Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Migration: CSU legt sich fest: kein „Spurwechsel“ für Flüchtlinge

Migration
05.09.2018

CSU legt sich fest: kein „Spurwechsel“ für Flüchtlinge

Joachim Herrmann

Auch Kompromissvorschlag einer Stichtagsregelung abgelehnt. Jetzt könnte erneut ein Krach in der Großen Koalition drohen

Berlin Die CSU-Landesgruppe im Bundestag will sich nach einem Bericht der Passauer Neuen Presse auf ein Nein zur Möglichkeit eines „Spurwechsels“ vom Asylverfahren in die Arbeitsmigration festlegen. Das Blatt berief sich in seiner Dienstagsausgabe auf ein Beschlusspapier, das auf der Klausurtagung der Landesgruppe in dieser Woche auf Schloss Neuhardenberg beschlossen werden solle.

Damit stellen sich die CSU-Abgeordneten gegen entsprechende Vorschläge aus SPD und Opposition, aber auch aus den Reihen der CDU. „Einen sogenannten Spurwechsel von abgelehnten Asylbewerbern lehnen wir ab, da er weitere Anreize schaffen würde für illegale Migration nach Deutschland“, zitiert die PNP aus der Beschlussvorlage. Das Modell sieht vor, dass gut integrierte Flüchtlinge, die einen Job haben, auch dann in Deutschland bleiben können, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde.

Die CSU-Abgeordneten wollen dem Bericht zufolge auch nicht den Kompromissvorschlag einer Stichtagsregelung akzeptieren. Danach könnten nur solche Flüchtlinge von dem „Spurwechsel“ Gebrauch machen, die sich bereits seit einem bestimmten Termin in Deutschland befinden.

Mit dieser Festlegung bahnt sich ein neuer Koalitionsstreit an. Die SPD will den „Spurwechsel“ im geplanten Fachkräftezuwanderungsgesetz verankern. Auch Wirtschaftsvertreter dringen darauf, ausgebildete Flüchtlinge mit einem Job als wertvolle Fachkräfte im Land zu halten. Die CSU-Landesgruppe will auch die Voraussetzungen für einen Zuzug von Fachkräften schärfer fassen als in den bisherigen Eckpunkten der Bundesregierung vorgesehen. „Ein zentraler Punkt ist dabei die Voraussetzung eines Arbeitsplatzes in Deutschland – denn wir wollen qualifizierte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, keine Zuwanderung aufs Arbeitsamt“, zitiert die Zeitung aus dem Papier. Die von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vorgelegten Eckpunkte sehen dagegen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Zuwanderung zur Jobsuche vor.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte bereits angekündigt, abgelehnte Asylbewerber, die eine Ausbildung in Pflegeberufen machen, besser vor Abschiebungen zu schützen. Er sieht darin jedoch keinen „Spurwechsel“, wie er von anderen Parteien gefordert wird. Herrmann hatte seinen Schritt mit dem dringenden Arbeitskräftebedarf in der Pflege begründet. „Deshalb haben wir den Ausländerbehörden gerade erst Regelungen an die Hand gegeben, durch die auch Pflegehelferschüler vor der Abschiebung geschützt werden – in Erweiterung der jetzigen 3+2-Regelung.“ Diese gelten ab sofort. Die 3+2-Regelung schützt Jugendliche während der Berufsausbildung und zwei weiteren Berufsjahren vor der Abschiebung. Die schulische Ausbildung im Pflegebereich war bislang von dieser Regelung nicht erfasst. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.