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Corona-Pandemie
29.01.2021

Regierung verschläft die Verlängerung der Insolvenz-Fristen

Für pandemiebedingt überschuldete Firmen bleibt die Pflicht zum Stellen einen Insolvenzantrags bis Ende April ausgesetzt. Die Bundesregierung hätte das Gesetz dazu fast verpennt.
Foto: Martin Gerten, dpa (Symbolbild)

Die Regierung hat die wichtige Frist zur Verlängerung der Insolvenzantragspflicht nicht rechtzeitig verlängert. Nur mit einem Trick können sich Union und SPD retten.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie werden aller Voraussicht nach eine Welle von Insolvenzen nach sich ziehen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sorgt gerade maßgeblich dafür, dass sich diese Welle noch nicht zu voller Höhe aufgebaut hat. Damit sie erst später über Deutschland hereinbricht, hatte sich die Bundesregierung dafür ausgesprochen, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April zu verlängern. Schwarz-Rot schrammte dabei aber nur haarscharf an der totalen Pleite vorbei.

Insolvenz-Frist: Eilverfahren der Bundesregierung geht zu Lasten der Opposition

Praktisch in letzter Minute fiel den Verantwortlichen – federführend ist das Bundesjustizministerium mit Christine Lambrecht (SPD) an der Spitze - auf, dass die Verlängerung des Ende Januar auslaufenden COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) beschlossen werden muss. Und zwar in dieser Woche, der letzte Sitzungswoche des Bundestages in diesem Monat. „Erst vor zehn Tagen ist es der Regierung aufgefallen, dass am 31. Januar die Frist zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ausläuft“, sagte die Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses, Katja Hessel (FDP), unserer Redaktion.

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Eile war also angesagt, und so beschloss das Bundeskabinett am 20. Januar ohne Aussprache eine sogenannte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die wiederum setzten auf das sogenannte Omnibusverfahren – ein zulässiger, aber umstrittener Trick, bei dem in diesem Fall das Thema Insolvenzen auf die Beratungen über ein anderes Thema sozusagen oben draufgepackt wurde. Ein Nachteil dabei ist, wie auch hier, dass es keine erste Lesung im Parlament gibt, was zu Lasten der Opposition geht. Eine Anhörung konnten FDP, Grüne und Linke immerhin kurzfristig noch durchsetzen. Deren Inhalt dürfte der Regierung zu denken geben, denn die Sachverständigen begrüßten die Verlängerung der Aussetzung, kritisierten jedoch wesentliche Aspekte.

Regierung versemmelt Corona-Hilfen: Die FDP ist empört

„Was wir heute erlebt haben, war die Fortsetzung der Pleiten, Pech und Pannen-Show der Regierung, wenn es um Corona-Hilfen geht“, sagte Hessel, nachdem das Gesetz am Donnerstag den Bundestag passiert hatte. Das kleinteilige auf Sicht fahren gefährde die Unternehmen in einer Notsituation zusätzlich, denn es gebe keine Planungssicherheit, keine schnellen Hilfen und vor allem keine Perspektive.

Politiker erwarten in diesem Jahre eine Pleitewelle in Folge der Corona-Pandemie. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für die Adler Modemärkte gilt vielen als erste Warnschuss.
Foto: Frank Leonhardt, dpa (Symbolbild)

Die FDP-Politikerin kritisierte nicht nur das Verfahren. „Ich habe Bauchschmerzen mit der Verlängerung der Frist, denn diese begünstigt das Weiterbestehen von wirtschaftlich nicht mehr lebensfähigen Unternehmen“, sagte Hessel. Wenn die Verlängerung am 31. April auslaufe, sei eine Insolvenzwelle zu befürchten. „Durch die dadurch entstehenden Zahlungsausfallrisiken können gesunde Unternehmen in Gefahr geraten, und auch die Kreditausfallrisiken der Banken steigen.“ Die EU habe das Problem bei den Banken erkannt und schon im Dezember einen Aktionsplan vorgestellt, während die Bundesregierung noch abwinke. „Das kann uns fahrlässig in die nächste Krise schlittern lassen“, sagte Hessel.

Ähnlich wie sie hatte sich in der Anhörung auch der Fachanwalt für Insolvenzrecht, Lucas Flöther, geäußert. Der Sprecher der im Gravenbrucher Kreis zusammengeschlossenen Insolvenzkanzleien erklärte nach Parlamentsangaben, aus seiner Sicht sei die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in vielen Fällen nur eine „Beruhigungspille“. Deshalb sollte eine weitere Verlängerung der Aussetzung lediglich für einen eng begrenzten kleinen Kreis von Schuldnern sowie nur für einen überschaubaren Verlängerungszeitraum und vor allem letztmalig erfolgen.

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