Rentner müssen doch mit Kontrollen rechnen
Rentner müssen nun doch ab Oktober mit Kontrollen der Finanzämter rechnen. Eine Bagatellgrenze wird es nicht geben. Von Rudi Wais
Von Rudi Wais
Berlin. Millionen von Rentnern müssen ab Herbst mit unerfreulicher Post vom Finanzamt rechnen: Wie das Bundesfinanzministerium am Wochenende bestätigte, wird es für ausstehende Steuernachzahlungen keine Bagatellgrenze geben, bis zu der der Fiskus auf Geld verzichtet. Davon betroffen sind allerdings nur Ruheständler mit hohen Renten oder Zusatzeinnahmen aus Kapitalanlagen oder Vermietungen.
Nach Angaben des Ministeriums sind für Alleinstehende rund 19 000 Euro pro Jahr steuerfrei, wenn sie 2005 in Rente gegangen sind oder schon Rente bezogen haben. Bei Verheirateten sind es 38 000 Euro pro Jahr.
"Angst vor hohen Nachzahlungen ist meistens unbegründet"
Ab Oktober prüfen die Finanzämter mithilfe von 120 Millionen Mitteilungen der Rentenversicherer, welche Rentner ihre Altersgelder bisher korrekt versteuert haben und welche nicht - eine Folge einer gesetzlichen Neuregelung, die nach groben Schätzungen bis zu fünf Millionen Rentner mehr als bisher zur Abgabe einer Steuererklärung zwingt.
In den meisten Fällen sei die Angst vor hohen Nachzahlungen jedoch unbegründet, betonte FDP-Generalsekretär Dirk Niebel gegenüber unserer Zeitung. Schließlich würden die Renten nicht in voller Höhe besteuert, sondern lediglich mit dem sogenannten Ertragswert. Durch die angekündigten Kontrollen erwecke das Finanzministerium jedoch den Eindruck, alle Rentner stünden unter dem Generalverdacht der Steuerhinterziehung. Wörtlich sagte Niebel: "Peer Steinbrück vergisst: Die Unschuldsvermutung gilt auch für Rentner." Mit der Ankündigung von Kontrollen schüre das Finanzministerium unnötig Ängste und Sorgen bei den Rentnern.
Eine Art Amnestie, bei der das Finanzamt bis zu einem bestimmten Betrag auf Nachzahlungen verzichtet, ist nach Angaben des Ministeriums schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Bei der Auswertung der Mitteilungen, in denen die Versicherer alle Zahlungen aus der gesetzlichen Rente, aus Betriebsrenten und privaten Leibrenten seit 2005 auflisten, solle aber "mit Augenmaß" vorgegangen werden.
Anhand der Mitteilungen können die Finanzämter erstmals feststellen, ob alle Rentner in den vergangenen vier Jahren tatsächlich korrekt ihre Steuern abgeführt haben. Betroffene, deren Einkommen über den jeweiligen Freibeträgen liegt und die noch keine Steuererklärung abgegeben haben, werden anschließend angeschrieben.
Allerdings werden die Finanzämter nicht sofort einen Steuerbescheid verschicken und eine Nachzahlung fordern, sondern zunächst nur um "Erläuterung" bitten. Bis Betroffene dann zahlen müssen, können weitere Monate vergehen: Die Deutsche Steuergewerkschaft warnt bereits vor einer Überforderung der Finanzämter.
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