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  3. Grundsteuer: Bundesregierung beschließt umstrittene Reform der Grundsteuer

Grundsteuer
21.06.2019

Bundesregierung beschließt umstrittene Reform der Grundsteuer

Bundesländer dürfen von den beschlossenen Grundsteuer-Regeln abweichen.
Foto: Reinhardt, dpa (Symbolbild)

Die Reform der Grundsteuer ist umstritten. Jetzt hat das Kabinett aber beschlossen. So wird sie künftig berechnet.

Die Bundesregierung hat den Weg für die umstrittene Reform der Grundsteuer frei gemacht. Das Kabinett beschloss am Freitag den Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD), in der kommenden Woche soll er in den Bundestag eingebracht werden. Das teilte das Finanzministerium mit, zuvor hatte das ARD-Hauptstadtstudio berichtet. 

Grundsteuer: So sehen die Pläne von Scholz aus

Nach den Plänen von Scholz sollen bei der Berechnung der wichtigen Steuer grundsätzlich weiterhin der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Die Bundesländer dürfen aber von dieser Regelung abweichen und eigene Berechnungsmodelle einführen. Bayern zum Beispiel will allein die Größe des Grundstücks zugrunde legen. Für die Neuregelung soll das Grundgesetz an zwei Stellen geändert werden. 

Die Grundsteuer zahlt jeder Hausbesitzer - auch auf die Mieter wird sie umgelegt. Für die Kommunen ist sie zugleich eine der wichtigsten Einnahmequellen. Laut Gesetzentwurf soll sich das Gesamtaufkommen nicht verändern - allerdings werden manche Bürger durch die Reform mehr, andere weniger zahlen müssen. Die Bundesregierung appelliert in der Begründung des Gesetzes an die Kommunen, ihre Hebesätze entsprechend anzupassen. Denn das letzte Wort über die Höhe der Grundsteuer haben die Städte und Gemeinden selbst. (dpa)

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