Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Koalitionsausschuss: Die Große Koalition verlängert die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes

Koalitionsausschuss
26.08.2020

Die Große Koalition verlängert die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes

Norbert Walter-Borjans und Saskia Esken, die beiden Bundesvorsitzenden der SPD, geben vor dem Koalitionsausschuss am Bundeskanzleramt ein Pressestatement.
Foto: Kay Nietfeld, dpa

Lange diskutieren die Spitzen von Union und SPD im Kanzleramt. Das Wahlrecht soll reformiert werden, für die Bundestagswahl im nächsten Jahr gilt eine Zwischenlösung.

Es standen zwar Obsttörtchen auf dem Verhandlungstisch des Kanzleramtes, aber die Süßigkeiten sorgten nicht für eine aufgelockerte Stimmung. Ganz im Gegenteil: Verbissen rangen die Spitzen von Union und SPD unter der Leitung von Kanzlerin Angela Merkel bis kurz vor Mitternacht um Perspektiven für die weitere Regierungsarbeit. Beide Seiten einigten sich darauf, wesentliche Instrumente zur Abfederung der wirtschaftlichen Corona-Folgen zu verlängern. Das Kurzarbeitergeld etwa wird bis Ende 2021 unter bestimmten Bedingungen weitergezahlt. Ein weiteres wichtiges Thema, die Reform des Bundestagswahlrechts, sorgte für ausufernde Diskussionen und am Ende langte es nur für einen Kompromiss: Zur Bundestagswahl im September kommenden Jahres soll eine Zwischenlösung her. Eine echte Reform ist erst für 2025 geplant.

Mitten in der Corona-Pandemie ist die Verlängerung beim Kurzarbeitergeld eine wichtige Nachricht für Millionen Betroffene. Die Koalitionsspitzen hatten sich vor ihrem Treffen bereits grundsätzlich auf eine Verlängerung der Höchstbezugsdauer des Kurzarbeitergeldes geeinigt. Die SPD plädierte für eine Verlängerung um zwölf Monate. Das Corona-Kurzarbeitergeld hätte damit bis März 2022 ausbezahlt werden können. Die Unionsfraktion wollte die Auszahlung aber Ende des Jahres 2021 auslaufen lassen und setzte sich damit durch. Auch die geltenden Sonderregelungen über den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld gelten bis dahin weiter. Die Sozialversicherungsbeiträge werden bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet. Danach und längstens bis Ende 2021 werden für alle Betriebe, die bis Ende Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Beiträge zur Sozialversicherung noch zur Hälfte erstattet. Erfolgt während der Kurzarbeit eine Qualifizierung der Mitarbeiter, kann diese Erstattung auf 100 Prozent erhöht werden.

Laut Finanzministerium haben in der Corona-Krise mehr 700.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet

Bereits Mitte März hatte die Bundesregierung den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert, am 22. April einigte sich der Koalitionsausschuss auf eine Erhöhung. Die Arbeitsagentur ersetzt Betroffenen einen Teil des weggefallenen Nettoeinkommens: Zunächst sind es bei kinderlosen Beschäftigten 60 Prozent und bei Beschäftigten mit Kindern 67 Prozent. Ab dem vierten Monat steigt der Anteil auf 70 beziehungsweise 77 Prozent, ab dem siebten Monat auf 80 oder 87 Prozent. Auch diese Regelung wurde bis Ende 2021 verlängert. Ziel ist es, Kündigungen in Folge der Coronakrise zu vermeiden. Laut Bundesfinanzministerium haben bereits mehr 700.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet.

Wichtig für kleine und mittelständische Betriebe: Das Überbrückungshilfen-Programm wird bis Ende dieses Jahres fortgesetzt. Künstler, Soloselbständige und Kleinunternehmen können sich darüber freuen, dass der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme ebenfalls bis Ende 2020 ausgedehnt wird. Für gesetzlich Krankenversicherte wird in diesem Jahr das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage gewährt, bei Alleinerziehenden für weitere zehn Tage.

Noch schwieriger als die Debatte über das Kurzarbeitergeld gestaltete sich die Diskussion über ein neues Wahlrecht. Die Stimmung war aufgeheizt, nachdem sich CSU-Chef Markus Söder und der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans unmittelbar vor dem Koalitionstreffen gegenseitig Taktiererei vorgeworfen hatten. Als Söder, Walter-Borjans, die SPD-Co-Vorsitzende Saskia Esken und CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer dann gegen Mitternacht vor die Presse traten, war die Erleichterung groß, dass es zumindest für einen Kompromiss gereicht hat.

Wahlrechtsreform: Der Bundestag soll nicht noch größer werden als er ohnehin schon ist

Zur Bundestagswahl im September 2021 soll eine "Dämpfungsmaßnahme" wirken, wie Kramp-Karrenbauer es ausdrückte. Die Zahl der Wahlkreise bleibt bei 299 erhalten. Damit der Bundestag aber nicht noch größer wird, soll es eine "teilweise Verrechnung von Überhang- mit Listenmandaten der gleichen Partei" geben, wie es im Abschlusspapier heißt. Sollte die Regelgröße des Parlaments von 598 Mandaten überschritten werden, werden bis zu drei Überhangmandate nicht ausgeglichen.

Zur Bundestagswahl 2025 soll es dann nur noch 280 Wahlkreise geben. Union und SPD wollen unter Einbeziehung der anderen Bundestagsfraktionen eine Reformkommission einsetzen, die sich unter anderem mit der Frage beschäftigt, ob das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt werden kann. Sie soll auch prüfen, ob es eine verfassungsfeste Möglichkeit gibt, einen gleichen Anteil von Frauen und Männern im Bundestag zu erreichen. Die Ergebnisse sollen spätestens Mitte 2023 vorliegen.

CSU-Chef Söder sprach beim Wahlrecht von einem "fairen Kompromiss". Am Ende stehe das Bemühen, einen effektiven Bundestag zu haben, der gleichzeitig nicht ins Uferlose wachse. Söder räumte aber auch ein, dass die Verhandlungen schwierig waren. "Das war am Anfang mehr Bumms und weniger Wumms", sagte Söder in Anspielung auf einen Tweet von Esken und Walter-Borjans, die bei der Nominierung von Olaf Scholz zum SPD-Kanzlerkandidaten kürzlich geschrieben hatten: "Olaf hat den Kanzler-Wumms."

Ministerpräsident Markus Söder bei seiner Ankunft zur Vorbesprechung der Union für den Koalitionsausschuss.
Foto: Kay Nietfeld, dpa

Union wollte die Wahlkreise reduzieren, SPD die Größe des Bundestages deckeln

Die Union hatte vor dem Treffen für eine Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 280 plädiert. Die SPD hingegen wollte bei 299 Wahlkreisen bleiben und die Größe des Parlaments bei maximal 690 Sitzen deckeln. Der nun gefundene Kompromiss liegt offenbar irgendwo in der Mitte.

Schon jetzt platzt der Bundestag aus allen Nähten. Eigentlich sollen im Parlament nur 598 Abgeordnete sitzen. Vor der Bundestagswahl 2017 waren es aber schon 630 Parlamentarier, aktuell müssen 709 Abgeordnete und ihre Ansprüche aus der Staatskasse finanziert werden. Deutschland hat damit eines der größten Parlamente weltweit, die Kosten sind gigantisch: Für 2019 waren rund 974 Millionen Euro veranschlagt, 100 Millionen mehr als ursprünglich eingeplant. Für das laufende Jahr sind  Ausgaben von etwas mehr als einer Milliarde Euro vorgesehen. Im Vergleich zu 2016 bedeutet das einen Anstieg von knapp einem Drittel. Der Parlamentsbetrieb könnte kollabieren, wenn sich im September nächsten Jahres noch mehr Abgeordnete um Plätze, Büros und Redezeiten drängeln. Abhängig vom Wahlausgang sind 800 Sitze und mehr denkbar.

Neu war eine weitere Corona-Sofortmaßnahme: Die Koalition legt ein auf 2020 und 2021 befristetes Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro auf, um die "Corona-gerechte Umrüstung" von Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten zu finanzieren.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

26.08.2020

Und die Selbstständigen gehen immer noch leer aus!