Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Neuregelungen: Das ändert sich am 1. Dezember 2015

Neuregelungen
01.12.2015

Das ändert sich am 1. Dezember 2015

Trinkwasser wird ab dem 1. Dezember 2015 strenger kontrolliert.
Foto: Alexander Kaya, Symbolfoto

Ab 1. Dezember 2015 gelten Neuregelungen: Die Qualität des Trinkwassers wird strenger kontrolliert. Beim Bundesfreiwilligendienst können auch Asylbewerber mitmachen.

Bundesfreiwilligendienst: Neu ab Dezember 2015: Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes können auch gezielt in der Flüchtlingsarbeit eingesetzt werden. Dazu werden 10.000 neue Stellen geschaffen. Flüchtlinge und Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive können sich ebenfalls bewerben. Für 2016 stehen im Bundeshaushalt dafür zusätzlich 50 Millionen Euro bereit.

Ab 1. Dezember 2015 strengere Kontrolle des Trinkwassers

Trinkwasser: Ab 1. Dezember 2015 soll Trinkwasser umfassend auf radioaktive Stoffe untersucht werden. Das teilt die Bundesregierung mit. Vorgegeben sind Parameterwerte für Radon, für Tritium und für die Richtdosis einschließlich der Radonfolgeprodukte Blei-210 und Polonium-210. Belastungen mit Radionukliden, die im Einzelfall auftreten können, werden erkannt und beseitigt. Die Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe im Trinkwasser ist in Deutschland im Durchschnitt sehr gering.

Lebenspartner: Daneben gibt es Verbesserungen für gleichgeschlechtliche Paare. Das Gesetz zur "Bereinigung des Rechts der Lebenspartner" sieht Änderungen in vielen Gesetzen und Verordnungen vor - besonders im Zivil-, Sozial- und Verfahrensrecht.

Woran Sie zum 1. Dezember ebenfalls denken sollten

Kfz-Steuer: Zehnjährige Befreiung von der Kfz-Steuer noch beantragen. Die gilt für Elektroautos. Aber nur, wenn die Halter ihr Fahrzeug bis zum 31. Dezember 2015 in einer Zulassungsstelle anmelden. Denn ab 2016 fahren Elektroauto-Besitzer laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nur noch fünf Jahre lang steuerfrei.

Bescheinigung für Nichtveranlagung bei der Bank vorlegen: Die Bescheinigung können Steuerpflichtige beim Finanzamt beantragen - sie gilt in der Regel für drei Jahre. Der Vorteil: Eltern, deren Kinder Zinseinkünfte haben, können davon profitieren. Darauf macht der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt aufmerksam. Denn wenn die Sparkonten oder Depots der Kinder den Freibetrag für Sparer überschreiten, müssen sie dennoch keine Kapitalertragssteuer abführen. Voraussetzung: Sie haben keine weiteren Einkünfte.

KfW-Förderung noch beantragen: Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher werden gefördert - allerdings nur noch bis zum 31. Dezember 2015. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt ab 2016 das Förderprogramm "Speicher" ein. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Im kommenden Jahr gibt es dann ein anderes Programm, das weniger bezuschusst wird.

Zulagen für Riester-Förderung sichern: Das können Riester-Sparer noch rückwirkend für das Jahr 2013 machen. Die Frist dafür läuft am 31. Dezember ab - danach besteht für 2013 kein Zulagen-Anspruch mehr. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) hin. Wichtig: Im Antrag müssen Riester-Sparer auch Änderungen der Lebenssituation angeben - etwa eine Hochzeit, Geburt, Beförderung oder Gehaltserhöhung. Das ist für entsprechende Anpassungen der Sparanlagen entscheidend. AZ

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.