CSU legt sich fest: kein „Spurwechsel“ für Flüchtlinge
Auch Kompromissvorschlag einer Stichtagsregelung abgelehnt. Jetzt könnte erneut ein Krach in der Großen Koalition drohen
Berlin Die CSU-Landesgruppe im Bundestag will sich nach einem Bericht der Passauer Neuen Presse auf ein Nein zur Möglichkeit eines „Spurwechsels“ vom Asylverfahren in die Arbeitsmigration festlegen. Das Blatt berief sich in seiner Dienstagsausgabe auf ein Beschlusspapier, das auf der Klausurtagung der Landesgruppe in dieser Woche auf Schloss Neuhardenberg beschlossen werden solle.
Damit stellen sich die CSU-Abgeordneten gegen entsprechende Vorschläge aus SPD und Opposition, aber auch aus den Reihen der CDU. „Einen sogenannten Spurwechsel von abgelehnten Asylbewerbern lehnen wir ab, da er weitere Anreize schaffen würde für illegale Migration nach Deutschland“, zitiert die PNP aus der Beschlussvorlage. Das Modell sieht vor, dass gut integrierte Flüchtlinge, die einen Job haben, auch dann in Deutschland bleiben können, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde.
Die CSU-Abgeordneten wollen dem Bericht zufolge auch nicht den Kompromissvorschlag einer Stichtagsregelung akzeptieren. Danach könnten nur solche Flüchtlinge von dem „Spurwechsel“ Gebrauch machen, die sich bereits seit einem bestimmten Termin in Deutschland befinden.
Mit dieser Festlegung bahnt sich ein neuer Koalitionsstreit an. Die SPD will den „Spurwechsel“ im geplanten Fachkräftezuwanderungsgesetz verankern. Auch Wirtschaftsvertreter dringen darauf, ausgebildete Flüchtlinge mit einem Job als wertvolle Fachkräfte im Land zu halten. Die CSU-Landesgruppe will auch die Voraussetzungen für einen Zuzug von Fachkräften schärfer fassen als in den bisherigen Eckpunkten der Bundesregierung vorgesehen. „Ein zentraler Punkt ist dabei die Voraussetzung eines Arbeitsplatzes in Deutschland – denn wir wollen qualifizierte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, keine Zuwanderung aufs Arbeitsamt“, zitiert die Zeitung aus dem Papier. Die von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vorgelegten Eckpunkte sehen dagegen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Zuwanderung zur Jobsuche vor.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte bereits angekündigt, abgelehnte Asylbewerber, die eine Ausbildung in Pflegeberufen machen, besser vor Abschiebungen zu schützen. Er sieht darin jedoch keinen „Spurwechsel“, wie er von anderen Parteien gefordert wird. Herrmann hatte seinen Schritt mit dem dringenden Arbeitskräftebedarf in der Pflege begründet. „Deshalb haben wir den Ausländerbehörden gerade erst Regelungen an die Hand gegeben, durch die auch Pflegehelferschüler vor der Abschiebung geschützt werden – in Erweiterung der jetzigen 3+2-Regelung.“ Diese gelten ab sofort. Die 3+2-Regelung schützt Jugendliche während der Berufsausbildung und zwei weiteren Berufsjahren vor der Abschiebung. Die schulische Ausbildung im Pflegebereich war bislang von dieser Regelung nicht erfasst. (dpa)
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