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Franziska Giffey
30.10.2019

Bundesfamilienministerin Giffey kann Doktortitel behalten

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) kann den ihr verliehenen Grad "Doktorin der Politikwissenschaft" behalten.
Foto: Michael Kappeler, dpa

Monatelang hat die Freie Universität Berlin die Doktorarbeit der Familienministerin geprüft. Nun ist klar, Franziska Giffey kann ihren Titel behalten.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey darf ihren Doktor-Titel behalten und damit auch ihren Ministerposten. Die Freie Universität Berlin (FU) teilte am Mittwochabend mit, dass das Universitätspräsidium einstimmig beschlossen habe, Giffey für ihre Dissertation eine Rüge zu erteilen, den ihr verliehenen Grad "Doktorin der Politikwissenschaft" aber nicht zu entziehen. Die SPD-Politikerin teilte anschließend mit, "dass sie ihre Arbeit als Bundesfamilienministerin "weiter mit großem Engagement und viel Freude" fortsetzen werde. 

FU hatte seit Februar auf Giffeys eigene Bitte hin ihre Doktorarbeit geprüft

Mit der Entscheidung ist der drohende Rücktritt Giffeys vom Tisch. Sie hatte für den Fall einer Aberkennung des Titels angekündigt, ihren Ministerposten räumen zu wollen. Wegen des schwebenden Verfahrens hatte sie zudem auf eine Kandidatur für den SPD-Vorsitz verzichtet, obwohl ihr gute Chancen eingeräumt wurden. 

Wie die FU mitteilte, sei die Entscheidung nach eingehender Prüfung und einer mehrstündigen Sitzung gefallen. "Frau Dr. Giffey wurde am heutigen Mittwoch über die Entscheidung des Präsidiums informiert." Die FU hatte seit Februar auf Giffeys eigene Bitte hin ihre Doktorarbeit geprüft. Dabei ging es darum, ob die SPD-Politikerin abgeschrieben oder nicht korrekt zitiert hat. Plagiatsjäger der Website "VroniPlag" hatten auf Dutzende Unregelmäßigkeiten in der Arbeit hingewiesen und später festgestellt, dass sogar auf mehr als jeder dritten Seite Plagiatstext zu finden sei. 

Die FU kam nun zu dem Schluss, dass es in der Dissertation zwar Mängel gebe, dass das Gesamtbild der festgestellten Mängel die Entziehung des Doktorgrades aber nicht rechtfertige. Die Ministerin hatte ein bewusstes Plagiat immer zurückgewiesen und gesagt, sie habe die Doktorarbeit nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Die Überprüfung der Arbeit habe im Ergebnis bestätigt, dass sie den Titel zu Recht führe, sagte sie am Mittwoch. Sie danke dem vom Promotionsausschuss der FU eingesetzten Gremium für die eingehende Befassung mit ihrer Dissertation. 

Plagiatsverdacht: Aussagen müssen korrekt als fremde Quelle zitiert werden

Die SPD-Politikerin hatte von 2005 bis 2009 im Bereich Politikwissenschaft am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin promoviert. Ihre Arbeit verfasste sie zum Thema "Europas Weg zum Bürger - Die Politik der Europäischen Kommission zur Beteiligung der Zivilgesellschaft". Giffey untersuchte dabei auch die Lage im Berliner Bezirk Neukölln, wo sie später Bezirksbürgermeisterin war.

In wissenschaftlichen Arbeiten, wie Doktorarbeiten, greifen Autoren immer auch auf vorangegangene Veröffentlichungen anderer Wissenschaftler zum gleichen Thema zurück. Deren Aussagen müssen aber im Text korrekt als fremde Quelle zitiert und in einem Literaturverzeichnis ausgewiesen werden. Bei einem Plagiatsverdacht geht es darum, ob der Autor diese fremden Texte zum Teil oder ganz zu seinen eigenen macht und nicht ausreichend als Fremdquelle ausweist. (dpa)

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