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Kommentar
04.01.2018

Das neue Lösch-Gesetz ist gut gemeint und schlecht gemacht

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist sofort an der Realität gescheitert.
Foto: Jens Büttner, dpa

Dass wir gegen den Hass im Netz vorgehen müssen, ist klar. Das dafür gedachte Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist aber vor allem eines: schlecht gemacht.

So schnell hat nur selten ein Gesetz bewiesen, dass es mit heißer Nadel gestrickt wurde. Das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz, noch unter der alten Großen Koalition beschlossen, war kaum einen Tag richtig in Kraft, da scheiterte es schon krachend an der Realität.

Was ist passiert? Das NetzDG soll soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Youtube dazu zwingen, Hassbotschaften und andere kriminelle Inhalte möglichst schnell von ihren Plattformen zu löschen. 24 Stunden haben die Betreiber - also die US-Konzerne - Zeit, nach deutschem Recht "offensichtlich rechtswidrige" Inhalte zu löschen, wenn sie von anderen Nutzern gemeldet wurden. Inhalte, bei denen eine intensivere Prüfung nötig ist, müssen binnen einer Woche für Zugriffe aus Deutschland gesperrt sein. Bei Verstößen drohen den Konzernen sehr hohe Geldstrafen.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist nicht durchdacht

Zunächst einmal ist das natürlich ein guter Ansatz. Viel zu lange haben Facebook, Twitter & Co. nicht nur ignoriert, dass ihre Plattformen für Hetze und Beleidigungen missbraucht werden; sie haben sogar bewusst in Kauf genommen, dass sie diese durch ihre Algorithmen geradezu befeuern.

Gleichzeitig gab es aber auch schon in den vergangenen Monaten jede Menge Kritik am NetzDG. Mahnende Stimmen fürchteten voreilige Löschungen und Meinungszensur. Und sie hatten höchste Bedenken, dass US-Konzerne entscheiden sollen, wo in Deutschland die Meinungsfreiheit endet.

Doch die Bundesregierung, allen voran Bundesjustizminister Heiko Maas, schlug alle diese Warnungen in den Wind. Im Wahlkampf des Jahres 2017 war es wichtig, plakativ Zeichen gegen den zunehmend wahrgenommenen Hass im Netz zu setzen - und gegen die Ignoranz und scheinbare Übermacht der Internetkonzerne.

So entstand das nicht durchdachte Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das uns jetzt auf die Füße fällt.

NetzDG sollte wieder beerdigt werden

Es ist peinlich, dass ausgerechnet die AfD vorführen konnte, wie schlecht das neue Lösch-Gesetz in der Praxis ist. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch ätzte diese Woche auf Twitter gegen die Kölner Polizei, die in mehreren Sprachen Neujahrsgrüße verbreitet hatte. Ihr Tweet, in dem sie über "barbarische, muslimische, gruppenvergewaltigende Männerhorden" schwadronierte, welche die Polizei mit ihrem arabischen Gruß wohl besänftigen wolle, wurde prompt von Twitter gelöscht - was die AfD nun nutzt, um sich einmal mehr als Opfer von Meinungsunterdrückung zu gerieren. 

Das ist natürlich Unfug. Pauschale Hetze ist und bleibt pauschale Hetze und nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Absurd wurde das Ganze aber dann, als von Twitter-Beschäftigten wenig später auch ein Tweet des Satire-Magazins Titanic gelöscht wurde, in dem die Äußerungen von Storchs mit ähnlichen Worten karikiert worden waren.

Rechte Pöbler dürfen sich nun also als Verteidiger der Meinungsfreiheit aufspielen, während Satiriker fürchten müssen, dass ihre Beiträge bei Facebook & Co aus Angst vor Sanktionen gelöscht werden.

Damit sind alle Befürchtungen eingetreten, die Kritiker des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes hatten. Das ist traurig und sollte eine neue Bundesregierung veranlassen, dieses Gesetz schnellstens wieder zu beerdigen. Denn ja, wir brauchen Mittel und Wege, Hass und Hetze im Gesetz zu begegnen. Aber sie müssen praxistauglich sein - und am besten in juristisch fachkundiger Hand.

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