Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Kommentar: Die Justiz hat gezeigt, dass der Rechtsstaat gesund ist

Die Justiz hat gezeigt, dass der Rechtsstaat gesund ist

Kommentar Von Bernhard Junginger
26.05.2020

Unter den schwierigen Bedingungen der Corona-Pandemie hat die Justiz im Land gezeigt, dass der Rechtsstaat gesund ist. Ausgestanden ist die Krise noch lange nicht.

Seit das Grundgesetz gilt, hat der Staat die Grundrechte nie stärker eingeschränkt, als zur Eindämmung der tödlichen Corona-Pandemie. Ausgangssperren, Versammlungsverbote, Reisebeschränkungen, Betriebsschließungen – all diese Maßnahmen bedeuten gewaltige Eingriffe in die Rechte der Bürger. Eine gesunde Skepsis war und ist deshalb stets angezeigt. Corona-Zeiten sind keine rechtsfreien Zeiten. Jedem steht auch in einer solchen Ausnahmesituation jederzeit zu, gegen Maßnahmen zu klagen, die überzogen erscheinen. Unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie hat die Justiz gezeigt, dass der Rechtsstaat gesund ist. Eine Vielzahl von Corona-Klagen wurde entschieden. Wo nötig, griffen die Richter ordnend ein, wenn der Staat zu übergriffig zu werden drohte. Demonstrationen etwa bleiben trotz Infektionsgefahr mit Einschränkungen erlaubt.

Die Corona-Krise ist auch für die Gerichte noch lange nicht ausgestanden

Auf denen dürfen übrigens auch abwegige Meinungen frei geäußert werden. Doch im Großen und Ganzen haben die Gerichte den Kurs der Bundesregierung gestützt. In der Abwägung der einzelnen Grundrechte steht das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ganz weit oben. Das ist gut so. Zwar ist es für ein abschließendes Fazit zu früh, es scheint aber, dass die Bundesregierung mit ihrem Kurs dafür gesorgt hat, dass die Zahl der Todesopfer im Vergleich zu anderen Ländern niedrig blieb. Das könnte nun paradoxerweise sogar dazu führen, dass diejenigen, die die Maßnahmen für überzogen oder Corona gar für harmlos halten, sich bestätigt fühlen. Jetzt, in der Phase der zunehmenden Lockerungen, droht der Ton noch einmal aggressiver zu werden. Auch für die Gerichte ist die Corona-Krise also noch lange nicht ausgestanden.

Lesen Sie dazu: Mehr als 1000 Klagen gegen Anti-Corona-Maßnahmen

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

27.05.2020

Wenn ich die Überschrift lese bekomme ich Schnappatmung!
Nicht im Zusammenhang mit Corona -nein, parallel stellt eben diese Justiz das Verfahren im "Goldfinger-Prozess" ein. Steuerhinterziehung im grossen Stil, basierend auf Finanzprodukten und -transaktionen, teilt mit Leergut im wahrsten Sinne des Wortes, als damit nicht strafwürdig, damit zeigt die Justiz die wirkliche "Gesundheit" des Rechtsstaats.