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  3. Bundestagswahl: Debatte über Wahlalter 16: Giffey, Esken und Habeck dafür

Bundestagswahl
30.07.2020

Debatte über Wahlalter 16: Giffey, Esken und Habeck dafür

Jugendministerin Franziska Giffey (SPD) setzt sich für mehr politische Partizipation ein.
Foto: Kay Nietfeld, dpa

Jugendministerin Franziska Giffey fordert eine Herabsetzung des Wahlalters. Auch Robert Habeck und die Jungen Liberalen teilen den Vorschlag. Die CSU bleibt skeptisch.

Fünfzig Jahre nach der Senkung des Wahlalters für Bundestagswahlen von 21 auf 18 Jahre dringt Bundesfamilien- und Jugendministerin Franziska Giffey auf eine weitere Herabsetzung. "Ich bin überzeugt davon, dass junge Leute mit 16 sehr wohl in der Lage sind, eine verantwortliche Wahlentscheidung zu treffen. Wir sollten Ihnen diese Möglichkeit geben", sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Unterstützung erhielt sie von den Vorsitzenden von SPD und Grünen, Saskia Esken und Robert Habeck

Die SPD fordere die Absenkung des aktiven und passiven Wahlalters auf 16 Jahre für alle Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen, sagte Esken der dpa. "Wir müssen jungen Menschen die Möglichkeit geben, mitzubestimmen und mitzugestalten." Habeck sagte: "Wir leben in einer Zeit, in der die Mündigkeit der jungen Generation schon viel früher einsetzt. Es wäre schön, wenn der Gesetzgeber das sehen könnte und nachziehen würde."

Wahlrecht ab 16: CSU bleibt skeptisch

CSU-Generalsekretär Markus Blume zeigte sich dagegen skeptisch. "Es hat sich bewährt, dass Wahlrecht und Volljährigkeit gekoppelt sind", sagte er der dpa. Die volle Strafmündigkeit, der Führerscheinbesitz und andere Rechte und Pflichten knüpften an die Volljährigkeit mit 18 an. "Das ist auch der richtige Maßstab für das Wahlrecht als oberstes Recht in der Demokratie." Eine Entkoppelung wäre inkonsequent. "Die Jugend ist heute so engagiert wie lange nicht. Die Klimabewegung hat gezeigt, dass politische Teilhabe in vielfältiger Weise möglich ist, ohne dass dafür das Wahlrecht verändert werden müsste", sagte Blume.

Vor 50 Jahren, am 31. Juli 1970, war eine Grundgesetzänderung in Kraft getreten, die das Wahlalter für Bundestagswahlen um drei Jahre senkte. In Artikel 38 heißt es seitdem: "Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt." Diesen Schritt hatte Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) in seiner Regierungserklärung zum Amtsantritt 1969 unter der Überschrift "Mehr Demokratie wagen" angekündigt. 

"Junge Menschen wollen mitreden, beteiligt sein und selbst gestalten. Das ist gut und belebt die Debatten in unserem Land. Sie wissen, was für ihre Zukunft wichtig ist, und viele wollen auch selbst einen Beitrag leisten", sagte Giffey. "Ihre Sicht auf politische und gesellschaftliche Entwicklungen muss ernst genommen und berücksichtigt werden." 

Auch Junge Liberale wollen das Wahlalter senken

Habeck sagte, das Wahlalter 16 sollte möglichst schon bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr gelten. Bei vielen Kommunal- und Landtagswahlen sei dies schon möglich. "Damit werden viele junge Leute früh in die demokratische Willensbildung eingebunden." Die dabei gesammelten Erfahrungen seien gut. "Es wird Zeit, das auf der Bundesebene auch zu tun."

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Andernfalls bestehe das Risiko, wichtige Teile der Gesellschaft von den politischen Entscheidungsprozessen auszuschließen, die gerade ihre Zukunft maßgeblich bestimmen werden, sagte Esken. "Die Fragen der Klimapolitik, der Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie, unsere Familienpolitik oder auch der Zukunft unserer Arbeitswelt müssen gemeinsam mit jungen Menschen beantwortet werden."

Auch die Jungen Liberalen wollen nun den nächsten Schritt gehen: "Es ist überfällig, dass das Wahlalter überprüft und mindestens auf 16 gesenkt wird", sagte die Vorsitzende des FDP-Nachwuchses, Ria Schröder, der dpa. Es gebe heute "einen ganz großen Mangel in der Generationengerechtigkeit der politischen Entscheidungen", bemängelte sie. "Bislang gibt es in der Politik gar kein Interesse, jungen Menschen gute Angebote zu machen, weil die einfach für die Wahlentscheidung nicht so relevant sind. Das würde sich ändern, wenn man jungen Menschen die Macht in die Hand gibt mitzuentscheiden." (dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

02.08.2020

Wenn "junge Leute mit 16 sehr wohl in der Lage sind, eine verantwortliche Wahlentscheidung zu treffen", dann trifft das zwangsläufig auch für die Verantwortungsfähigkeit für eigenes Handeln zu. Ergo erwarte ich, daß mit der Wahlmündigkeit auch die volle Strafmündigkeit sowie die Wehrpflicht auf 16 Jahre herabgesetzt wird. Keine Rechte ohne Pflichten.
Im Übrigen ist dies ein durchschaubarer Versuch, neue Wählerschichten zu erschließen.

02.08.2020

Zu Ihrer Information: Die Strafmündigkeit besteht ab dem 14. Lebensjahr und die Wehrpflicht wurde bereits vor Jahren abgeschafft.

02.08.2020

Danke für Ihre Hinweise, Herr L. die ich jedoch richtigstellen muß:
- Was die Strafmündigkeit an sich betrifft, haben Sie Recht, jedoch schrieb ich von "voller Strafmündigkeit". Das Jugendgerichtsgesetz schafft Sonderregelungen bis 21, wenn der Täter "nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand", die m. E. in logischem Widerspruch zur geistigen Reife stehen, die gleichzeitig für das Wahlrecht mit 16 ins Feld geführt werden. Wenn jemand für noch nicht reif genug gesehen wird, die unmittelbaren Auswirkungen seines EIGENEN Tuns bei einer STRAFTAT zu überblicken, wie soll er es dann für die eher mittelbaren Folgen seiner Wahlentscheidung sein?
- Die Wehrpflicht wurde nicht abgeschafft, sondern unbefristet ausgesetzt. Das heißt, sie besteht nach wie vor, wenngleich sie vom Staat nicht in Anspruch genommen wird.

02.08.2020

D. h., Sie wollen das Wahlrecht nun auf 21 anheben? :-) Inwiefern wären die 16-jährigen von der nur "ausgesetzten" Wehrpflicht betroffen? Mir scheint immer noch, Sie sollten über Ihre Vorschläge nochmal nachdenken.

02.08.2020

Konsequent wäre es, zumal das Jugendstrafrecht bei "Herandwachsenden (18-21) ja mittlerweile nicht, wie anscheinend vom Gesetzgeber ursprünglich vorgesehen, als Ausnahmefall bei Entwicklungsdefiziten angewandt wird, sondern regelmäßig. ;-)
Mein Vorschlag ist von mir wohldurchdacht: Eine der Hauptargumente bei der Herabsetzung der Volljährigkeit von 21 auf 18 im Jahre 1975 war, soviel ich weiß, daß, wer alt genug für den Dienst an der Waffe ist, auch alt genug für seine Rechte sei.
Da ich nichts davon halte, 16jährige in einen Krieg zu schicken, ist, wie ich finde, das Alter von 18 Jahren ein guter Kompromiss. Auch für die "volle Strafmündigkeit", denn, wie ich schon schrieb: Keine Rechte ohne Pflichten.
Die unmittelbare Betroffenheit von der Wehpflicht kann sich für junge Erwachsene, unabhängig vom Alter, recht schnell wieder ändern, wie die von der Wehrbeauftragten Eva Högel vor kurzem wieder losgetretenen Diskussion zeigte. Und sei es nur, weil ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht, denn daß eine Bundeswehr in der derzeitigen Stärke (und ohne ausreichenden Reservistenbestand) nicht mal ansatzweise zur Landesverteidigung fähig ist, sieht ein Blinder mit Krückstock. In der derzeitigen Koalition halte ich das für unrealistisch, aber das kann sich ändern. Immerhin sind laut Umfragen rund 50% für die Wehrpflicht und rund 75% für eine allg. Dienstpflicht.

31.07.2020

Das Wahlalter auf 16 gesenkt garantiert den Gelben ein zweistelliges Wahlergebnis, den Grünen ein 40%plus und Deutschland Ruin & Verdruss.

30.07.2020

Dann möchte ich aber auch ein Stimmrecht für nichtberechtigte die unter 16 sind !!
Das soll heißen " Ich habe 2 Kinder unter 16 und bekomme 3 Stimmen die ich abgeben kann " !!!

30.07.2020

"Die CSU bleibt skeptisch"

Was die wohl von einer Obergrenze - damit kennen sie sich ja bedeutend besser aus - so etwa bei 80/85 halten würden?

30.07.2020

Typisch Rot/Grün, vor Gericht sind die Jugendlich auch mit 21 noch nicht reif genug um als Erwachsene behandelt zu werden, aber fürs wählen reichts schon ab 16. Was ist das für eine Schnapsidee? Zu hoffen wäre, das weder Rot, noch Grün in der nächsten Regierung sind.