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Bundestag
31.08.2020

Wahlrechtsreform: Opposition droht mit Verfassungsklage

Die Auswirkung von Erst- und Zweitstimmen auf die Größe des Bundestags ist seit Jahren ein Dauerstreitthema zwischen großen und kleinen Parteien.
Foto: Michael Kappeler, dpa (Symbolbild)

Exklusiv Die Linksfraktion will Grünen und FDP einen gemeinsamen Gang nach Karlsruhe vorschlagen. Claudia Roth nennt das Vorgehen von Union und SPD erbärmlich.

Sieben Jahre stritten die Bundestagsparteien über eine Wahlrechtsreform. Am vergangenen Dienstag beendeten Union und SPD bei der Sitzung des Koalitionsausschusses die Hängepartie quasi im Handstreich – vorerst zumindest. Denn die Oppositionsparteien sind über zwei Dinge empört und wütend: Über die von der Koalition vorgeschlagene Wahlrechtsreform an sich sowie über die Vorgehensweise der Regierungskoalition. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht scheint unausweichlich.

Linke hält nicht ausgeglichene Überhangmandate für verfassungswidrig

Union und SPD haben zwei Schritte vereinbart, um eine weitere Aufblähung des Bundestages zu verhindern: Zur Bundestagswahl im September 2021 bleibt die Zahl der Wahlkreise demnach noch bei 299. Gleichzeitig sollen Überhang- mit Listenmandaten teilweise verrechnet werden. Sollte die Regelgröße von 598 Mandaten überschritten werden, werden bis zu drei Überhangmandate nicht ausgeglichen. Zur Bundestagswahl 2025 sind dann nur noch 280 Wahlkreise geplant.

Der Justiziar der Linken-Bundestagsfraktion, Friedrich Straetmanns, hält nicht ausgeglichene Überhangmandate für verfassungswidrig. „Ich werde daher meiner Fraktion vorschlagen, in Absprache mit Grünen und FDP eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu prüfen“, sagte der Bielefelder Bundestagsabgeordnete unserer Redaktion.

Die Zustimmung seiner Parteifreunde gilt als sicher, die von Grünen und FDP scheint wahrscheinlich. Denn die drei Parteien hatten bereits einen gemeinsamen Vorschlag zur Reform des Wahlrechts erarbeitet, der „alle Parteien im Ergebnis gleich belastet“ hätte, wie Straetmanns erklärte. Sie sind in ihrer Beurteilung also offenbar dicht zusammen, wie auch Äußerungen der Grünen-Bundestagsabgeordneten Claudia Roth nahelegen. Für die Bundestagsvizepräsidentin aus Augsburg steht fest, „dass diese Wahlrechtsreform nicht einmal bewirkt, wozu sie doch bemüht werden sollte“, wie sie unserer Redaktion sagte.

Claudia Roth kritisiert: Union und SPD hätten demokratischen Konsens gebrochen

FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae kritisierte, die Wahlrechtsreform sei im Koalitionsausschuss in einer Weise ausverhandelt worden, „in der eine Regierungspartei gewissermaßen ungeschoren davonkommt, den anderen beiden Regierungsparteien nur geringe Opfer abverlangt und die oppositionellen Minderheitsparteien am stärksten von Sitzverlusten betroffen sein werden“.

Thomae verwies gegenüber unserer Redaktion auf die sogenannte Venedig-Kommission des Europarates. Diese lege Wert darauf, „dass in den letzten zwölf Monaten vor einer Wahl keine Änderungen im Wahlrecht mehr vorgenommen werden, um umfragegetriebene, kurzfristig ergebnisorientierte Wahlrechtsänderungen möglichst zu vermeiden“, erklärte der FDP-Rechtsexperte.

Für Roth ist die Entscheidung durch den Koalitionsausschuss ein „ungehöriger Vorgang“. Union und SPD hätten damit nicht nur demokratischen Konsens, sondern auch demokratische Kultur und Tradition gebrochen. „Eine Wahlrechtsreform braucht eine breite Verständigung, in Abstimmung mit den Oppositionsfraktionen, und sie muss vom Parlament selber beschlossen werden“, sagte Roth.

Für Stephan Thomae war die Wahlrechtsreform von vornherein kompromittiert

Der Linke Straetmanns stimmte dieser Einschätzung zu. „Es ist zutreffend, dass Union und SPD hier mit einer wichtigen und langjährig geübten Praxis brechen, indem sie das Wahlrecht alleine mit ihrer Mehrheit ändern und nicht auf einen möglichst breiten Konsens im Parlament setzen“, sagte er.

Für FDP-Fraktionsvize Thomae hat das Ergebnis den Makel, dass es nicht „in einem fairen Aushandlungsprozess aus dem Parlament hervorgegangen ist, indem nach den komplizierten und manchmal auch zäh erscheinenden parlamentarischen Verfahren auch berechtigte Minderheiteninteressen hinreichend berücksichtigt wurden, sondern Verhandlungsmasse im Regierungshandeln geworden ist“. Die Wahlrechtsreform sei damit leider „von vornherein kompromittiert und verlässt den bisherigen Konsens, dass die Grammatik des Wahlrechts, gewissermaßen der Heilige Gral einer repräsentativen Demokratie, nicht zum Spielobjekt der Regierungskoalition diskriminiert werden darf.“

Lesen Sie dazu den Kommentar: Erst mal nur eine Zwischenlösung: Die Qual der Wahlrechtsreform

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