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Verfassungsschutz
27.01.2020

Chef der Innenministerkonferenz: Rasch über AfD-Beobachtung entscheiden

Die Sicherheitsbehörden sollten nach Meinung des Chefs der Innenministerkonferenz, Georg Maier (SPD), rasch entscheiden, ob die AfD künftig vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
Foto: Daniel Karmann, dpa

Nach Meinung von IMK-Chef Georg Maier sollten die Sicherheitsbehörden zügig entscheiden, ob die AfD in Zukunft vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Die Sicherheitsbehörden sollten nach Meinung des Chefs der Innenministerkonferenz, Georg Maier (SPD), rasch entscheiden, ob die AfD künftig vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Aktuell trügen Bundes- und Landesämter alle Informationen dazu zusammen und bildeten sich gemeinsam eine Meinung, sagte der Thüringer Innenminister dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Montag). "Ich werbe dafür, dass wir das bald machen. Es wird Zeit. Die Informationen liegen ja vor." Es gebe keinen Grund, noch sehr viel länger zu warten, sagte er. "Die Menschen warten darauf."

Beobachtung durch Verfassungsschutz: AfD schon jetzt ein "Prüffall"

Maier erinnerte daran, dass die AfD als Ganzes schon jetzt als "Prüffall" im Bereich Rechtsextremismus behandelt wird. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sei noch weitergegangen und habe den vom Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke gegründeten rechtsnationalen "Flügel" und die "Junge Alternative" zum sogenannten Verdachtsfall erklärt - die letzte Stufe vor der Einstufung als Beobachtungsobjekt.

Thüringens Innenminister Georg Maier ist Chef der Innenministerkonferenz.
Foto: Bodo Schackow, dpa

Die AfD hatte Mitte des Monats beim Kölner Verwaltungsgericht Klage gegen die Einstufung ihrer Nachwuchsorganisation und des "Flügels" als Verdachtsfälle eingereicht. 

Maier betonte, die Parteien müssten auch versuchen, die Wähler der AfD zurückzugewinnen. Ein Mittel könne sein, Intensivtäter - egal ob Deutsche oder Ausländer - konsequenter zu verfolgen. "Die Menschen müssen merken: Intensivstraftäter werden hart rangenommen, unabhängig von Herkunft und Gesinnung." Wenn darunter Zuwanderer seien, könne das auch negative Auswirkungen auf deren Aufenthaltsstatus haben, sagte er. "Und wer infolge von Straftaten den Aufenthaltsstatus aberkannt bekommt und keinem Abschiebestopp unterliegt, der muss gehen." (dpa)

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