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  3. Asylpolitik: Das sind die wichtigsten Streitpunkte in der EU-Flüchtlingspolitik

Asylpolitik
23.09.2020

Das sind die wichtigsten Streitpunkte in der EU-Flüchtlingspolitik

Seit fünf Jahren schon dauert die Debatte um die europäische Asylpolitik an. Ein Vorschlag der EU Kommission soll nun zu einer Lösung führen.
Foto: Mohssen Assanimoghaddam, dpa

Der Streit um die EU-Asylreform dauert schon Jahre an. Viele Staaten beharren auf ihrer Position. Ein neuer Vorschlag der EU-Kommission soll die Blockade lösen.

Ziemlich genau fünf Jahre ist es her, dass sich Hunderttausende Menschen aus dem Krieg in Syrien und aus anderen Ländern auf den Weg nach Europa gemacht haben. Für das Jahr 2015 registrierte die EU-Grenzschutzagentur mehr als 1,8 Millionen irreguläre Grenzübertritte in die EU und den Schengenraum. Heute ist die Zahl zwar viel niedriger, auf eine Reform der gemeinsamen Asyl- und Migrationspolitik haben sich die EU-Staaten aber noch immer nicht geeinigt. Wie nötig das wäre, führen nicht zuletzt Katastrophen wie der Brand des Flüchtlingslagers Moria vor zwei Wochen vor Augen. Heute legt die EU-Kommission neue Reformvorschläge vor, die die Blockade lösen sollen.

Worum geht es bei dem Streit?

Seit Jahren streiten die EU-Staaten - und seit Jahren kommen sie nicht voran. Die Fronten sind völlig verhärtet. Im Kern geht es dabei um die Verteilung Schutzsuchender innerhalb der EU. Vor allem Länder an den Außengrenzen wie Griechenland, Italien und Malta fühlen sich durch das aktuellen System überlastet. Sie fordern, dass andere Länder ihnen Migranten abnehmen. Staaten wie Tschechien, Ungarn und Polen lehnen eine verpflichtende Umverteilung von Migranten auf alle EU-Länder jedoch kategorisch ab.

Was ist seit der großen Flüchtlingsbewegung 2015 passiert?

Zu Beginn herrschte unter den EU-Staaten noch weitgehende Einsicht, dass den Ländern an den EU-Außengrenzen geholfen werden muss. In zwei Mehrheitsentscheidungen entschieden die damals noch 28 Länder die Umverteilung von bis zu 160.000 Schutzsuchenden aus Italien und Griechenland. Ungarn, Polen und Tschechien stemmten sich jedoch beharrlich dagegen. Die Risse wurden immer tiefer. Und die Reformvorschläge der ehemaligen EU-Kommission scheiterten krachend.

Ein Flüchtling auf Lesbos hält ein Plakat mit der Aufschrift „Deutschland, bitte helfen sie uns".
Foto: Petros Giannakouris/AP, dpa

Warum sollte die Reform nun gelingen?

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen formulierte es vergangene Woche so: „Migration ist ein Thema, das wir zur Genüge diskutiert haben." Alle Argumente sind ausgetauscht, die Positionen bekannt. Diesmal muss es also klappen. Allerdings haben sich die Positionen auch nicht geändert. Die EU-Kommission bereitet den neuen Vorschlag seit Monaten in enger Abstimmung mit den Hauptstädten vor. Alle müssten zu Kompromissen bereit sein - aber niemand seine Prinzipien aufgeben, sagte von der Leyen. Ob es tatsächlich klappt, ist kaum absehbar.

Wie könnten die Vorschläge aussehen?

„Jeder muss mehr tun und Verantwortung übernehmen", sagte von der Leyen. Einem Bericht der Welt zufolge nimmt die EU-Kommission in Ausnahmesituationen künftig alle EU-Staaten in die Pflicht. Dann müssten sie entweder Schutzbedürftige aufnehmen oder andere Hilfe leisten, etwa bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber, berichtete das Blatt unter Berufung auf hochrangige EU-Diplomaten. EU-Kreise bestätigten dies. Demnach beschreibt die EU-Kommission drei Szenarien: Bei einer normalen Entwicklung können die EU-Staaten einander freiwillig helfen. Dies gilt zunächst auch für das zweite Szenario, wenn das Asylsystem unter Druck gerät - aber nur, so lange tatsächlich genügend Beiträge zusammenkommen. In einer Krise wie 2015 soll die Hilfe verpflichtend sein.

Die Hilfe bei Rückführungen - sogenannte Abschiebe-Patenschaften - wäre ein Entgegenkommen an Länder wie Ungarn und Polen, die sich der Aufnahme von Migranten verweigern. An der Dublin-Regelung will die EU-Kommission dem Bericht zufolge weitgehend festhalten.

Wofür setzt Deutschland sich bei der Reform ein?

Die Bundesregierung ist dafür, dass schon an den EU-Außengrenzen geprüft wird, ob ein Migrant schutzbedürftig ist. „Bei offensichtlich fehlender Schutzbedürftigkeit" solle die Einreise in die EU verweigert werden, heißt es im Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, die noch bis Ende des Jahres läuft. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) argumentiert: Wenn diese Schlüsselfrage geklärt sei, würde auch die Verteilung einfacher.

Ein Flüchtling, der kurz zuvor mit einem Zug angekommen ist, hält voller Hoffnung ein Foto von Angela Merkel in den Händen. (Archiv)
Foto: Sven Hoppe, dpa

Wie könnte Ländern an den Außengrenzen entgegengekommen werden?

Die EU-Kommission hat mehrfach betont, dass die Rückführung abgelehnter Asylbewerber beschleunigt werden soll. Dazu könnten auch die „Abschiebe-Patenschaften" beitragen. Zudem will die EU-Kommission der Welt zufolge einen „EU-Koordinator für Rückführungen" bestimmen, der eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der EU-Staaten leiten soll. Bislang ist die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber äußerst schwierig - auch in Deutschland.

Welche Rolle spielt Deutschland bei den Verhandlungen?

Als derzeitige EU-Ratspräsidentschaft wird Deutschland bei den Verhandlungen der EU-Staaten vermitteln. Seehofer hat das Ziel, bis Ende des Jahres eine politische Einigung zwischen den 27 Ländern zu erzielen. Nach dem jahrelangen Stillstand wäre das eine kleine Sensation. Anschließend müssten die EU-Staaten sich dann allerdings noch mit dem Europaparlament auf eine gemeinsame Linie einigen. (dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

23.09.2020

>Die Bundesregierung ist dafür, dass schon an den EU-Außengrenzen geprüft wird, ob ein Migrant schutzbedürftig ist. „Bei offensichtlich fehlender Schutzbedürftigkeit" solle die Einreise in die EU verweigert werden, heißt es im Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft<

Warum wird das nicht schon längst praktiziert? Das würde vieles einfacher machen. Und wer definiert "Schutzbedürftigkeit"?

23.09.2020

>> Die Hilfe bei Rückführungen - sogenannte Abschiebe-Patenschaften - ... <<

Unvorstellbar, was für Formulierungen da aus der EU Bürokratie unter Frau vdL herauspurzeln...

Abschiebung bleibt eine Zwangsmaßnahme gegen Einwanderer die unsere Rechtssystem nicht respektieren.

>> Demnach beschreibt die EU-Kommission drei Szenarien: Bei einer normalen Entwicklung können die EU-Staaten einander freiwillig helfen. Dies gilt zunächst auch für das zweite Szenario, wenn das Asylsystem unter Druck gerät - aber nur, so lange tatsächlich genügend Beiträge zusammenkommen. In einer Krise wie 2015 soll die Hilfe verpflichtend sein. <<

Szenario 1 und 2 haben wir auch heute - der Asylbewerber geht in das Land seiner Wünsche.

Szenario 3 ist ohne Umsetzungsperspektive; die anderen EU Länder konnten in 2020 erneut erkennen, dass Deutschland jederzeit Alleingänge über eine Einigung mit den EU Partnern stellt.