
Corona-Regeln an Weihnachten oder an Silvester 2020: Was gilt im Lockdown?


Auch an Weihnachten und Silvester 2020 sind die Corona-Regeln streng. Hier erfahren Sie, welche Maßnahmen und welche Lockerungen gelten.
2020 werden auch Weihnachten und Silvester von den hohen Infektionszahlen und strengen Corona-Regeln geprägt. Seit dem 16. Dezember gilt ein bundesweiter Lockdown.
Ursprünglich waren großzügige Lockerungen an Weihnachten und Silvester 2020 geplant, die wegen der angespannten Lange aber zurückgenommen wurden. Zumindest an Heiligabend und an den Weihnachtsfeiertagen gelten aber noch Ausnahmen.
Corona-Regeln an Weihnachten 2020
Mindestens bis zum 10. Januar gilt ein Lockdown in Deutschland. Allgemein heißt das für die Kontakte in dieser Zeit: Es dürfen sich nur zwei Haushalte und maximal fünf Menschen treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden.
Vom 24. bis zum 26. Dezember wird das leicht gelockert: An Heiligabend und Weihnachten dürfen zum eigenen Haushalt noch vier weitere Menschen aus dem engsten Familienkreis hinzukommen - die Zahl der weiteren Haushalte spielt keine Rolle. Auch hier zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit. Zum Beispiel dürfte ein Ehepaar also Besuch von zwei erwachsenen Kindern samt Partnern und allen Enkeln unter 14 Jahren bekommen.
Corona-Regeln zum Silvester-Feuerwerk 2020: Gilt ein Böllerverbot?
Ursprünglich waren auch an Silvester Lockerungen geplant, die mit der Einführung des harten Lockdowns in Deutschland Mitte Dezember aber zurückgenommen wurden. Es gelten die allgemeinen Corona-Maßnahmen, die Sie hier noch einmal nachlesen können: Lockdown: Diese Corona-Regeln gelten in Deutschland.
Nach dem Beschluss von Bund und Ländern gilt an Silvester bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Außerdem gibt es ein Feuerwerksverbot an belebten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.
Es gilt zwar nicht direkt ein Böllerverbot, der Verkauf von Feuerwerk ist aber untersagt. Die Bundesregierung rät an Silvester 2020 dringend davon ab, Böller oder Raketen zu zünden. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder begründete das mit einer Entlastung der Krankenhäuser, die sich um weniger Verletzte kümmern müssten.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Auch dieser Artikel beantwortet nicht die Frage, die heutzutage viele betrifft, ob Paare die hier in Bayern leben, zusammen an Weihnachten nach Österreich zu Verwandten DES EINEN PARTNERS dürfen.
Von österreichischer Seite ist die Sache klar. Man darf lt. Einreiseverordnung und nach Aussage des österreichischen Familienministeriums, wenn mindestens einmal im Monat gegenseitige Besuche stattfinden (sog. familiärer Pendelverkehr). Dabei spielt es keine Rolle, ob das Paar, das nach Österreich einreist, verheiratet ist oder nicht und ob es gemeinsame Kinder sind oder nicht, solange regelmäßiger Besuchskontakt besteht, gem. obigem Zeitrahmen.
Anders sieht das schon von bayerischer Seite aus! Die bayerische Verordnung spricht LEDIGLICH von Ausnahmen für den Besuch Verwandter ersten/zweiten Grades und Partnern, die diesseits und jenseits der Grenze wohnen.
Paare, welche hier in Bayern leben, von denen aber NUR EINER VERWANDTE ERSTEN/ZWEITEN GRADES IN ÖSTERREICH hat, weil die Kinder aus einer früheren Partnerschaft eines der beiden Partner stammen, werden leider nirgendwo erwähnt.
Deshalb ist es VON BAYERISCHER SEITE VÖLLIG UNKLAR, ob nun der andere Partner mit über die Grenze darf oder nicht!
Ich hatte diese sicher für viele Paare wichtige Frage schon vor einiger Zeit aufgeworfen, bisher aber nie eine Antwort darauf bekommen. Wäre schön, wenn sich mal jemand von der Redaktion aufraffen könnte, diesen Punkt mit den zuständigen Stellen zu klären, danke!