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16.08.2010

De Maizière: Kein Schnellschuss bei Google

De Maizière: Kein Schnellschuss bei Google
Foto: DPA

Berlin (dpa) - Angesichts der Forderungen nach einem schnellen Eingreifen des Gesetzgebers gegen den umstrittenen Internetdienst Google Street View warnt Bundesinnenminister Thomas de Maizière vor übereilten Reaktionen.

"Eine gesetzliche Regelung ist nicht unmöglich", sagte er den "Stuttgarter Nachrichten" (Montag). "Aber es wird keinen Schnellschuss geben." Die Bundesregierung werde nach einer umfassenden Bestandsaufnahme zeitnah Lösungsvorschläge vorlegen. Am Wochenende hatten mehrere Landesregierungen und Datenschutzbeauftragte eine schnelle Regelung des Umgangs mit Geodaten angemahnt.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) kritisierte die Widerspruchsfrist, die Google anbietet. Hausbesitzer und Mieter können von Google innerhalb von vier Wochen verlangen, dass ein Foto ihrer Immobilie oder ihrer Wohnung nicht ins Internet gestellt wird. Aigner sagte im Bayerischen Rundfunk: "Die Widerspruchsfrist für die jetzt 20 betroffenen Städte (...) halte ich für zu kurz, vor allem für diejenigen Bundesländer, die jetzt gerade in den Ferien sind. Da halte ich eine Verlängerung für zwingend erforderlich." Sie werde daher weiter mit Google verhandeln.

Auch der SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy kritisierte die Frist als zu kurz. "Das ist lächerlich", sagte er "Handelsblatt Online". "Entweder Google ist dazu bereit, dass Betroffene jederzeit Widerspruch einlegen können - die entsprechende Abbildung der Liegenschaft ist dann zu schwärzen -, oder der Bundestag muss das klarstellen."

Edathy sprach sich für ein spezielles Datenschutzgesetz für das Internet aus. Aufgrund der wachsenden technischen Möglichkeiten des Internets müsse darin klar definiert sein, "was zulässig ist und was nicht". Der SPD-Politiker nannte es problematisch, dass Google nach geltender Rechtslage wie jeder Privatmann auch Fotos des öffentlichen Straßenraums machen dürfe.

Die Grünen werfen der Bundesregierung "Komplettversagen" vor. Seit Monaten sei bekannt, dass Street View von der bisherigen geltenden Rechtslage nur unvollständig erfasst werde und dass die Bürger zu Recht einen gesetzlich verbürgten Schutz einforderten, sagte der Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, Volker Beck, "Handelsblatt Online". Es sei schon sonderbar, wenn die tapferste Tat von Regierungsmitgliedern darin bestehe, einen Widerspruch gegen die Darstellung ihres Privathauses einzureichen. Ziel einer gesetzlichen Regelung sollte sein, sowohl wichtige Gemeinwohlinteressen als auch die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger im Blick zu behalten.

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