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NPD-Verbotsverfahren
23.03.2015

Bundesverfassungsgericht fordert mehr Beweise

Im NPD-Verbotsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht den Bundesrat aufgefordert, mehr Beweise für die Abschaltung von V-Leuten vorzulegen.
Foto: Bernd Wüstneck/dpa

Bundesrat ist in der Pflicht: Das Gremium soll dem Bundesverfassungsgericht mehr Beweise für die Abschaltung von V-Leuten vorlegen. Hintergrund ist das NPD-Verbotsverfahren.

Im NPD-Verbotsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht den Bundesrat aufgefordert, mehr Beweise für die Abschaltung von V-Leuten vorzulegen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Gerichts hervor.

Darin fordern die obersten Richter zusätzliche Beweise in mehreren Punkten. So soll der Bundesrat auch darlegen, wie sichergestellt worden sei, dass in der Klage keine Geheimdienstinformationen über die Prozessstrategie der NPD verwertet wurden.  

Wegen V-Männern: NPD-Verbot scheiterte 2003

Der erste Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten - sogenannte V-Leute - hatte, dies jedoch nicht offengelegt hatte. Nach Angaben der Länder ist dieses Problem beim jetzigen Antrag ausgeräumt. Die Innenminister hatten eigens Testate abgegeben - mit der Zusicherung, die gegen die NPD gesammelten Unterlagen seien frei von V-Mann-Informationen.

Nur die Länderkammer hat einen Verbotsantrag eingereicht. Bundesregierung und Bundestag hatten sich nicht angeschlossen. AZ/dpa

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