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Rangliste von Transparency
13.10.2020

Deutschland bei Korruptionsverfolgung herabgestuft

Deutschland hat aus Sicht von Transparency International bei der Strafverfolgung von deutschen Unternehmen, die im Ausland Bestechungsgelder zahlen, nachgelassen.
Foto: picture alliance / Peter Steffen/dpa

Seit 2005 war Deutschland immer als aktiver Verfolger eingestuft worden, nun bescheinigt Transparency der Bundesrepublik nur noch eine moderate Umsetzung. Das letzte große Verfahren aufgrund des Schmiergeld-Skandals bei Siemens liegt schon einige Jahre zurück.

Bei der Strafverfolgung von deutschen Unternehmen, die im Ausland Bestechungsgelder zahlen, hat Deutschland aus Sicht von Transparency International nachgelassen.

Sowohl die Zahl der eingeleiteten Ermittlungen als auch der eröffneten Verfahren gegen große Unternehmen habe in den vergangenen Jahren abgenommen, heißt es im Bericht "Exporting Corruption", den die Nicht-Regierungsorganisation am Dienstag vorgestellt hat. Darin untersucht die Organisation regelmäßig die entsprechenden Aktivitäten von 47 Ländern, von denen 43 die Konvention gegen Bestechung ausländischer Amtsträger der internationalen Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) unterschrieben haben.

Das letzte große Verfahren aufgrund des Schmiergeld-Skandals beim Technologie-Konzern Siemens gegen ehemalige Manager liegt demnach schon einige Jahre zurück. "Deutschland war seit dem ersten Bericht im Jahr 2005 immer als aktiver Verfolger eingestuft worden", sagte Transparency-Vorstandsmitglied Angela Reitmaier am Dienstag. "Jetzt bescheinigt der Bericht dem Land lediglich eine moderate Umsetzung."

Ein Grund dafür ist demzufolge, dass Deutschland zwar gegen Einzelpersonen in Unternehmen bei Korruptionsvorwürfen vorgehen muss. Die Verfolgung des gesamten Unternehmens liege aber im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Reitmaier forderte auch hier einen Verfolgungszwang.

Sie kritisierte zudem, dass Ermittlungen und Urteile nur selten öffentlich werden. "Wir fordern deshalb schon seit langem, eine Veröffentlichung von Gerichtsurteilen." Ein weiterer Schwachpunkt sei ein mangelhaftes Transparenzregister in Deutschland. In einem solchen sollen in der Regel die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens, also Eigentümer und Beteiligte, aufgeführt werden. Ein solches Register gibt es auch in Deutschland. Transparency kritisiert aber, dass das nur der Fall ist, wenn die Informationen nicht auch anderswo zu finden sind, etwa im Handelsregister. Dies fördere Unübersichtlichkeit.

© dpa-infocom, dpa:201013-99-926469/2 (dpa)

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