Weniger Rechte für Bürger? Opposition kritisiert Koalitionspläne
Exklusiv Die Koalition will den Zugang der Bürger zum Bundesgerichtshof erschweren und einen Mindeststreitwert von 20.000 Euro für Zivilprozesse festsetzen.
Zur Gleichheit vor dem Gesetz gehört, dass allen Bürgern der Gang durch die Instanzen möglich sein muss – unabhängig vom Geldbeutel. Doch die Große Koalition will den Zugang zu einem hohen Bundesgericht nun dauerhaft einschränken. Der Bundesgerichtshof (BGH) soll bestimmte Revisionen im Zivilrecht nur noch behandeln, wenn sie einen Streitwert von mindestens 20.000 Euro haben. „Das schneidet den Bürgern den Instanzentzug ab. Wir sehen die Gleichheit vor dem Recht als gefährdet an“, beklagte der rechtspolitische Sprecher der Linken, Friedrich Straetmanns.
Weniger Rechte für Bürger vor dem BGH: So wollen Union und SPD das Recht ändern
Die von CDU/CSU und SPD geplante Änderung betrifft das Instrument der sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde. Scheitert jemand mit seinem Fall vor einem Land- oder Oberlandesgericht und lassen die dortigen Richter keine Revision zu, kann sich der oder die Betroffene an den BGH mit Nichtzulassungsbeschwerde wenden.
Der Gerichtshof kann sich des Falles annehmen und die unteren Instanzen zu einer Neuverhandlung zwingen. Liegt der Streitwert unter 20.000 Euro, ist dieser Rechtsweg verschlossen. Eingeführt hat diesen Schwellenwert bereits die frühere rot-grüne Bundesregierung – allerdings nur befristet. Er wurde immer wieder verlängert, würde aber Ende dieses Jahres auslaufen. Deshalb soll die Marke nun in der Zivilprozessordnung festgeschrieben werden.
Grüne und Linke kritisieren Pläne der Regierung - auch BGH ist skeptisch
Linke und Grüne befürchten, dass damit zum Beispiel Mietstreitigkeiten um wenige tausend Euro nicht mehr vor dem BGH landen werden. „Wir können uns daher vorstellen, die Wertgrenze abzusenken“, sagte die Grünen-Rechtspolitikerin Manuela Rottmann. Für geeignet hält die Opposition einen Grenzwert von 5000 Euro.
Der Bundesgerichtshof fürchtet hingegen eine Flut an Beschwerden. „Das Auslaufen der Wertgrenze hätte katastrophale Folgen für die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen“, sagte BGH-Präsidentin Bettina Limperg unserer Redaktion. Sie warnte vor einer Verdoppelung oder gar Verdreifachung der Nichtzulassungsbeschwerden, die „den BGH in jeder Hinsicht überlasten“ würden.
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