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Die Organspende muss freiwillig bleiben

Kommentar Von Rudi Wais
04.01.2019

Gesundheitsminister Jens Spahn will Organspende mit sanftem Druck forcieren. Das ist der falsche Weg. Der Staat sollte sich in dieser Frage zurückhalten.

Die Wartelisten für eine Organspende werden länger - aber darf der Staat seine Bürger deshalb sanft dazu zwingen, sich als Spender zur Verfügung zu stellen? Der Plan von Gesundheitsminister Jens Spahn, nach dem jeder Mensch nach seinem Tod automatisch zum Spender wird, sofern er dem nicht explizit widersprochen hat, verkehrt die freie Entscheidung für eine Spende ins Gegenteil.

Und er missachtet unser aller Recht, über uns selbst bestimmen zu können - auch über den Tod hinaus. Spahn verlangt uns eine Entscheidung ab, ob wir sie treffen wollen oder nicht.

Seit Ärzte in mehreren Transplantationskliniken Akten frisiert haben, um ihre Patienten auf den Wartelisten weiter nach vorne zu bringen, sitzt das Misstrauen gegen Mediziner und Kliniken bei vielen Menschen tief. Die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml versucht es deshalb mit der Kraft des Wortes: Werben, überzeugen, neues Vertrauen aufbauen. Das mag mühsamer sein als die Methode Spahn. In Fragen von Leben und Tod allerdings sollte auch ein nahezu alles regelnder Staat seine Bürger nicht unter Druck setzen.

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Die Diskussion ist geschlossen.

04.01.2019

Jens Spahn's Richtung ist völlig in Ordnung. Wenn das Eigentumsrecht eines Toten an seinen Organen höher wiegt als das Recht auf Leben oder zumindest Gesundheit eines Lebenden dann ist mit unserem Rechtsverständnis was nicht in Ordnung.

04.01.2019

Nein so einfach ist das nicht, wie Sie es sich machen. Sie sehen den Menschen als Ersatzteillager für andere Menschen an. Und DAS ist eben nicht verinbar mit 'unserem' Rechtsverständnis.

04.01.2019

Wenn der Staat seine Bürger nicht unter Druck setzen sollte, wenn es um Leben und / oder Tod geht, muss man sich auch fragen, warum sich dieser Staat und hier speziell das Bundesgesundheitsministerium seit Jahren weigert, ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig zu akzeptieren, das die Anwendung von Bereitstellung von Medikamenten zur Sterbehilfe regelt. Hier wird der Bürger entmündigt!