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Gotteslästerung
13.01.2015

CSU fordert härtere Strafen für Blasphemie

Die CSU plädiert für härtere Strafen für Blasphemie. Eine Abschaffung des entsprechenden Paragraphen komme dagegen überhaupt nicht infrage.

Die nach dem Terroranschlag auf die französische Satirezeitschrift "Charlie Hebdo" geforderte Streichung des Paragrafen 166 im Strafgesetzbuch stehe nicht zur Debatte, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer, der "Welt" (Dienstag): "Eher sollte über die Anhebung des Strafrahmens gesprochen werden als über eine Abschaffung des Paragrafen 166 Strafgesetzbuch."

Das Beschimpfen religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse müsse "selbstverständlich unter Strafe gestellt bleiben", sagte Mayer. "Wenn der öffentliche Friede auf diese Weise gestört wird, muss der Rechtsstaat dagegen vorgehen können."

In dem sogenannten Blasphemie-Paragrafen heißt es: "Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), wies die von FDP und Grünen verlangte Streichung der Norm ebenfalls zurück. Der Paragraf schütze weder eine Gottheit noch religiöse Gefühle, sondern allein den "öffentlichen Frieden". Dieser Schutzzweck habe "zweifellos eine hohe Bedeutung", sagte Bosbach der "Welt".  KNA

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