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  3. Islamistin: Bundesregierung holt erstmals IS-Frau nach Deutschland zurück

Islamistin
22.11.2019

Bundesregierung holt erstmals IS-Frau nach Deutschland zurück

Die Niederlande sind laut einem Gerichtsurteil nicht dazu verpflichtet, IS-Frauen und Kinder heim zu holen. Deutschland dagegen unterstützt nun die Rückkehr einer Frau.
Foto: Alexander Kaya (Symbol)

Die Bundesregierung hilft einer deutschen Frau aus dem syrischen Gefangenenlager Al-Hol, die zurückzukommen will. Bisher war die Ausreise nur Kindern möglich.

An diesem Wochenende soll erstmals mit Unterstützung der Bundesregierung eine Frau nach Deutschland zurückkehren, die ins Herrschaftsgebiet der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ausgereist war. Bisher hatte Deutschland nur bei der Ausreise von Kindern aus syrischen Gefangenenlagern geholfen. Aus dem Auswärtigen Amt hieß es: "Wir können bestätigen, dass heute drei weitere deutsche Kinder, die sich in Nordsyrien in Gewahrsam befunden haben, von dort aus gemeinsam mit ihrer Mutter in den Irak ausreisen konnten."  

Nach dpa-Informationen soll die Familie, die zuletzt im Lager Al-Hol lebte, am Samstag zurück nach Deutschland kommen. Den Angaben zufolge wird gegen die Frau in Deutschland ermittelt. Sie hat demnach neben ihren eigenen Kindern auch ein zweijähriges Mädchen mit US-Staatsangehörigkeit in ihrer Obhut. An der Organisation der Ausreise in den Irak soll ein ehemaliger US-Diplomat beteiligt gewesen sein.

Die Bundesregierung hatte mit Blick auf Frauen, die aus Gefangenenlagern in Syrien zurückkehren wollen, zuletzt erklärt, sie werde sich jeden Einzelfall anschauen. Im August waren drei Waisenkinder und ein schwer erkranktes Kind aus IS-Familien via Irak nach Deutschland gebracht worden.

Mutmaßliche deutsche IS-Frau in Syrien inhaftiert

In den vergangenen Wochen hatte es zwei Gerichtsbeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu IS-Rückkehrerinnen gegeben. In beiden Fällen war die Bundesregierung aufgefordert worden, Frauen, die in einem von Kurden kontrollierten Lager in Syrien leben, gemeinsam mit ihren Kindern nach Deutschland zu holen. In seiner Begründung führte das Gericht aus, die Kinder seien traumatisiert und auf die Betreuung der Mutter angewiesen. Das Auswärtige Amt hatte seinerseits Sicherheitsbelange geltend gemacht.

In der Türkei warten aktuell noch zwei deutsche Frauen, die zuvor in Syrien gefangen waren, mit insgesamt fünf Kindern auf ihre Abschiebung nach Deutschland. Eine von zwei mutmaßlichen IS-Frauen, die vergangene Woche von der Türkei nach Deutschland abgeschoben worden waren, wurde nach ihrer Ankunft wegen des dringenden Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat und anderer Straftaten inhaftiert.

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Die Niederlande müssen IS-Frauen und Kinder vorerst nicht aus nordsyrischen Lagern nach Hause holen. Ein Berufungsgericht gab am Freitag der niederländischen Regierung Recht und entschied gegen einen Antrag der Betroffenen, wie die Nachrichtenagentur ANP berichtete. 23 niederländische Frauen mutmaßlicher IS-Terroristen und deren 56 Kinder wollten mit der Klage gegen die Regierung ihre Rückholung erzwingen. 

Niederlande: Kinder müssen nicht aus Syrien heimgeholt werden

In der vergangenen Woche hatte ein Gericht in erster Instanz entschieden, dass zumindest die Kinder heimgeholt werden müssten. Das Berufungsgericht kippte nun diese Entscheidung. Der Fall sei eine politische Angelegenheit und deshalb nicht Sache der Gerichte. "Es ist an den Politikern, sich mit der miserablen Situation dieser Kinder zu beschäftigen", erklärte das Gericht nach einem Bericht der Zeitung "de Volkskrant". Nach dem Urteil brachen mehrere Familienmitglieder der Betroffenen in Tränen aus. Zunächst war noch nicht klar, ob die Kläger noch vor das oberste Gericht ziehen wollen.

Die Frauen waren in den vergangenen Jahren in Kriegsgebiete in Syrien und im Irak gereist. Anwälte der Regierung argumentieren, eine Rückholung der Frauen sei wegen der gefährlichen Lage in der Region zu riskant. Die Rückholung von IS-Kämpfern lehnt Den Haag grundsätzlich ab. (dpa)

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