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Corona-Konferenz: Schluss mit dem Länder-Chaos

Kommentar Von Stefan Lange
27.08.2020

Die Ministerpräsidentenkonferenz mit Angela Merkel kann die Erwartungen nicht halten. Die Regierenden haben den Flickenteppich an Maßnahmen noch größer gemacht.

Mit Spannung waren die Beratungen von Bund und Ländern über das weitere Vorgehen gegen die Corona-Pandemie erwartet worden. Das Ergebnis ist eine Enttäuschung. Denn die Regierenden haben den Flickenteppich an Maßnahmen noch größer gemacht. Von einheitlichen Regelungen, wie sie sich viele Menschen ersehnen, ist Deutschland weit entfernt.

Statt eindeutigen Kontaktregeln kam bei den Corona-Beratungen Wischiwaschi heraus

Die Kontaktregeln sind ein gutes Beispiel. Die Politiker konnten sich hier nicht auf einen Rahmenbeschluss einigen. Obwohl sie der Meinung sind, dass die Corona-Ansteckungsgefahr im Familien- und Freundeskreis besonders groß ist, wie es im Beschlusspapier heißt. Wenn dem aber wirklich so ist, hätte es eine eindeutige Regelung gebraucht.

Stattdessen kam Wischiwaschi heraus: Die Bürger sollen nun „in jedem Einzelfall kritisch abwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind“. Man muss kein Hellseher sein um vorherzusagen, wie diese Abwägung größtenteils ausfallen wird. Zumal dann, wenn auch noch Alkohol im Spiel ist.

Söders Corona-Regelwerk fiel Interessenkonflikten zum Opfer

CSU-Chef Markus Söder hatte die Idee, ein Corona-Regelwerk zu erstellen, das flexibel und gleichzeitig bundesweit gültig ist. Der Bayer konnte sich eng ans Infektionsgeschehen gekoppelte Maßnahmen vorstellen: Erreichen die Infektionen einen kritischen Bereich, würden automatisch regional bestimmte Schutzmaßnahmen ergriffen. So müssten bei hohen Corona-Zahlen nur einzelne Regionen das öffentliche Leben wieder stärker einschränken, nicht aber pauschal das ganze Land. Söders Ansatz fiel den unterschiedlichen Interessen von Bund und Ländern zum Opfer.

Mit diesem Länder-Chaos muss Schluss sein. Denn mit steigender Unübersichtlichkeit sinkt die Akzeptanz, die Bürgerinnen und Bürger stellen die Systematik in Frage. Durch das Hin und Her setzt sich langsam der Eindruck fest, die Regierungen in Bund und Ländern wüssten nicht mehr, was sie da im Kampf gegen Corona eigentlich tun.

Lesen Sie dazu: Beratung von Bund und Ländern: Keine bundesweite Obergrenze bei privaten Feiern

Alle Informationen zur Entwicklung der Corona-Krise finden Sie in unserem Newsblog.

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Die Diskussion ist geschlossen.

28.08.2020

Die Positivrate unter den Getesteten fällt.
Die Sterberate fällt.
Die Zahl der intensiv Behandelten fällt.

Nichts - aber auch gar nichts deutet in Deutschland auf eine zweite Welle mit hartem Aufschlag hin.

Eine intensiv verlaufende CoVid19 Erkrankung ist sicherlich kein Spaß. Das ist aber auch eine an TBC, Herzkreislauf, Krebs, Kinderlähmung etc. nicht.

Gleichzeitig handeln Bund und Länder auf Basis von irgendwelchen Allgemeinverfügungen und Verordnungen. Niemand hat dem ganzen Verbotskatalog Gesetzeskraft verliehen. Und ebenfalls gleichzeitig entzieht sich der Staat der Verantwortung für sein Handeln. Was wenn jemand wegen Sauerstoffunterversorgung in Folge Masken-Tragen im Regionalzug kollabiert? Man schaue in die Verfügung. Da ist er selber schuld. Es gibt ja keine “allgemeine” Tragepflicht, sondern Ausnahmefälle. Hätte die Oma mal den Text gelesen!

Aus der Erkrankung an COVID19 wird bei vollständigem Verlust der Verhältnismäßigkeit ein Knebel für die Staatsbürger produziert, der inhaltlich nicht mehr begründbar ist.
Das führt zum Akzeptanzverlust, nicht die unterschiedlichen Regeln in unterschiedlich betroffenen Bundesländern.

28.08.2020

Es liegt in der Natur der Sache, dass Rechtsverordnungen keine Gesetze sind. ;-) Sie werden aber aufgrund gesetzlicher Ermächtigung erlassen und haben deshalb - so sie nicht gegen die Vorgaben der Ermächtigung verstoßen - was gerichtlich überprüft werden kann (Normenkontrollverfahren) dieselbe Wirkung.

Prominentestes Beispiel: Die StraßenverkehrsORDNUNG.

Oder zweifeln Sie deren Legitimation auch an?

28.08.2020

Antwort auf Maja S

Nun müssten Sie erst mal erklären, wo Sie in meinen Ausführungen Zweifel an der Legitimation einer Verordnung herauslesen.

Nichtsdestotrotz steht in der Normen Hierarchie Rechtsverordnungen im Rang unterhalb der förmlichen Gesetze (Parlamentsgesetze).
Und jetzt wird es ein wenig formal. Ich zitiere daher die Wiki:
“ Das Parlament darf dabei der Exekutive die Freiheit einräumen, unwesentliche Entscheidungen selbst zu treffen, darf jedoch nach der Wesentlichkeitstheorie, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts herausgebildet wurde, die wesentlichen Entscheidungen nicht aus der Hand geben; als „wesentlich“ gelten verschiedene wichtige Rechtsfragen, wie unter anderem – aber nicht nur – Grundrechtseingriffe.”

Wollen Sie jetzt behaupten, dass die Verordnung und Allgemeinverfügungen, deren Nichteinhaltung jetzt schon mit Strafgeldern bewehrt wird, “UNWESENTLICHE” Entscheidungen wären? Dieses legislative Recht bedarf bei den vorliegenden Eingriffen in Grundrechte zwingend die parlamentarische Abstützung. Ansonsten können wir den Staat gleich mit Notverordnungen führen und, wegen erwiesener Tunichtguterei der Parlamente auf Wahlen verzichten.

Es ist auch dieser schlampige Rechtsstil, diese schnoddrig behauptete Alternativlosigkeit die zunehmend die Akzeptanz der Inhalte der Verordnung in der Bevölkerung erodieren lässt.

28.08.2020

Wenn jede Verordnung einer parlamentarischen 'Abstützung' bedürfte, könnte man sie sich auch gleich schenken.

Ich finde schon, dass Sie den Verordnungen ihre rechtmäßige Regelung absprechen. Grundrechtseingriffe sind doch bei jeder Regelung mit im Spiel.

Bei Maßnahmen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes ist obendrein oft Eile geboten. Die Sachlage unter Umständen unklar. Ja, es werden u.U. auch falsche Maßnahmen getroffen werden. Hinterher ist man auf jeden Fall schlauer.

Aber welches Parlament wollen Sie den die Verordnungen legitimieren lassen? Die Länderparlamente, damit in A-Land erlaubt bleibt, was in B-Land verboten ist wie wir es ja jetzt schon haben? Oder doch besser das Bundesparlament, damit kein Fleckerlteppich entsteht.

Ich meine, dass sich durch eine gesetztliche Absegnung rein gar nichts ändern würde.

28.08.2020

@Thomas T. Bundesinfektionsschutzgesetz

Wenn Sie sich übrigens an der Rechtmäßigkeit Zweifel haben, dann gibt es wie von Maya S. Erwähnt das Normenkontrollverfahren. Ein Gericht entscheidet dann, ob etwas nicht legitim oder gar eine Grundrechtsverletzung ist und nicht ein Kommentar von Ihnen. Also klagen Sie gegen die Verordnung wenn Sie sich so sicher sind, anstatt irgendwelche Theorien über angebliche Grundrechtsverletzungen zu verbreiten.
Gerichte entscheiden über die Rechtmäßigkeit. Nicht eine Regierung oder ein möglicher Kläger. Dasnennt Man Gewaltenteilung.

27.08.2020

Was wollen wir denn? Eine komplette Bevormundung wie wir uns zu verhalten haben? Bereits jetzt sagen seriöse Virologen, dass bei ca. 90 % der Infizierten keine oder nur geringe Krankheitserscheinungen auftreten. Wenn ich weiß, dass ich eine Risikoperson bin, halte ich mich eben zurück und buche keine Flugreise für den Urlaub, besuche keine großangelegten Familienfeiern, Demos oder ähnliches usw.
Wollen wir jetzt jedem vorschreiben wie er sich wo, wie und wann verhalten muss? Dann werden wir nie in ein normales Leben zurückkehren können. Man geht in der Politik davon aus, dass der normale Bürger nicht selbst entscheiden kann was gut oder schlecht für Ihn und sein Umfeld ist. Die Politik und Politiker haben den Umgang mit ihrer Bevölkerung verlernt(sofern sie ihn überhaupt hatten und ,setzen voraus das jeder nur an sich selbst denkt und die anderen außer acht lässt. Sicher gibt es einige, denen das egal ist. Die werden sich auch dann nicht an die Regeln halten, wenn diese in Kraft treten. Wir sollten besser informiert werden und nicht immer mit nichtssagenden Zahlen bombardiert werden, die den Verlauf und Gefährlichkeit der Krankheit keinesfalls widerspiegeln und bei vielen für Angst und Überreaktionen sorgen.

28.08.2020

Was ist mit den restlichen 10%? So die D immerhin über 8 Mio. Menschen. Das sind leider nicht nur Risikogruppen betroffen. Aktuell erkranken verstärkt junge Männer. Was besorgniserregend ist, sind die Folgeschäden der Nieren. Dieses scheinen nicht selten zusein. Wir wissen leider noch zu wenig. Das führt zu einem zu Angst zum anderen zu Verharmlosung. Vielleicht haben wir Glück und der Virus schwächt sich ab. Da gibt es Hinweise. Mehr aber noch nicht.

Zuviel gibt es leider die nur an sich selber denken aber nicht an den Rest. Straßenverkehr ist ein gutes abeispiel dafür.

28.08.2020

Die restlichen 10% müssen eben besonders Obacht geben. Ein Nichtschwimmer sollte, wenn er im Meer badet, nicht weiter als 10m (je nach Küste) hineingehen. Ein 85-jähriger Autofahrer sollte im Straßenverkehr vielleicht etwas voriger/umsichtiger fahren. Es ist ja nichts Schlimmes wenn in diesem Alter die Reaktion nicht mehr so schnell ist wie bei einem 45-jährigen. Das nur 2 Beispiele hierfür, daß man sein Leben seinem persönlichen Risiko anpassen sollte.

28.08.2020

Wolfgang B. würden Sie bitte erklären, woher man denn weiß ob man zu den 10% gehört oder nicht? Da es auch bei Menschen ohne Vorerkrankung zu schweren Krankheitsverläufen kam, würde mich das schon sehr interessieren.
Danke schon mal im Voraus für Ihre fachliche Antwort....

28.08.2020

@Wolfgang B. Ein Nachtschwimmer kann schwimmen lernen. Ein Gefärhdrter kann nicht das ungefährerderter sich anlehrnen. Zudem wissen sie ob sie gefährdet sind? Wer sagt, dass ein 85-jähriger zu unvorsichtig fährt? Das dürfte eher auf die männlichen U25 eher zutreffen. Auch wenn deren Reaktionsschnelligkeit besser ist. 85-jährige haben vielleicht eher ein Orientierungsproblem.
Ältere sind aktuell sogar weniger betroffen. Weil sich diese eher schützen. Stark immungeschwächte passen schon vor Corona stärker auf sich auf.
Aktuell erkranken viele junge Männer. Die sind sicherlich nicht alle immungeschwächt. Es soll teilweise zu überreaktionen des Immunsystems kommen. Viele Nierenschäden werden aktuell auch als Folge festgestellt. Auch bei dieser Gruppe. Gleichzeitig gibt es Hinweise, dass ein neuer Coronatyp sich stärker verbreitet als die bisherige Version. Diese ist scheinbar harmloser ... aber um dazu beurteilen ist der Zeitraum noch zu kurz. Oder machen 3 Tage Sonne einen Sommer aus?
Corona ist nicht die Pest aber sie ist auch kein Schnupfen. Besonders da niesen kein Symptom ist. Vielleicht wird der Virus mal harmlos. Aber aktuell ist er es noch nicht.