Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Cum-Ex-Skandal: 31,8 Milliarden Euro: War der Megabetrug gar keine Straftat?

Cum-Ex-Skandal
04.09.2019

31,8 Milliarden Euro: War der Megabetrug gar keine Straftat?

Über dubiose Dividenden-Steuertricks haben Investoren und Banken Milliarden kassiert - zulasten des Staates.
Foto: Arne Dedert, dpa (Symbolbild)

Finanzjongleure haben den Fiskus geprellt. Ob sie bestraft werden, ist noch offen. Wir haben nachgerechnet, was mit dem Geld alles möglich gewesen wäre.

Sie haben ein ebenso raffiniertes wie dreistes Betrugssystem entwickelt. Sie haben alleine den deutschen Staat um 31,8 Milliarden Euro geprellt. Mit diesem Geld hätte man mindestens vier Mal den Berliner Großflughafen bauen können. Hätte.

Denn in Wahrheit sickerte das Geld durch ein Geflecht aus Wertpapiergeschäften in die Taschen gieriger Spekulanten. Und jetzt kommt die zynische Pointe dieser Gangsterstory: Die Justiz muss erst einmal klären, ob der größte Steuerraub in der Geschichte Europas überhaupt illegal war. Seit Mittwoch stehen zwei Männer in Bonn vor Gericht. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Die früheren Aktienhändler sind die ersten, die im sogenannten „Cum-Ex-Skandal“ zur Rechenschaft gezogen werden.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Die mafiösen Geschäfte, die den beiden Briten vorgeworfen werden, sind extrem kompliziert – und das war genau der Sinn der Sache. Im Zentrum stehen Gewinne, die börsennotierte Unternehmen einmal pro Jahr an ihre Aktionäre ausschütten. Diese Erträge heißen Dividenden – und müssen versteuert werden. Über die bezahlte Kapitalertragssteuer bekommen Anleger eine Art Quittung von der Bank. Wer viel an der Börse investiert, macht aber naturgemäß nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste. Diese kann man unter dem Strich mit den Gewinnen verrechnen – und bekommt dann für zu viel bezahlte Steuern eine Erstattung vom Staat. So weit, so einfach, so legal.

Sie lassen sich Steuern zurückerstatten, die sie in Wahrheit nie bezahlt haben

Kriminell wird es erst, als Finanzjongleure eine Gesetzeslücke nutzen und Aktien wie auf einem Karussell so schnell hin und her verkaufen, dass am Ende keiner mehr nachvollziehen kann, wem die Papiere an jenem Tag gehörten, als die Dividenden ausgeschüttet wurden. Das Ergebnis: Fälschlicherweise bekommt nicht nur der tatsächliche Aktienbesitzer eine Bescheinigung über die ordnungsgemäß entrichtete Kapitalertragssteuer, sondern auch viele andere Investoren. Sie lassen sich also Steuern zurückerstatten, die sie in Wahrheit nie bezahlt haben. Die Lizenz zum Gelddrucken.

In ganz Europa wurden die Finanzbehörden so bis Ende 2011 um mehr als 55 Milliarden Euro betrogen. Die beiden Männer, die unter anderem für die Hypovereinsbank gearbeitet haben und denen nun der Prozess gemacht wird, haben mit 447 Millionen Euro nur einen Bruchteil dieses Schadens angerichtet. Dass ihr Fall so großes Aufsehen erregt, liegt daran, dass sie als Kronzeugen Licht in das düstere Gebahren bringen und andere mögliche Täter belasten wollen. Damit könnten sie die schwierige juristische Aufarbeitung des Megabetrugs ins Rollen bringen. Der Ausgang des Verfahrens gilt als wegweisend für hunderte andere Beschuldigte.

Der Cum-Ex-Prozess soll bis Januar laufen

Das Gericht will bis Januar die Frage beantworten, ob die Geschäfte auf Kosten des Steuerzahlers „nur“ dreist, oder tatsächlich Straftaten waren. Dabei geht es auch um die Rolle der Banken. Die Branche zittert. Denn der Staat will sich die ergaunerten Milliarden von beteiligten Instituten zurückholen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

05.09.2019

Was macht man mit dem "Normalbürger"?
Wenn der 5000,- € auf der Straße findet und behält und erwischt wird?

Dann muss man mal über die Überschrift nachdenken - aber aufpassen, dass nicht die Sicherung durchbrennt?