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  3. Bundesgerichtshof: Sexualmörder kommt auch nach Jugendstrafe nicht frei

Bundesgerichtshof
09.03.2010

Sexualmörder kommt auch nach Jugendstrafe nicht frei

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Ein nach Jugendstraftrecht verurteilter Sexualmörder kommt auch nach seiner Haftzeit nicht frei. Die Richter bestätigten damit die nachträgliche Sicherungsverwahrung.

Die bislang einzige in Deutschland verhängte nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen einen nach Jugendstrafrecht verurteilten Täter hat Bestand.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass der verurteilte Sexualmörder Daniel I. weiter im Gefängnis bleiben muss.

Der heute 32-jährige Mann hatte 1997 im Alter von 19 Jahren auf einem Waldweg einer 31-jährige Joggerin aufgelauert, diese erdrosselt und sich dann an der Getöteten sexuell vergangen. Er war im Oktober 1999 vom Landgericht Regensburg wegen Mordes zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden, wobei das Jugendstrafrecht bei dem Heranwachsenden zur Anwendung kam.

Im Juni 2009 ordnete das Landgericht die nachträgliche Sicherungsverwahrung an. Die dagegen gerichtete Revision von Daniel I. wies der BGH jetzt zurück. ddp

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