemalige RAF-Terroristen seit vergangenem Herbst

Die Bundesanwaltschaft hatte seit vergangenem Herbst gegen vier Frauen und zwei Männer wegen des Verdachts der Verabredung oder Beihilfe zum Mord an Buback ermittelt.

Buback, sein Fahrer und ein Justizbeamter waren 1977 in Karlsruhe von einem Motorrad aus erschossen worden. Wer die beiden Attentäter waren, konnte auch das Oberlandesgericht Stuttgart im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker nicht klären. Sie war wegen Beihilfe zum Mord 2012 zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ausgangspunkt der jüngsten und jetzt eingestellten Ermittlungen waren Feststellungen des OLG-Urteils zur Tatplanung gewesen. dpa

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