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  3. Nur wenig Visa vergeben: Corona-Krise trennt Familien

Nur wenig Visa vergeben
01.08.2020

Corona-Krise trennt Familien

Zwischen März und Juni vergaben deutsche Auslandsvertretungen nur 2753 Visa zum Familiennachzug.
Foto: Sophia Kembowski/dpa

Frau, Mann oder Kind im Ausland - das ist für viele kein Dauerzustand. Grundsätzlich können enge Angehörige auch unter bestimmten Bedingungen nach Deutschland nachkommen. Doch auch hier gilt: In der Pandemie ist alles anders.

In der Coronavirus-Pandemie ist der Nachzug von Familienangehörigen aus dem Ausland beinahe zum Erliegen gekommen.

Zwischen März und Juni vergaben deutsche Auslandsvertretungen nur 2753 Visa zum Familiennachzug, wie das Auswärtige Amt auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur in Berlin mitteilte. Zum Vergleich: 2016 bis 2019 wurden pro Jahr stets mehr als 100.000 Einreisegenehmigungen zum Familiennachzug erteilt. Im ersten Quartal des laufenden Jahres waren es immerhin noch 21.725 Visa.

"Aufgrund von Reisebeschränkungen, Flugverboten und pandemiebedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens in den Herkunftsländern können die Pass- und Visastellen an vielen deutschen Auslandsvertretungen seit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie nur eingeschränkt oder im Notbetrieb arbeiten", hieß es zur Erklärung aus dem Auswärtigen Amt.

Deutsche Staatsbürger oder Bürger von Nicht-EU-Staaten, die eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis haben, können Angehörige zu sich nach Deutschland holen. Das gilt für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner und gemeinsame minderjährige Kinder. Minderjährige können ihre Eltern nach Deutschland nachholen. Für in Deutschland lebende EU-Bürgerinnen und Bürger sind die Regelungen großzügiger als für Bürger von Nicht-EU-Staaten.

Geflüchtete, die Schutz in Deutschland erhalten haben, können im Prinzip ebenfalls Angehörige nach Deutschland nachholen - allerdings sind die Hürden hier in der Regel höher. Bei subsidiär Schutzberechtigten zum Beispiel, die oft vor Bürgerkrieg geflohen sind, ist der Nachzug seit zwei Jahren auf tausend Angehörige pro Monat begrenzt.

Zur Eindämmung des Coronavirus hatten Deutschland und die anderen EU-Staaten Mitte März zudem ein weitreichendes Einreiseverbot für Bürger der allermeisten Nicht-EU-Länder vereinbart. Anfang Juli wurden die Beschränkungen für einige Länder wieder gelockert. Ein wichtiger Faktor dabei ist die Entwicklung der Covid-19-Fälle in den betroffenen Staaten und der Umgang der Behörden damit. Der Familiennachzug zu Ehepartnern oder nahen Verwandten in Deutschland ist zwar grundsätzlich auch aus Ländern möglich, die nicht auf dieser "Positivliste" stehen - setzt aber wiederum ein Visum voraus. Auch kurzfristige Besuche bei Ehepartnern oder nahen Angehörigen sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Unverheiratete Paare, die in unterschiedlichen Ländern wohnen, können sich hingegen in der Pandemie oft seit Monaten nicht sehen. Unter dem Hashtag #loveisnottourism ("Liebe ist kein Tourismus") hat sich eine Kampagne entwickelt. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will sich mittlerweile bei der EU-Kommission für Erleichterungen einsetzen. "Ich bin dafür und setze mich dafür ein, dass wir die Einreiseverbote für unverheiratete Paare zeitnah lockern", sagte der CSU-Politiker der "Passauer Neuen Presse" (Freitag). "Aber das sollte europaweit geschehen und dafür ist in erster Linie die Europäische Kommission zuständig." Es solle in den kommenden Wochen eine Lösung geben.

© dpa-infocom, dpa:200801-99-03368/5 (dpa)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum Familiennachzug

Bundesinnenministerium zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen

Bundesinnenministerium zu Einreisemöglichkeiten für Drittstaatsangehörigen

Land Berlin zum Familiennachzug

Aufenthaltsgesetz zum Familiennachzug

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