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Christian Wulff war kein guter Bundespräsident, trotzdem hat er eine zweite Chance verdient. Ob er die bekommen wird, bleibt abzuwarten.
Christian Wulff hat nichts mehr zu verlieren. Am Ende einer beispiellosen Kettenreaktion aus eigenen Fehlern, falschen Verdächtigungen und skandalisierten Lappalien steht der frühere Bundespräsident von heute an in einem Prozess vor Gericht, wie es ihn in Deutschland noch nicht gegeben hat. Nüchtern betrachtet geht es dabei um die Frage, ob er als Ministerpräsident Politisches und Privates nicht sauber genug getrennt hat, als er sich von einem guten Bekannten, dem Filmproduzenten David Groenewold, 2008 aufs Oktoberfest einladen ließ. Für Wulff selbst dagegen geht es um viel, viel mehr – nämlich um die Reste seines ehedem so guten Rufes.
Christian Wulff hat den Abend auf der Wiesn teuer bezahlt
Obwohl der Angeklagte W. bisher nur angeklagt, aber nicht verurteilt ist, hat er für den Abend auf der Wiesn bereits teuer bezahlt – er hat sein Amt verloren, seine Frau und sein Image als Prototyp eines Schwiegersohnes auch. In der Liga, in der ein Bundespräsident oder eine Bildungsministerin spielen, genügt oft schon der bloße Verdacht, um ein Amt und seinen Inhaber zu diskreditieren. Das ist Menschen wie Wulff oder Annette Schavan gegenüber nicht fair.
Auf der anderen Seite aber war der frühere CDU-Vize lange genug in der Politik, um zu wissen, wie tief auch ein Publikumsliebling stürzen kann, wenn sich einige Medien erst auf ihn eingeschossen haben. Und denen hat er, der Bild-Zeitung voran, mit seiner defensiven Informationspolitik und seinem ungeschickten Krisenmanagement reichlich Angriffsfläche geboten.
Geblieben ist von den vielen Vorwürfen nicht viel. Die unkonventionelle Finanzierung seines Hauses? Nicht justiziabel. Die Veranstaltungsreihe, die baden-württembergische und niedersächsische Unternehmer zusammenbringen sollte und an der ein befreundeter Eventmanager glänzend verdient hat? Ausgelagert in ein eigenes Verfahren, in dem Wulff nicht zu den Beschuldigten gehört.
Das Landgericht Hannover verhandelt lediglich über vergleichsweise bescheidene 719,40 Euro, die Groenewold für das Hotel der Wulffs, den Babysitter und den Besuch im Bierzelt bezahlt hat und für die er auch etwas bekommen haben soll: die Unterstützung des damaligen Ministerpräsidenten bei der Suche nach Finanziers für einen Film.
Eine Anklage wegen Bestechlichkeit hat das Gericht aus guten Gründen nicht zugelassen
Eine Anklage wegen Bestechlichkeit hat das Gericht aus guten Gründen nicht zugelassen – dazu ist die Summe, die im Feuer steht, viel zu gering und die vermeintliche Gegenleistung auch. Wulff allerdings wird es kaum trösten, dass er sich „nur“ noch wegen Vorteilsannahme im Amt verantworten muss. Er braucht einen Freispruch, um nicht für den Rest seines Lebens als deutscher Gernegroß dazustehen, notorisch klamm, aber immer den richtigen Freund zur Hand.
Auch der Bild-Zeitung, dem Spiegel und einigen anderen Medien gegenüber wäre ein solches Urteil für ihn ein später, aber umso süßerer Triumph: Sie, vor allem, macht Wulff für sein Scheitern verantwortlich, diese hochpolitische, aber auch sehr persönliche Tragödie, in der vom Girokonto des Hauptdarstellers bis zum Grundbucheintrag so ziemlich alles ausgeleuchtet wurde, was außer ihm eigentlich niemanden etwas angeht.
Christian Wulff war kein guter Bundespräsident – und womöglich hat er selbst gespürt, dass dieses Amt eine Nummer zu groß für ihn ist. In Hannover aber steht nicht das ehemalige Staatsoberhaupt Wulff vor Gericht, sondern der Mensch Wulff. Er hat, wie jeder von uns, Anspruch auf ein faires Verfahren und auf eine zweite Chance. Ob er die je bekommen wird, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Im Fall Wulff haben die Vorverurteiler, die Schlechtredner und Eskalationskünstler ganze Arbeit geleistet.
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