Die Grünen bremsen den CSU-Plan - sie wollen alle Register ziehen
Kritk am CSU-Plan: Die Grünen sind der Meinung, dass die rechtlich unverbindliche Volksbefragung gegen die Bayrische Verfassung verstößt.
Rechtlich unverbindliche Volksbefragungen, wie von CSU und Staatsregierung geplant, verstoßen nach Ansicht der Grünen im Landtag und des Vereins „Mehr Demokratie“ gegen die Bayerische Verfassung. Volksbefragungen, die nur von der Regierung und der Mehrheitsfraktion im Landtag veranlasst werden könnten, seien lediglich ein zusätzliches politisches Machtinstrument der Regierung. Wer den Bürgern in Bayern mehr Mitwirkungsrechte einräumen wolle, sollte stattdessen Volksbegehren und Volksentscheide erleichtern, forderten Katharina Schulz (Grüne) und Samuel Kutter (Mehr Demokratie e.V.) am Dienstag im Landtag.
Volksbefragungen können nur über eine Änderung der Verfassung einführt werden
Gestützt wird diese Kritik auch von Verfassungsrechtlern wie Professor Herrmann K. Heußner von der Universität Osnabrück. Schon die Einführung von Volksbefragungen durch eine einfache Änderung des Landeswahlgesetzes verstößt seiner Auffassung nach gegen die Verfassung. Wenn überhaupt, dann könnten Volksbefragungen nur über eine Änderung der Verfassung eingeführt werden – also mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Landtag und anschließendem Volksentscheid.
Doch selbst dann bestünden laut Heußner massive Bedenken. Mit Volksbefragungen drücke sich die Regierung aus der Verantwortung für ihr Handeln, verschaffe sich aber gleichzeitig eine „Prämie auf die Macht“ und schwäche die Rechte der Opposition im Landtag. Außerdem bestehe die Gefahr, dass durch die Wahl des Zeitpunkts und der Fragestellung die Meinungsbildung manipuliert werde. Und obendrein wäre das Ergebnis von Volksbefragungen zwar nicht rechtlich, aber doch „faktisch bindend“, was im Zusammenhang mit dem alleinigen Haushaltsrecht des Landtags zu einem „glasklaren Verfassungsbruch“ führen könnte. Insgesamt wäre das Vorhaben ein massiver Eingriff in die „Architektur der parlamentarischen Demokratie“.
Die Grünen wollen gegen die Pläne von CSU und Staatsregierung deshalb alle Register ziehen. Sie haben eine Expertenanhörung im Oktober durchgesetzt, wodurch eine schnelle Änderung des Landeswahlgesetzes verhindert wird. Sollte die Regierungsmehrheit auf ihren Plänen beharren, drohen die Grünen mit einer Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof.
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