Gegen die Corona-Regeln hat es in Karlsruhe Beschwerden über Beschwerden gegeben. Die Pandemie aber bleibt. Umso mehr stellt sich die Frage: Was darf der Staat?
Still ist es hier, in der letzten Instanz. Sehr still für den Moment. Der Bundesadler, groß und erhaben, dort an der holzgetäfelten Wand, schweigt gravitätisch, blickt über Karlsruhe, denkt vielleicht an die alten Zeiten, als deutsche Könige noch römische Kaiser waren, als die Macht noch von Gott und nicht vom Volk kam, als einer allein die Entscheidungen im Lande traf und der Wille des Herrschers der Wille des Staates war. Und es diesen hoch gelegenen Sitzungssaal noch nicht brauchte, um in der lärmenden, vielstimmigen, streitwilligen, von einer Pandemie erschöpften und vielleicht etwas in Schieflage geratenen Bundesrepublik die Dinge zu klären. Vielleicht wundert sich das alte Wappentier auch nur über sein Foto (1822 Likes) im Netz. Auch das Bundesverfassungsgericht sendet jetzt auf Instagram.
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhält während Corona viele Beschwerden
Es bleibt still dort an diesem Vormittag. Was nicht heißt, dass nicht gearbeitet würde. Im Gegenteil. Diese Ruhe ist Konzentration. Der Teppich schluckt die Schritte wie in einer Bibliothek. Verfassungsbeschwerden, Eilanträge werden in diesem lichtdurchfluteten Glasbau rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche angenommen. Und besonders viele, es waren mehr als 1700, kamen zuletzt in Sachen Corona. Noch nie in der jüngsten Geschichte wurden so viele Grundrechte eingeschränkt. Lange gab es nicht so viel Streit über das, was der Staat darf und was nicht.
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