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Sterbehilfe
25.02.2020

Das Ende selbst wählen: Aber wie funktioniert Sterbehilfe in der Praxis?

Tödliche Medikamente gibt es weiterhin nur in besonderen Fällen für schwerkranke Patienten.
Foto: Patrick Seeger (dpa)

Fällt das Verbot zur Sterbehilfe am Mittwoch, gibt es bereits Konzepte, wie Ärzte Kranken beim Sterben helfen dürfen. Warum ein Blick ins Ausland helfen könnte.

Selbstmord. Hans-Jürgen Brennecke mag das Wort nicht. Er ist bereit dafür, wenn der Krebs zurückkommt. Aber er will es anders nennen. „Man bläst die Flamme aus, die sowieso nur noch flackert“, sagt der 75-Jährige aus der Nähe von Lüneburg. Sein Entschluss steht fest. Noch eine Chemo macht er nicht. „Danach ist man nur noch die Hälfte, körperlich wie seelisch.“

Am Mittwoch werden die höchsten deutschen Richter verkünden, ob Brennecke seinem Leben friedlich ein Ende setzen darf. Mit einem Medikament und im Beisein eines Arztes oder Sterbebegleiters. Derzeit ist er stabil, aber sein Krebs ist heimtückisch und wenig erforscht. „Er kann jederzeit wieder anfangen.“

Sterbehilfe: Was es mit dem Paragrafen 217 auf sich hat

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches. Bis zu drei Jahre Haft, so schreibt es das Gesetz fest, drohen dem, der anderen „geschäftsmäßig“ beim Sterben hilft. Das gilt seit 2015. Mit geschäftsmäßig meinen die Juristen nicht, dass es um Geld geht. Geschäftsmäßig heißt so viel wie mehr als einmal. „Wenn man Opa geholfen hat, darf man Oma nicht mehr helfen.“ So interpretiert Brennecke den Wortlaut des Gesetzes. Angehörige, die ein einziges Mal dem Tod assistieren, bleiben straffrei. Ärzte und Sterbebegleiter hilft diese Regelung freilich nichts.

Der Bürger Brennecke will das ändern, genau wie der Arzt Johann Friedrich Spittler. Beide gehören zu den Klägern. „Bevor die Sterbehilfe strafbar war, habe ich 494 Menschen, die dieses Angebot in Anspruch nehmen wollten, untersucht und Gutachten erstellt“, erzählt der Professor für Neurologie und Psychiatrie. Für Spittler ist der Paragraf 217 eine Katastrophe. Praktisch laufe es darauf hinaus, dass Menschen im Ausland Hilfe suchen – viele sehen die Rettung in der Schweiz.

„Menschen, die sich Sterbehilfe wünschen, sind meist nur noch zu einem kleinen Teil für die Palliativmedizin geeignet“, räumt er ein. Wünschen würde sich Spittler eine Gesetzeslage wie in der Schweiz. „Realistischer ist es allerdings, dass ein Verbot geschaffen wird mit einer zusätzlichen Ausnahmeregelung unter gewissen Bedingungen“, sagt er. Eine Liberalisierung sei dringend notwendig. Dass die Sterbehilfe auf Krankheitsphasenverläufe eingeschränkt wird, hält Spittler für falsch.

Warum die Selbstbestimmung im Vordergrund stehen sollte

Die Gesetze in der Schweiz sind Vorbild für die Abgeordneten im Bundestag, die in Deutschland die Sterbehilfe erlauben wollen. „Es gibt ein Recht darauf, die eigene Vorstellung über einen würdevollen Tod umzusetzen. Diese Entscheidung kann niemand von uns für einen anderen treffen“, sagte die Rechtspolitikerin Renate Künast von den Grünen unserer Redaktion. Sie hofft darauf, dass die Verfassungsrichter das Verbot kippen. Sie will die Beihilfe zum Freitod bei Schwerstkranken unter strengen Kriterien von der Strafe befreien – für Ärzte und Sterbehilfevereine. Der Wille des Einzelnen zum Ende muss demnach zweifelsfrei festgestellt werden, eine Patientenverfügung vorliegen und der Beschluss von einer unabhängigen Person geprüft werden.

Auch Katrin Helling-Plahr (FDP) will die Sterbehilfe aus dem Strafrecht holen. „Für mich ist die Selbstbestimmung am Lebensende der Ausgangspunkt jedweder Überlegungen. Wir dürfen die Betroffenen nicht alleinlassen“, sagte die Abgeordnete unserer Redaktion. Neben der Diagnose und einer festen Willenserklärung sieht ihr Konzept vor, dass die Todkranken zuerst verpflichtend eine Beratungsstelle besuchen müssen.

Wie es nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts weitergeht

Sollten die Richter den Paragrafen 217 für grundgesetzwidrig erklären, wollen die Liberalen, dass sich der Bundestag fraktionsübergreifend nochmals mit dem Thema auseinandersetzt – also ohne Fraktionszwang.

Damals vor fünf Jahren war das auch der Fall, und die Mehrheit der Parlamentarier stimmte für die umstrittene Regelung. Auch Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein (CSU). „Die organisierte Sterbehilfe sollten wir nicht fördern. Wir sind seinerzeit sehr sorgsam mit dem Thema umgegangen“, sagte Nüßlein unserer Redaktion. Er setzt darauf, dass die Richter das genauso beurteilen. „Aber ich kann verstehen, dass das Betroffene anders sehen.“

Brennecke rechnet damit, dass er Recht bekommt. Er war im April letzten Jahres bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe dabei. „Aus den Fragen der Richter konnte man heraushören, dass es nicht so bleiben soll, wie es jetzt ist.“

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