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Bundespräsidentenwahl
10.11.2016

Gibt es den neuen Bundespräsidenten erst im dritten Anlauf?

SPD-Chef Gabriel schlägt Frank-Walter Steinmeier (rechts) als Nachfolger von Bundespräsident Joachim Gauck vor.
Foto:  Britta Pedersen/Archiv (dpa)

Bei der Präsidenten-Wahl richtet sich der Blick auf den dritten Wahlgang in der Bundesversammlung. Dann reicht die relative Mehrheit.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer und SPD-Chef Sigmar Gabriel wollen am Freitag erneut ausloten, ob sie sich auf einen gemeinsamen Kandidaten für das Bundespräsidentenamt einigen können. Bisher sieht es eher nicht danach aus. Bei ihren Verhandlungen dürften die drei Parteivorsitzenden eines im Kopf haben: den dritten Wahlgang in der Bundesversammlung.

Denn wenn es keinen Konsenskandidaten gibt, der die absolute Mehrheit in dem Gremium erreicht, fällt die Entscheidung in der dritten Runde. Dann reicht die relative Mehrheit: Gewählt ist, wer die meisten Stimmen hat. Die Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung, die am 12. Februar 2017 einen Nachfolger für Joachim Gauck kürt, sind aber unklar wie selten zuvor.

Die Wahl wird zu einem Rechenspiel

Der Bundesversammlung gehören die 630 Abgeordneten des Bundestages an sowie die gleiche Anzahl an Ländervertretern. Bei 1260 Mitgliedern ist im ersten oder zweiten Durchgang gewählt, wer 631 Stimmen schafft. Die Union verfügt über 542 oder 543 Stimmen, die SPD 386 bis 388. Die Grünen kommen auf 145 oder 146 Mitglieder. Bei den drei Parteien muss wegen knapper Mehrheitsverhältnisse und einer Obergrenze pro Land letztlich das Los entscheiden. An der Kräfteverteilung ändert dies aber nichts. Die Linke erreicht 94, die FDP 33 und die AfD 27 Sitze. Hinzu kommen noch 31 Sonstige - darunter zwölf Vertreter der Piraten-Partei.

Die absolute Mehrheit in dem Gremium erreicht die Union mit SPD oder Grünen. Rot-Rot-Grün bräuchte die Stimmen der Piraten, um in den ersten beiden Wahlgängen einen Kandidaten durchzubringen.

Wenn SPD, Grüne und Linke an einen Strang ziehen, hat die Union das Nachsehen

Kommt in den ersten beiden Wahlgängen keine Mehrheit zustande, wird der dritte Durchgang zur Zitterpartie. Wenn Sozialdemokraten, Grüne und Linke dann an einem Strang ziehen, würden sie einen Unionskandidaten klar überholen - selbst wenn die FDP einen Bewerber der CDU/CSU unterstützt. Der schwarz-gelbe Block hätte maximal 576 Stimmen, der rot-rot-grüne mindestens 625. SPD und Grüne erreichen zusammen mindestens 531 Sitze - und liegen damit nur knapp hinter der Union mit ihren maximal 543 Sitzen. Es wären also nur wenige Stimmen von den Linken erforderlich, um die relative Mehrheit zu erreichen. Andererseits hätte die Union die Nase vorn, wenn sich im dritten Wahlgang nur eine der beiden Oppositionsparteien enthält. Denn versagen Grüne oder Linke der SPD die Gefolgschaft, hat die Union auf jeden Fall mehr Stimmen als ein SPD-Kandidat. afp

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