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04.08.2010

De Maizière schlägt Sicherungsunterbringung vor

De Maizière schlägt Sicherungsunterbringung vor
Foto: DPA

Berlin/Karlsruhe (dpa) - Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will besonders gefährliche Strafentlassene in einer neuen Einrichtung wegsperren. Eine elektronische Fußfessel ersetze nicht in jedem Fall die geschlossene Unterbringung, sagte der CDU-Politiker der "Bild"-Zeitung (Mittwoch).

Ein Sprecher von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) reagierte am Mittwoch zurückhaltend. Vizekanzler und FDP-Chef Guido Westerwelle unterstützte die Position Leutheusser-Schnarrenbergers. Zwei Dinge seien in Einklang zu bringen, sagte er in Berlin: die Sicherheit der Bürger und eine Entscheidung gegen den Straftäter, die sich auf rechtsstaatlichem Boden bewege. Im Ziel sei man sich einig, es handle sich aber um ein rechtsstaatlich schwieriges Feld.

De Maizière argumentierte: "Wir brauchen für diese Menschen, die für schwerste Straftaten verurteilt worden sind, ihre Strafe abgesessen haben und trotzdem weiter gefährlich sind, eine neue Form der Unterbringung: nicht Gefängnis, aber auch keine Luxuseinrichtung." Es gehe um eine Einrichtung, wo diese Personen leben könnten - aber weggeschlossen blieben.

Seit Wochen gibt es Debatten über die erforderliche Neuregelung der Sicherungsverwahrung. Dabei bleiben besonders gefährliche Täter - beispielsweise Sexualstraftäter - auch nach Verbüßung ihrer Strafe eingesperrt, um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. Im Dezember hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass eine Sicherungsverwahrung, die zunächst auf zehn Jahre begrenzt war, nicht rückwirkend verlängert werden kann.

Von dem EGMR-Urteil sind derzeit mindestens 70 Täter betroffen - in naher Zukunft mehr als 100. Sie kommen nun nach und nach frei und sorgen vielfach für heftige Bürgerproteste.

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hob am Mittwoch die Sicherungsverwahrung gegen einen Straftäter auf - ohne den Fall wie vorgesehen dem Bundesgerichtshof vorzulegen. Damit droht die jüngste Gesetzesänderung ins Leere zu laufen. Mit ihr sollten die Oberlandesgerichte nun verpflichtet werden, die Fälle dem Bundesgerichtshof (BGH) vorlegen, wenn sie von der Rechtsprechung eines anderen Oberlandesgerichts abweichen wollen.

Der 58-jährige Sexualstraftäter wurde nach dem OLG-Beschluss aus der Justizvollzugsanstalt Freiburg entlassen. Wie das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mitteilte, wird die Polizei den Mann überwachen, um Gefahren für die Bevölkerung zu reduzieren.

Eckpunkte des Bundesjustizministeriums zur geplanten Reform der Sicherungsverwahrung

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