Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Hintergrund: Corona hält die Justiz in Atem: Mehr als 1000 Klagen gegen Maßnahmen

Hintergrund
27.05.2020

Corona hält die Justiz in Atem: Mehr als 1000 Klagen gegen Maßnahmen

In Zeiten der Corona-Krise prasseln Klagen wegen der Beschränkungen für die Bürger geradezu auf die Gerichte ein.
Foto: Philipp Schulze, dpa

Die Infektionsschutzmaßnahmen gegen das Coronavirus werden vor vielen Gerichten angefochten. Und das könnte erst der Anfang sein.

Die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern haben den deutschen Gerichten eine Menge Arbeit beschert. Gegen Maskenpflicht, Versammlungsverbote oder Reisebeschränkungen gingen zahlreiche Klagen ein. In den allermeisten bislang entschiedenen Fällen haben die Infektionsschutzmaßnahmen der Überprüfung standgehalten, so eine erste Bilanz von Rechtsexperten. Wenn es jetzt ums Lockern der Einschränkungen geht, könnte es dagegen deutlich schwieriger werden. Weil die einzelnen Bundesländer dabei völlig unterschiedlich vorgehen, droht auch vor den Gerichten Wirrwarr.

Deutlich mehr als 1000 Eilverfahren haben die deutschen Verwaltungs- und Verfassungsgerichte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erreicht, so der Deutsche Richterbund (DRB). Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagt: "Die Verfassungs- und Verwaltungsgerichte erweisen sich in der Corona-Krise als wirksames Korrektiv für zu weitgehende Beschränkungen. Je länger die Einschränkungen anlässlich der Pandemie dauern, desto engmaschiger sind sie von den zuständigen Bundesländern zu überprüfen." Die von der Verfassung gebotene Verhältnismäßigkeit müsse bei allen Maßnahmen auch in Krisenzeiten der Kompass politischen Handelns sein. Darauf würden die Verfassungs- und Verwaltungsgerichte weiterhin ein waches Auge haben.

Die genaue Zahl der Corona-Klagen ist derzeit noch nicht bekannt

Genaue Zahlen, in wie vielen Fällen die Corona-Klagen erfolgreich waren, gibt es noch nicht. Zudem ändern sich auch die Regeln etwa zu Kita-Notbetrieb, Geschäfts- und Restaurantöffnungen oder Reiseverboten ständig. Viele Klagen werden dadurch obsolet. Der renommierte Staatsrechtler Ulrich Battis zieht folgendes Zwischenfazit: "Der Lockdown war gerechtfertigt, die Anordnungen der Landesregierungen in Absprache mit der Bundeskanzlerin haben der gerichtlichen Überprüfung zum allergrößten Teil standgehalten. Wie sich zeigt, waren die Befürchtungen mancher Kritiker, jetzt werde die Diktatur eingeführt, völlig überzogen."

Zu den Corona-Maßnahmen, die zu Klagen führten, zählte etwa die Ladenflächen-Obergrenze von 800 Quadratmetern. Aus Infektionsschutzgründen sollten Läden, die diese Schwelle überschreiten, geschlossen bleiben, während kleinere öffnen durften. Dagegen klagten zahlreiche Firmen – und bekamen auch recht – unter anderem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Anfang Mai kippten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder die Regel dann ganz. Vereinbart wurde, dass der Einzelhandel unabhängig von der Verkaufsfläche öffnen darf. Sven Rebehn vom Richterbund betont: "Der Rechtsstaat bleibt auch während der Ausnahmesituation der Pandemie voll handlungsfähig. Die Justiz gewährt Bürgern und Unternehmen trotz aller Schwierigkeiten effektiven Rechtsschutz."

Eine zweite Klagewelle wegen der Corona-Lockerungen steht bevor

Für den Rechtsexperten Ulrich Battis steht nun der Beginn einer zweiten, möglicherweise deutlich problematischeren Klagewelle bevor: "Jetzt werden die tiefgreifenden Eingriffe in die Grundrechte schrittweise wieder aufgehoben, das wird auch rechtlich zu schwierigen Abwägungen führen." Denn in den einzelnen Bundesländern, so Battis, würden die Lockerungen ja ganz unterschiedlich gehandhabt. Das führe zwangsläufig auch zu unterschiedlicher Rechtsprechung. Thüringen etwa will die Maßnahmen schon bald weitgehend beenden und wird dafür unter anderem aus Bayern heftig kritisiert. Insgesamt sei die Tendenz klar, sagt Battis: "Grundrechte kommen wieder stärker zur Geltung, das zeigt etwa die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Religionsfreiheit. Wie man am Beispiel Frankfurt sieht, wo es nach einem Gottesdienst einen neuen Corona-Ausbruch gab, kann das katastrophale Folgen haben." Für Battis ist klar: "Die Grundrechte haben die ganze Zeit gegolten, sie waren nur eingeschränkt, jetzt kehren wir zur Normalität zurück. Es sei denn, es kommt zu einer zweiten Infektionswelle – dann geht alles wieder von vorne los."

Lesen Sie dazu den Kommentar: Corona-Klagewelle: Der Rechtsstaat ist gesund

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.