Dobrindt fordert nach Corona-Urteil sofortige Rückkehr zur Epidemischen Lage
Exklusiv CSU-Landesgruppenchef Dobrindt kritisiert Ampel nach dem Corona-Urteil. Der Augsburger Verfassungsrechtler Lindner sieht keinen Freifahrtschein für Lockdown.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hat nach den Karlsruher Corona-Grundstzentscheidungen die Ampel-Parteien zur schnellen Wiedereinsetzung der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite aufgefordert. „Die Zeit der links-gelben Ausflüchte muss jetzt vorbei sein“, sagte der CSU-Politiker unserer Redaktion. „Die Abschaffung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite war ein schwerer Fehler der Ampel-Koalition“, kritisierte Dobrindt.
Dobrindt für Abstimmung noch diese Woche
„Der Deutschen Bundestag sollte dieser Woche in einer Sondersitzung diesen Fehler korrigieren und die Epidemische Lage wieder in Kraft setzen“, forderte der CSU-Politiker. „Die Unionsfraktion steht dazu bereit“, erklärte der stellvertretende Unionsfraktionschef. „Nur so erhalten auch die Bundesländer den vollständigen Instrumentenkasten zur effektiven Bekämpfung der vierten Welle“, betonte Dobrindt.
Verfassungsrechtler: Corona-Urteil kein Freifahrtsschein für Lockdown
Nach Einschätzung des Verfassungsrechtlers Josef Franz Lindner ist das Corona-Urteil des Bundesverfassungsgericht keine juristische Grundlage für ein pauschales Herunterfahren ganzer Lebensbereiche. „Insgesamt war die Entscheidung so erwartbar, der Gesetzgeber sollte sie nicht als Freifahrtsschein für ein blindwütiges Draufhauen verstehen“, sagte Lindner unserer Redaktion.
Entscheidung nicht einfach auf heute übertragbar
Der Rechtsprofessor von der Universität Augsburg riet den Regierungen in Bund und Ländern zu einem abgeschichteten Vorgehen. „An verschiedenen Stellen weist das Gericht darauf hin, dass der Impffortschritt zu berücksichtigen ist. Man kann die Entscheidung mitnichten auf die heutige Lage 1:1 zu übertragen“, erklärte er.
Heute sei die Impfquote zehnmal so hoch wie im April letzten Jahres als die Bundesnotbremse erlassen wurde, über die die Karlsruher Richter urteilten. „Ausgangsbeschränkungen für alle wären heute verfassungswidrig. Es muss unterscheiden werden zwischen Ungeimpften, Genesenen, Geimpften und Geboosterten“, meinte Lindner. Generelle Schließungen von Klubs, Bars und engen Kneipen hält er wegen der dort unvermeidlichen, engen Kontakte dennoch für möglich. Für das herkömmliche Wirtshaus gelte das nicht. Dort sei in der jetzigen Lage 2G angemessen.
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Es ist schon bezeichnend, wenn der Klassenschlechteste eine große Klappe hat und mit den Fingern auf andere zeigt.