Außenministerium räumt Verstöße bei Finanzierung von Bauprojekten ein
Exklusiv Das Auswärtige Amt hat gegen geltendes Haushaltsrecht verstoßen. Es geht um mehr als 100 Millionen Euro. Jetzt gibt es eine Sondersitzung.
Das Auswärtige Amt hat Tricksereien bei Baumaßnahmen im Ausland eingeräumt. Ein Sprecher bestätigte am Freitag in Berlin, dass Abrechnungen in der Vergangenheit nicht den geltenden Regeln entsprachen. „Wir erkennen die Kritik an“, sagte er mit Blick auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes. Der Sprecher betonte gleichzeitig aber auch, dass die Unregelmäßigkeiten bis 2008 zurückreichen würden und das Amt jetzt den Gesetzen entsprechend arbeite.
Unsere Redaktion hatte am Donnerstag über ein Papier des Bundesrechnungshofes berichtet, wonach das Außenamt bei Baumaßnahmen im Ausland nicht nur Vereinbarungen missachtete, sondern „vor allem gegen geltendes Haushaltsrecht“ verstieß. Der Artikel war am Freitag dann Thema in der Regierungspressekonferenz.
Der Außenamts-Sprecher sagte, sein Ministerium habe gemeinsam mit dem Bundesbauministerium „die notwendigen Konsequenzen gezogen“ und heute sehe „die Realität anders aus“. Das Auswärtige Amt erfülle jetzt „die Kernanliegen des Bundesrechnungshofes“. Die Baumaßnahmen würden haushaltsrechtlich korrekt zugeordnet.
Außenministerium soll Bauprojekte rechtswidrig finanziert haben
Nach geltendem Recht müssen alle großen Baumaßnahmen dem Bundesbauministerium zur baufachlichen Genehmigung und dem Bundesfinanzministerium zur haushaltsmäßigen Anerkennung vorgelegt werden. Anschließend sind sie einzeln im Bundeshaushalt zu veranschlagen. In der Praxis hat sich das heute von Minister Heiko Maas (SPD) geleitete Außenamt nach Erkenntnissen des Bundesrechnungshofes allerdings trickreich an den Gesetzen vorbeigemogelt und de facto „außerhalb seiner Zuständigkeit ohne die Bundesbauverwaltung“ große Baumaßnahmen veranlasst.
Dazu teilten die Diplomaten „im Haushalt eigentlich einzeln zu veranschlagende“ große Baumaßnahmen in mehrere kleine Baumaßnahmen auf, die weniger strengen Regeln unterlagen, wie es im Bericht heißt. Es geht um rund 106 Millionen Euro, die im Einzelplan des Haushalts unter „Kleine Baumaßnahmen“ auftauchen.
Der Vorwurf der Rechnungsprüfer wiegt schwer, denn nach ihrer Einschätzung hat das Auswärtige Amt mit seinem Vorgehen das Budgetrecht des Parlaments übergangen, „indem es die Vorhaben einer Einzelveranschlagung im Haushalt und damit der parlamentarischen Kontrolle entzog“. Außerdem haben die Diplomaten demnach Kontrollen durch das Bau- und das Finanzministerium umgangen sowie die „Grundsätze der Haushaltsklarheit und –wahrheit“ missachtet.
Der Sprecher des Außenamtes machte am Freitag besondere Umstände für die kreative Abrechnungspraxis geltend. Es habe beim Auswärtigen Amt „einen erheblichen Bedarf“ gegeben. Dass in der Vergangenheit so entschieden worden sei, habe zudem „mit rechtlichen Betreiberplichten und Fürsorgepflichten gegenüber den Mitarbeitern“ zu tun gehabt.
Die Grünen-Haushaltsexpertin Ekin Deligöz hatte unserer Redaktion gesagt, es könne „nicht sein, dass sich das Auswärtige Amt den gesetzlichen Regelungen entzieht“. Das Thema ist auch längst noch nicht erledigt: Am 22. Oktober gibt es im Bundestag eine Sondersitzung der Berichterstatter, die im Haushaltsausschuss für diesen Bereich zuständig sind. Das Außenamt muss dann erneute Rede und Antworten stehen. (dpa)
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