
Notbremse verfassungsgemäß: "Das Urteil ist kein Freifahrtschein zum Draufhauen"


Das Verfassungsgericht hat die scharfen Corona-Beschränkungen des Frühjahrs gebilligt. Die Lage heute sei aber anders, sagt der Augsburger Rechtsprofessor Lindner.
Markus Söder fackelte nicht lange bei seiner Reaktion auf das Urteil aus Karlsruhe. „Bestätigung auf ganzer Linie: Das Bundesverfassungsgericht erklärt alle zentralen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung für rechtens“, sagte der bayerische Ministerpräsident kurz nach Veröffentlichung des Richterspruchs. Der CSU-Chef hatte zuvor tagelang die Öffentlichkeit und die Ampel-Parteien in Berlin bearbeitet, damit erneut in ganz Deutschland harte Beschränkungen wider das Virus eingeführt werden.
Der Augsburger Verfassungs- und Medizinrechtler Josef Franz Lindner hat eine Lesart der Entscheidung parat, die anders und nicht nach Bestätigung auf ganzer Linie klingt. „Insgesamt war die Entscheidung so erwartbar, der Gesetzgeber sollte sie aber nicht als Freifahrtschein für ein blindwütiges Draufhauen verstehen“, sagte Lindner unserer Redaktion. Er riet den Mächtigen nach der Lektüre des Urteils, bei der Bekämpfung des Erregers auf die Methode „Holzhammer“ zu verzichten.

Schließung von Kneipen und Klubs in der vierten Corona-Welle aber möglich
Der Grund: Die Richter verweisen auf die Impfungen. „Man kann die Entscheidung mitnichten auf die heutige Lage 1:1 übertragen“, sagte Lindner. Der Rechtsprofessor hält daher Ausgangsbeschränkungen für alle - unabhängig davon, ob ungeimpft oder genesen und geimpft - in dieser vierten Welle für verfassungswidrig. Möglich sei hingegen weiterhin, dass Klubs, Bars und Kneipen wegen der unvermeidlichen, engen Kontakte pauschal geschlossen werden können. Für das gewöhnliche Wirtshaus gelte das jedoch nicht.
Die Verfassungsrichter blickten bei ihrem Beschluss nicht nach vorn, sondern zurück. Sie untersuchten die Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und Schulschließungen, die im Frühjahr durch die sogenannte Bundesnotbremse einheitlich festgeschrieben wurden. Seinerzeit waren 6,9 Prozent der Deutschen gegen das Virus geimpft, heute sind es zehnmal so viele.
Für die Vergangenheit kommen die höchsten deutschen Richter zu dem Ergebnis, dass die tiefen Einschnitte in die Freiheit gravierend, aber gerechtfertigt waren, um das Virus einzudämmen. „Danach waren die hier zu beurteilenden Kontakt- und selbst die Ausgangsbeschränkungen in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar“, urteilte das Gericht.
Das Corona-Urteil aus Karlsruhe ist ein harter Schlag für die FDP
Viel länger als Söder brauchte die FDP, um auf die Entscheidung der höchsten deutschen Richter zu reagieren. Warum das wichtig ist, liegt daran, dass die Liberalen diejenige Ampel-Partei waren, die den Holzhammer aus dem Werkzeugkasten der Seuchenpolitik verbannt habe. „Wir hätten uns insbesondere mit Blick auf die Ausgangssperren ein anderes Ergebnis gewünscht“, zeigte sich ihr parlamentarischer Geschäftsführer Marco Buschmann enttäuscht.

Für die Freien Demokraten ist es eine doppelte Niederlage: Sie hatten einerseits die Klage in Karlsruhe angestrengt und müssen jetzt zähneknirschend zustimmen, dass der Staat doch wieder einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens herunterfährt. Die Spitzen von SPD und Grüne hatten schon in den letzten Tagen signalisiert, nach einer Bestätigung durch die Verfassungsrichter wieder tiefer in Alltag und Leben einzugreifen.
Die drei Koalitionspartner sind so mit einem Fehlschuss gestartet. Die eben erst beschlossene Reform des Infektionsschutzgesetzes und das Auslaufenlassen der epidemischen Notlage ist schon wieder überholt. Buschmann als kommender Justizminister muss also als erste Amtshandlung sein eigenes Gesetz kassieren, wurde in den sozialen Medien genüsslich geätzt.
CSU verlangt den vollen Werkzeugkasten der Seuchenpolitik zurück
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt ging umgehend mit Forderungen nach vorne. Er verlangte die schnelle Wiedereinsetzung der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite. „Die Zeit der links-gelben Ausflüchte muss jetzt vorbei sein“, sagte der CSU-Politiker unserer Redaktion. „Die Abschaffung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite war ein schwerer Fehler der Ampel-Koalition“, kritisierte Dobrindt.
Der Bundestag soll seinem Dafürhalten nach schon diese Woche die epidemische Notlage einführen. „Die Unionsfraktion steht dazu bereit“, erklärte der 51-Jährige. Mit diesem Schritt, so sieht es auch Verfassungsrechtler Lindner, können die Länder wieder auf den kompletten Katalog der Corona-Maßnahmen zugreifen. Dazu zählen zum Beispiel auch Ausgangssperren, Kontaktreduzierungen und Schulschließungen.
Ob diese bei einer Impfquote von über zwei Dritteln der Bevölkerung noch mit dem Grundgesetzt in Einklang stünden, ist strittig. Schulen und Kindergärten wollen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten daher offen lassen und zumindest die sozialen Kontakte von Geimpften nicht beschränken.
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Die FDP war schon immer die Polithure die mit jedem ins Bett geht und das Fähnchen im Wind. Sehr schade, dass sich SPD und Grüne in der Ampel den gelben Stempel so aufdrücken lassen.
Auch als Nicht-Jurist kann man den Kommentar von Christian Grimm verstehen. Das Urteil des Verfassungsgerichts ist eine herbe
Niederlage für die FDP. Warum arbeitet die FDP durch ihre Klage gegen die Ampel ? Wittert sie Neuwahlen um so die Stimmen der
Impfgegner und Corona-Leugner abzufischen ? Wie lange machen SPD und Grüne diese "Spielchen" der Lindner-FDP noch mit ?
Die Klage(n) wurde(n) schon lange vor den Koalitionsverhandlungen bzw Wahlen eingereicht. Ich finde es gut, dass die Sache juristisch jetzt geprüft ist, auch wenn das Ergebnis teilweise enttäuscht. Warum? Wer sich die Begründung anschaut, wird feststellen, dass manchmal einseitig Fachgutachten herangezogen wurden (die gleichen Regierungsberater haben auch Gutachten für das Verfahren beigesteuert...), die aber stark in die Begründung einflossen.
Insgesamt fiel das Urteil sehr regierungsfreundlich aus...
https://www.juwiss.de/104-2021/
Dass im europäischen Vergleich Verfassungsgerichte zu einschneidenden Coronamaßnahmen auch anders entschieden können, zeigt das Beispiel Spanien: https://www.berliner-zeitung.de/news/corona-strafen-im-lockdown-spanien-zahlt-millionen-an-bussgeldern-zurueck-li.190889