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  3. Nach Forderung von Trump: Debatte über Strafverfolgung: Kurden fordern UN-Gericht für IS-Kämpfer

Nach Forderung von Trump
19.02.2019

Debatte über Strafverfolgung: Kurden fordern UN-Gericht für IS-Kämpfer

US-Präsident Donald Trump fordert EU-Staaten auf, in Syrien gefangene IS-Kämpfer zurückzunehmen und vor Gericht zu stellen.
Foto:  Khalid Mohammed/AP, dpa

Trump hat einen wunden Punkt getroffen mit seiner Forderung, gefangene IS-Kämpfer zurückzunehmen. In Berlin gibt es Bedenken. Die Kurden machen einen Alternativvorschlag.

Syriens Kurden haben die Vereinten Nationen aufgerufen, in dem Bürgerkriegsland internationale Sondergerichte für gefangene Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) einzurichten. Der Sprecher der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF), Mustafa Bali, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Heimatländer der Dschihadisten hätten bisher nicht auf die Forderung reagiert, die IS-Anhänger zurückzuholen. Im Norden Syriens gebe es keine Möglichkeiten zur juristischen Verfolgung. Deutsche Sicherheitsbehörden gehen nach dpa-Informationen bisher von gut 40 im syrischen Kurdengebiet gefangenen IS-Kämpfern mit deutschem Pass aus.

Darunter seien Menschen, die entweder nur die deutsche Staatsangehörigkeit oder diese und eine weitere hätten, hieß es. Einen genauen Überblick über die Personalien und die Aufenthaltsorte haben die Behörden demnach allerdings noch nicht. Die Zahl könne sich im Laufe der Zeit noch erhöhen. Insgesamt gehen die Behörden nach diesen Informationen von rund 100 Personen mit IS-Hintergrund aus, die im deutschen Fokus sind, darunter Frauen. Hinzu kommen noch dutzende Kinder. Gegen 18 der etwa 40 im Kurdengebiet festgesetzten und identifizierten IS-Anhänger lägen deutsche Haftbefehle vor. Nach diesen Informationen kommen die meisten dieser Erkenntnisse vom Bundesnachrichtendienst (BND).

Die Forderung nach einem UN-Tribunal werde geprüft, hieß es am Dienstag aus dem Bundesinnenministerium. Dem Kurden-Sprecher zufolge haben die SDF bisher insgessmt rund 1300 ausländische IS-Kämpfer gefangen genommen, Iraker ausgenommen.

Trumps Forderung

US-Präsident Donald Trump hatte europäische Länder wie Deutschland via Twitter dazu aufgerufen, mehr als 800 in Syrien gefangene IS-Kämpfer zurückzunehmen und vor Gericht zu stellen. Falls die Verbündeten nicht reagierten, seien die USA gezwungen, die Kämpfer auf freien Fuß zu setzen. Diese sind allerdings nicht in US-Gewahrsam, sondern in der Gewalt kurdischer Kräfte.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt warf dem Justizministerium von Katarina Barley (SPD) vor, einen vom Innenministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Dschihadisten mit Doppelstaatsbürgerschaft bisher offenbar nicht bearbeitet zu haben. "Jede weitere Verschleppung durch das Justizministerium wäre höchst fahrlässig", sagte er. Barley wies die Vorwürfe zurück. Es gebe aktuell in der Regierung Gespräche dazu. "Ich bin mir mit meinem Kollegen Horst Seehofer einig, dass wir dieses konkrete Vorhaben zeitnah umsetzen werden", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur .

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Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Deutsche mit doppelter Staatsangehörigkeit den deutschen Pass verlieren sollen, wenn ihnen die konkrete Beteiligung an Kämpfen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen wird. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte der dpa, dass es einen Gesetzentwurf gibt. Damit solle einerseits eine klare Botschaft an die salafistische Szene in Deutschland gesendet werden, dass die Teilnahme an Kampfhandlungen künftig über das Strafrecht hinaus Konsequenzen haben werde. Zugleich soll dieses Instrument auch für künftige, vergleichbare Szenarien anderer Gruppierungen zur Verfügung stehen.

Syriens Kurden riefen die Vereinten Nationen auf, in dem Bürgerkriegsland internationale Sondergerichte für inhaftierte IS-Kämpfer einzurichten.
Foto: Aboud Hamam, dpa

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg, warnte: "Von einer planlosen Rückholung ehemaliger IS-Kämpfer mit vermeintlich deutscher Staatsangehörigkeit ist abzuraten. Unsere Sicherheitsbehörden müssen Gewissheit über die Identität und Staatsangehörigkeit dieser Personen, über deren Straftaten und über die Beweislage haben", sagte er der dpa. "Auch ist zu klären, ob nicht eine Strafvollstreckung im Ausland, in dem diese Taten immerhin begangen wurden, möglich ist. Im Falle von Doppelstaatlern ist zu klären, ob diese Personen in ihr weiteres Heimatland zurückgeführt werden können."

Der Grünen-Außenpolitiker Omid Nouripour forderte eine grundsätzliche Bereitschaft, sich um die eigenen Staatsbürger zu kümmern, auch wenn technische Probleme noch angegangen werden müssten, wie er dem Sender n-tv sagte. Die Linken-Politikerin Ulla Jelpke forderte, die Bundesregierung müsse die Rückholung der gefangenen deutschen Kämpfer und ihrer Familien einleiten. Zu dem Thema sagte der AfD-Abgeordnete Roman Reusch: "Es ist logisch, dass sich der deutsche Staat um seine Staatsbürger in jeder Hinsicht zu kümmern hat."

Auch in anderen europäischen Ländern läuft eine Debatte, ob und unter welchen Voraussetzungen IS-Kämpfer aufgenommen werden sollen. Paris hatte bereits im Januar angekündigt, 130 IS-Anhänger zurückzuholen. Ablehnend äußerte sich der britische Innenminister Sajid Javid schon vor dem Appell Trumps: "Meine Botschaft ist klar - falls jemand Terrororganisationen im Ausland unterstützt hat, werde ich nicht zögern, seine Rückkehr zu verhindern." Dänemark prüft den Entzug der Staatsbürgerschaft. "Es handelt sich um einige der gefährlichsten Menschen der Welt", sagte der außenpolitische Sprecher von Ministerpräsident Lars Løkke Rasmussen, Michael Aastrup Jensen. (dpa)

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