
Die Polizei ermittelt mit Corona-Gästedaten aus Restaurants

Plus Ermittler nutzen Corona-Gästedaten in Restaurants, um Straftaten aufzuklären. Dabei hieß es, die Daten seien ausschließlich den Gesundheitsämtern vorbehalten.

Was genau sich vergangene Woche in einem Lokal in Hamburg abgespielt hat, versucht die Polizei noch zu klären. Wie sie das jedoch tut, ist bereits klar. Ein Mann soll vor dem Restaurant Passanten mit einem Teppichmesser bedroht haben. Jetzt sucht die Polizei Zeugen und nutzt dazu die Kontaktdaten, die das Restaurant gesammelt hat, um Corona-Infektionsketten nachvollziehen zu können. Das berichtet unter anderem die Hamburger Redaktion der Tageszeitung. Der Fall macht öffentlich, was offenbar auch in anderen Teilen des Landes Praxis ist: Denn auch das Polizeipräsidium Schwaben Nord in Augsburg berichtet auf Anfrage unserer Redaktion von einem Fall, „in dem derartige Daten für ein Ermittlungsverfahren herangezogen“ wurden. Dabei beruft sich Pressesprecher Michael Jakob auf die Strafprozessordnung – so wie es auch Hamburger Polizei und Staatsanwaltschaft tun.
Doch das Vorgehen ist strittig. Eingeführt wurde die Regelung im Mai. Lokale in Bayern und anderen Bundesländern müssen seither Namen und Kontaktdaten ihrer Gäste erfassen. Damit soll nachvollzogen werden, mit welchen Personen Corona-Infizierte Kontakt hatten. Laut Landesamt für Datenschutz dürfen die Daten „ausschließlich auf Anforderung des Gesundheitsamtes zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten weitergegeben“ werden. Und auch der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri hatte erklärt, dass eine Verwendung der Daten ausschließlich den Gesundheitsämtern vorbehalten sei.
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Die Diskussion ist geschlossen.
>> Ein Mann soll vor dem Restaurant Passanten mit einem Teppichmesser bedroht haben. <<
Die linke TAZ als Schutzpatron des Messermanns?
https://taz.de/Daten-Missbrauch-in-Hamburg/!5693845/
Da ist nicht der Mann mit dem Messer das Problem, sondern der Datenmissbrauch der Polizei?
Man muss hier auch die Verhältnismäßigkeit beachten - es geht hier um eine extrem schwere lebensgefährdende Straftat, die tendenziell eher gefährlicher als Corona ist. Insofern scheint hier die Nutzung der Daten im Einzelfall gerechtfertigt.
Wer diesen löcherigen Datenschutz nicht will - einfach falsche Daten angeben. Das klappt schon.