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  3. Sexualstrafrecht: Bundesregierung beschließt härtere Strafen für Kinderpornografie-Besitz

Sexualstrafrecht
17.09.2014

Bundesregierung beschließt härtere Strafen für Kinderpornografie-Besitz

Das Gesetz gegen Kinderpornografie wurde verschärft.
Foto: Peter Kneffel/dpa

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur härteren Bestrafung von Kinderpornografie gebilligt. Zudem wird nun auch bestraft, wer Nacktbilder ohne Erlaubnis aufnimmt oder verbreitet.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch das Gesetz zur Verschärfung des Sexualstrafrechts auf den Weg gebracht: Das Kabinett billigte den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD), wie sein Ministerium in Berlin mitteilte. Mit der Neuregelung werden die Strafen für den Besitz von Kinder- und Jugendpornografie verschärft, außerdem werden die Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch verlängert.

Sexualstrafrecht: Auch Nacktbilder können nun zu Strafen führen

Zudem wird eine Regelung eingeführt, die die unbefugte Herstellung und Verbreitung von Nacktaufnahmen unter Strafe stellt - und zwar unabhängig vom Alter des Dargestellten. Damit soll die Verbreitung von Nacktaufnahmen unterbunden werden, die keine Pornografie darstellen.

"Kinderpornografie ist sexueller Missbrauch", erklärte Maas. Kinder sind nicht in der Lage, sich gegen solche Gewalt zu wehren und werden traumatisiert." Kinder und Jugendliche hätten ein Recht darauf, dass Nacktbilder von ihnen nicht im Internet oder auf anderem Weg verbreitet werden. "Mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen darf niemand Geld verdienen." Es solle aber nichts kriminalisiert werden, was zum Alltag vieler Eltern gehört, wie zum Beispiel das Fotografieren ihrer Kinder am Strand.

Kinderpornografie-Besitz wird härter bestraft

Die strafrechtliche Verjährung beim sexuellen Kindesmissbrauch soll erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers beginnt. Damit können alle schweren Sexualdelikte zukünftig nicht mehr vor der Vollendung des 50. Lebensjahres des Opfers verjähren. "Opfer von Sexualtaten sind oftmals stark traumatisiert und benötigen Zeit, um das Geschehene zu verarbeiten und sich auch mit der Frage der strafrechtlichen Anklage der Tat auseinandersetzen zu können."

Mit der Neuregelung zieht die Bundesregierung auch die Konsequenzen aus dem Fall des früheren SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy, der ursprünglich wegen des Besitzes nicht eindeutig pornografischer Aufnahmen in die Schlagzeilen geraten war. Inzwischen ist er wegen Kinderpornografie angeklagt. (AZ/afp)

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