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Gesetzesentwurf
09.02.2013

Die Babyklappe hat Zukunft

Es spricht vieles dafür, dass die Babyklappe in Deutschland eine Zukunft hat.
Foto: dpa

Alles deutet darauf hin, dass die anonyme Abgabe von Neugeborenen auch weiterhin möglich sein wird. Doch das Samenspender-Urteil könnte für eine juristische Neubewertung sorgen.

„Babyklappe“ – schön klingt das nicht. Die Polen sagen „Fenster des Lebens“ dazu. Ein etwas blumiger Begriff, der wiederum die Gegner dieser Vorrichtung, in denen Frauen anonym ihr Neugeborenes abgeben können, auf die Palme bringt. Doch es spricht vieles dafür, dass die Babyklappe in Deutschland eine Zukunft hat.

Weihbischof Losinger hofft auf Zukunft der Babyklappe

Denn in dem fertigen Referentenentwurf für das Gesetz zur „vertraulichen Geburt“, der noch im Februar in das Bundeskabinett eingebracht werden soll, taucht – in Bezug auf die Babyklappe – der Halbsatz „die durch dieses Gesetz nicht abgeschafft werden“ auf. Vorher lautete der Passus allgemein „und die Rechte des Kindes besser geschützt werden“.

Diese kleine Sequenz in dem immerhin 40 Seiten langen Gesetzesentwurf, der unserer Zeitung vorliegt, freut den Augsburger Weihbischof Anton Losinger. Scheint es doch so, dass Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) ihr Vorhaben aufgegeben hat, die Babyklappe auf Sicht durch die „vertrauliche Geburt“ zu ersetzen. Man wolle die Entwicklung in den nächsten Jahren genau beobachten, heißt es etwas wolkig aus dem Ministerium.

Gegner: Babyklappe "provoziert leichtfertige Entscheidungen"

Kirchenmann Losinger ist davon überzeugt, dass der Erhalt der Babyklappen „für eine ganz kleine Zahl verzweifelter Frauen, die für Beratung und Hilfe nicht zugänglich sind“, unerlässlich ist. Losinger ist davon überzeugt, dass das Babyfenster Menschenleben gerettet hat und auch in Zukunft retten wird. Die Gegner dieser Einrichtung, wie der Bochumer Ethikprofessor Lars Kinnert, halten die Babyklappe für gescheitert. Sie provoziere „leichtfertige Entscheidungen, statt nachhaltige Hilfe zu arrangieren“.

Dieses Argument lässt Wilfried Schenk, leitender Oberarzt im Klinikum Augsburg und zuständig für die dortige Babyklappe, nicht gelten. „Es geht doch schlicht und einfach darum, Frauen, die nicht daran glauben, dass der Staat ihre Anonymität schützt, Schutz zu gewährleisten.“ Er halte die geplante „vertrauliche Geburt“ für eine gute Sache, doch er zweifele daran, ob eine Frau in einer extremen Notsituation in der Lage sei, diese „hoch komplizierte Regelung“ zu überblicken, wenn sie überhaupt etwas darüber wisse.

Seit 1999 wurden etwa 1000 Kinder in Babyklappen gelegt

Wenig bekannt ist naturgemäß über die Motive der Frauen, die ihr Neugeborenes in eine solche Klappe legen. „Im Klinikum kommt das im Schnitt etwas weniger als einmal pro Jahr vor“, sagte Schenk unserer Zeitung. Das Deutsche Jugendinstitut hat in einer Studie die Zahl der seit 1999 in Babyklappen gefundenen Kinder mit knapp 1000 angegeben. Anonyme Geburten bieten rund 130 Kliniken an. Der Kinderarzt Schenk betont, dass das Klinikum die Abgabe eines Babys sofort an die Adoptionsstelle der Stadt Augsburg meldet. Er kennt die Kritik an Trägern, die es mit der exakten Berichterstattung in der Vergangenheit nicht so genau genommen haben.

Ungewiss ist allerdings, welche Auswirkungen das aktuelle Samenspender-Urteil des Oberlandesgerichts Hamm auf die Gesetzgebung zur Babyklappe und zur anonymen Geburt haben wird. Schließlich haben die Richter das Grundrecht des heranwachsenden Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft nachhaltig gestärkt. Das Gericht hatte am Mittwoch entschieden, dass die 20-jährige Tochter eines anonymen Samenspenders das Recht hat, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. (mit epd, kna)

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