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Das sind die Lehren aus Ellwangen

Kommentar Von Rudi Wais
04.05.2018

Auch das liberale Asylrecht stößt an eine Grenze, wenn abgelehnte Bewerber aus falsch verstandener Milde nicht abgeschoben werden.

Nach der Kölner Silvesternacht und dem Anschlag vom Berliner Breitscheidplatz steht jetzt auch eine Kleinstadt auf der Ostalb Pate für alles, was in der deutschen Flüchtlingspolitik schief läuft. Asylbewerber, die außer Kontrolle geraten, ein Staat, der Mühe hat, das geltende Recht durchzusetzen – und eine Verwaltung, die dem Berg an unerledigten Verfahren einfach nicht Herr werden will. Ellwangen: Das ist seit dieser Woche ein Synonym für Kontrollverlust und politische Überforderung. Ein Menetekel.

Dass Abschiebungen wie in Ellwangen plötzlich aus dem Ruder laufen, dass Piloten sich weigern, jemanden nach Afghanistan oder in den Irak auszufliegen, dass Ärzte in letzter Minute mit einem Attest zur Hand sind oder Pässe auf wundersame Weise verschwinden: das ist inzwischen ernüchternder Alltag in Deutschland. Jeder vierte der 230.000 Menschen, die das Land eigentlich längst wieder verlassen müssten, hat nicht einmal eine Duldung – tatsächlich abgeschoben aber wurden im vergangenen Jahr lediglich 24.000 abgelehnte Bewerber.

Dabei stößt auch das großzügigste Asylrecht an eine Grenze, wenn es nicht sauber zwischen den Menschen trennt, die unseren Schutz und unsere Hilfe benötigen, und denen, die nur ihr Glück in Deutschland versuchen, die ihren Freunden und Verwandten hinterher ziehen oder oder es gar als Operationsbasis für Terror, Drogenhandel und andere kriminelle Machenschaften missbrauchen.

Ein Gebot der politischen Glaubwürdigkeit

So konsequent der Staat auf der einen Seite Flüchtlingen, die Asyl erhalten, mit Deutschkursen, Ausbildungsmaßnahmen und einer Vielzahl anderer Angebote die Integration erleichtert, so konsequent muss er auf der anderen Seite auch mit abgelehnten Bewerbern umgehen. Das ist nicht nur ein Gebot der politischen Glaubwürdigkeit, sondern eine rechtsstaatliche Pflicht. Wenn ein negativer Bescheid oder ein Angriff auf einen Polizisten wie in Ellwangen keine Folgen für den Bewerber hat: kann dann in Zukunft nicht jeder kommen? Kapituliert der Rechtsstaat dann nicht vor seinem eigenen Unvermögen? Selbst bei den Grünen setzt sich allmählich die Einsicht durch, dass ein Staat eine einmal getroffene Entscheidung auch durchsetzen muss, wenn er seine eigenen Gesetze und Gerichte nicht diskreditieren will.

Horst Seehofer, der neue Innenminister, möchte Asylbewerber deshalb so lange in speziellen Aufnahmezentren kasernieren, bis deren Verfahren abgeschlossen sind. Wer abgelehnt wurde, kann von dort aus leichter in das Land zurückgeschickt werden, aus dem er (oder sie) kommt – wer bleiben darf, wird einen Platz in einer Stadt oder Gemeinde finden. Dass ausgerechnet die Ereignisse von Ellwangen nun als Argument gegen Seehofers Sammelunterkünfte angeführt werden, ist vor diesem Hintergrund mehr als zynisch.

Auch wenn hunderte von Flüchtlingen über Monate auf engstem Raum zusammen leben müssen, rechtfertigt das ja noch keine Schlägereien und Messerstechereien untereinander, geschweige denn Attacken auf Polizisten. Hier zäumen Seehofers Kritiker das berühmte Pferd von hinten auf: Nicht die Unterbringung war in Ellwangen, in Donauwörth und vielen ähnlich gelagerten Fällen das Problem, sondern die Gewaltbereitschaft der Untergebrachten.

Die Flüchtlinge haben den Staat zur Zielscheibe ihres Zorns gemacht

In Ellwangen sind nicht nur vier Polizisten bedroht und zwei Streifenwagen demoliert worden. Die randalierenden Flüchtlinge haben den Staat, in dem sie leben wollen, verhöhnt, ihn vorgeführt und zur Zielscheibe ihres Zorns gemacht. Schon deshalb darf dieser Staat ihnen gegenüber jetzt keine falsch verstandene Milde walten lassen. Wer das Asylrecht so missbraucht wie der Mob auf der Ostalb, hat jeden Anspruch auf Asyl verwirkt.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

06.05.2018

Ellwangen. Ein Synonym für Kontrollverlust und politische Überforderung Ein Menetekel.

Ist das so?

Gewalt oder auch Drohungen gegen Polizei oder Staatsorgane sind zu ahnden. Warum werden immer wieder die Selbstverständlichkeiten eines Rechtsstaates in Frage gestellt?

Die Ostalb steht für alles, was in der deutschen Flüchtlingspolitik schief läuft.
Hat der bundesdeutsche Rechtsstaat in Ellwangen nach Recht und Gesetz gehandelt? Hat der geltendes Recht durchgesetzt oder nicht?

Verwaltung und Bearbeitung der Asylverfahren konnten nicht mit dem Satz der Kanzlerin vom 5.9.2015 installiert werden. Sie hat sich aber, nach ihrem Satz, aus der Installation eines passenden Regelungssystems zurückgezogen – wie es ihre Art ist.

Dass es hier von Anfang an nicht gepasst hat, in Deutschland, das ist bekannt. Ellwangen das Menetekel?

All die von Herrn Wais genannten Mängel bei Abschiebungen sind bekannt. Ernüchternd ist dabei, dass seit September 2015 eine radikale Verbesserung nicht erkennbar ist.

Wieso auch? Die großen internationalen Konflikte bestehen weiter und neue Konflikte in mögliche Abschiebungsländer kommen hinzu.

Herr Wais sagt dazu nichts. Wer kann abgeschoben werden, wer nicht. Liegt die Beurteilung der Kriterien ausschließlich in deutscher Hand? Sind wenigstens Bemühungen erkennbar, Fluchtgründe von Millionen Flüchtenden zu erfassen und ihnen entgegenzuwirken? Herr Wais schweigt dazu.

Bundesdeutsche Wohltaten, wie Deutschkurse oder Ausbildungsmaßnahmen und andere Angebote stehen zu oft nur auf dem Papier. Selbst bei Deutschkursen wird ein unzureichender Mangel verwaltet. Der Verdacht ist längst legitim, dass es mit der Verhinderung solcher Integrationsmaßnahmen gegen Integration an sich gearbeitet wird.

Die Frage rechtsstaatlicher Kapitulation. Die pauschale Abschaffung rechtsstaatlicher Regelungen ist schlicht nicht möglich. Ohne unsere Demokratie zu pervertieren.

In Aufnahmezentren kasernieren. Die Größe einer solchen Einrichtung soll ca. 1.500 Bewohner betragen. Da fängt es aber bereits an. Denn Innenminister Seehofer hat bis heute NICHT erklärt, was und unter welchen juristischen Regelungen seine Einrichtung soll.

Sind die Asylanten einer solchen Einheit Verhaftete oder Gefangene.

Wenn sie bis zum Abschluss ihrer Verfahren gezwungen werden, ihren Standort nicht zu verlassen, welche Infrastruktur hat dann ein solches Gefängnis? Unter welchen Regelungen?

Wie und wo erfolgen dann Integrationsmaßnahmen? Oder werden die zurückgestellt, bis die jeweilige Abschiebung durchgesetzt ist?

Bei Abschiebungsentscheid: gelten die bundesdeutschen Regelungen weiterhin? Wohin wird abgeschoben? In Krisenländer, in Dublin-EU-Länder? Hat die Bundesregierung die Berechtigung abzuschieben, in andere Hoheitsgebiete oder nicht?

Innenminister Seehofer hat bisher KEINEN ausgearbeiteten Plan für Zweck und Ziel seiner Einrichtungen öffentlich benannt.
Worin besteht denn der Unterschied dann zur bisherigen Praxis? Außer der jeweiligen Größe eines solchen Lagers?

Zynisch wäre es, Herr Wais, gerade auf den neuesten Erfahrungen von Ellwangen blind in ein solches Konstrukt Seehofer‘scher ohne Plan, Ziel und Kontrolle zu setzen.
Aber: Herr Seehofer weiß im Oktober sind bayerische Landtagswahlen.

Beschreibt Herr Wais mögliche Kasernisierungsfolgen über mehrere Jahre? Nein.
Er beschreibt und verurteilt menschliches Verhalten, wie es in großen Justizvollzugsanstalten durchaus üblich ist.

05.05.2018

Besser kann man das Problem nicht beschreiben. Lösungsansätze: Die abgelehnten Asylanten schnellstens ausschaffen.

05.05.2018

Wohlfeiles Geschwätz in der Tradition Walter Rollers, aber der Beifall eines bestimmten Teils der Leser dürfte Herrn Wais wieder einmal sicher sein. Lösungsansätze? Fehlanzeige!