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Konjunkturpaket
12.06.2020

Der Corona-Kinderbonus kommt erst im Herbst

Vom Kinderbonus profitieren vor allem Familien mit niedrigerem Einkommen.
Foto: Andreas Gebert, dpa (Symbol)

Der Bund zahlt 150 Euro in zwei Raten – auch für Kinder, die erst noch geboren werden. Nicht alle Eltern aber profitieren davon gleichermaßen.

Der Kinderbonus fließt etwas später als erwartet, dafür aber in zwei größeren Tranchen. Im Gegensatz zu den ursprünglichen Plänen wird der im Konjunkturpaket vorgesehene Zuschlag von 300 Euro pro Kind nicht in drei monatlichen Raten von jeweils 100 Euro ausbezahlt, sondern in zwei Abschlägen à 150 Euro. Anders als bei der Reduzierung der Mehrwertsteuer, die im Juli in Kraft tritt, müssen Eltern auf den Kinderbonus jedoch bis zum Herbst warten.

Kinderbonus wird automatisch an die Eltern überwiesen

Die erste Rate wird ihnen nach einem Beschluss des Bundeskabinetts mit dem Kindergeld im September überwiesen, die zweite im Oktober. Selbst Familien, deren Kinder noch gar nicht geboren sind, sollen nach den Worten von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) den Bonus erhalten: Er werde für alle Kinder gewährt, die in diesem Jahr zur Welt kommen und sei „als Konjunkturimpuls, der die Kaufkraft stärken soll“, gedacht. „Familien hatten und haben eine besonders schwere Herausforderung zu bewältigen“, betonte auch Finanzminister Olaf Scholz (SPD). „Wir wollen aus der Krise raus mit voller Kraft.“ Es gehe darum, dass Verbraucher, Familien und Unternehmen wieder mehr investierten und Anschaffungen trotz der unsicheren Zeiten nicht aufschieben würden. Für Alleinerziehende steigt überdies der Steuerfreibetrag für dieses und das nächste Jahr von 1908 auf 4000 Euro.

 

Eigens beantragen müssen Eltern den Bonus nach Auskunft des Familienministeriums nicht, das Geld wird automatisch überwiesen. Analog zu der Regelung für Kinder, die in diesem Jahr erst noch geboren werden, zahlt die Familienkasse den Zuschlag auch rückwirkend für Kinder bis zum Alter von 25 Jahren, die ihre Ausbildung in diesem Jahr beendet haben – immer vorausgesetzt, es bestand im Lauf des Jahres noch mindestens einen Monat lang ein Anspruch auf Kindergeld.

Wer vom Kinderbonus profitiert - und wer nicht

Vom Kinderbonus werden allerdings nicht alle Eltern gleichermaßen etwas haben. Weil der Zuschuss versteuert und mit den Kinderfreibeträgen verrechnet wird, profitieren Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen stärker als Gut- und Besserverdiener. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler für unsere Redaktion kommen die 300 Euro bei Eltern bis zu einem zu versteuernden Jahresverdienst von 68.000 Euro voll an, also quasi brutto für netto. Danach schmilzt der Vorteil durch den Bonus langsam ab.

Für eine Familie mit einem Kind heißt das: Ab einem zu versteuernden Einkommen von knapp 86.000 Euro hätte sie nichts mehr vom Kinderbonus. Für eine Familie mit zwei Kindern liegt dieser Grenzwert bei einem Einkommen von etwa 90.000 Euro, bei drei Kindern sind es dann knapp 106.000 Euro. Mit der staatlichen Grundsicherung, dem Wohngeld oder dem Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende wird der Bonus dagegen nicht verrechnet. Insgesamt kostet er den Steuerzahler mehr als vier Milliarden Euro.

Diese Regeln gelten für die Mehrwertsteuer-Senkung

Die Einbußen durch die reduzierte Mehrwertsteuer liegen bei knapp 20 Milliarden Euro und werden komplett vom Bund getragen. Überstürzt handle der Bund dabei nicht, betonte Scholz. Die Steuersenkung müsse so kurzfristig sein, sonst würde sie keinen Effekt erzielen, sagte er. Die Geschwindigkeit sei ein Teil ihres Erfolgs, ebenso die Befristung auf sechs Monate. Die Menschen sollten einkaufen gehen und wieder Zuversicht haben. Wie berichtet wird der Mehrwertsteuersatz vom 1. Juli bis 31. Dezember von 19 auf 16 Prozent beziehungsweise von sieben Prozent auf fünf Prozent herabgesetzt.

Geschäfte, die ihre Preise deswegen vorübergehend senken, müssen dafür nicht alle Preisschilder ändern. Sie können den Nachlass nach einer entsprechenden Ausnahmeregelung des Wirtschaftsministeriums auch pauschal an der Kasse gewähren. Rabatte, die erst dort vom Preis abgezogen werden, kennt man bisher vor allem aus dem Schlussverkauf. Nur für preisgebundene Waren wie Bücher, Zeitschriften und rezeptpflichtige Arzneimittel gibt es keine Ausnahmen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Familien rechnen mit spitzem Stift

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