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Urteil
08.11.2017

Die Regierung hat zu oft gemauert

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele strahlte schon vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts: Die Karlsruher Richter gaben seiner Partei in weiten Teilen recht. „Die Öffentlichkeit hat hier heute einen großen Sieg errungen.“
Foto: Uli Deck, dpa

Grüne haben mit Klage in Karlsruhe Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte des Bundestages. Antworten auf Anfragen dürfen nur im Einzelfall verweigert werden. Welche Auswirkungen der Richterspruch haben könnte

Das Bundesverfassungsgericht hat die Position von Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung bei Anfragen gestärkt. Die Bundesregierung sei ihrer Antwortpflicht auf Fragen von Grünen-Parlamentariern zur Deutschen Bahn und zur Finanzmarktaufsicht nicht ausreichend nachgekommen, entschieden die Karlsruher Richter am Dienstag und gaben den Klägern in wesentlichen Teilen recht.

Die Bundesregierung habe die Rechte der Abgeordneten und des Deutschen Bundestags verletzt. Die Grünen forderten Ende 2010 Auskunft von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung unter anderem zu Zugverspätungen, Investitionen in das Schienennetz, zur Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ sowie zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber Banken.

Der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele sprach nach dem Urteil von einem Paradigmenwechsel. „Das Verfassungsgericht hat der Regierung die Leviten gelesen. So geht es nicht.“ Der Vertreter des Bundesinnenministeriums, Hans-Heinrich von Knobloch, sagte, die Bundesregierung werde sich bei künftigen Antworten an der Entscheidung des Gerichts orientieren.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, betonte, das Parlament könne ohne Beteiligung am Wissen der Regierung sein Kontrollrecht gegenüber der Regierung nicht ausüben. „Das heute verkündete Urteil führt zu einer Stärkung der parlamentarischen Informationsrechte.“ Ohne deren weitreichende verfassungsrechtliche Absicherung wäre eine effektive Oppositionsarbeit im Deutschen Bundestag und damit eine öffentlich wirksame Kontrolle der Regierung nicht möglich. Berechtigte Geheimhaltungsinteressen der Regierung oder Grundrechte Betroffener könnten allerdings eine parlamentarische Geheimhaltung erforderlich machen“, sagte Voßkuhle.

Die Bundesregierung hatte die Fragen der Grünen damals nur teilweise oder gar nicht und in einem Fall nicht öffentlich beantwortet. Sie hatte das mit Verschwiegenheitspflichten in Bezug auf Unternehmensinterna begründet. Das Verfassungsgericht hielt der Regierung jetzt entgegen, sie habe die Grenzen ihrer Antwortpflicht verkannt. Grundrechte der Deutschen Bahn stünden der Auskunft nicht entgegen.

Bei Fragen zur Finanzaufsicht von Banken reiche der pauschale Hinweis auf einen möglichen Vertrauensverlust in einzelne Finanzinstitute nicht aus. Die Wettbewerbssituation einzelner Finanzinstitute kann nach Ansicht des Gerichts nicht als Staatswohlbelang anerkannt werden. Mit Blick auf Aufsichtsmaßnahmen bei Finanzinstituten in den Jahren 2005 bis 2008, die danach in Schieflage geraten waren und gestützt wurden, führten die Richter aus: Es gebe keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass die Kenntnis der Öffentlichkeit noch Ende 2010 oder Anfang 2011 zu negativen Reaktionen auf den Märkten hätte führen können.

Mit dem aktuellen Urteil wäre nach Überzeugung des Abgeordneten Konstantin von Notz (Grüne) die Arbeit im NSA-Untersuchungsausschuss einfacher gewesen, „weil das pauschale Vorschieben von Staatswohlinteressen nicht legitim ist.“ Es brauche eine ganz außergewöhnliche Anführung von Gründen, und die erfolge häufig nicht, kritisierte er. „Die Öffentlichkeit hat hier heute einen großen Sieg errungen.“ Für Ströbele ist wichtig, dass die Beantwortung von Fragen durch Einsichtnahme von Akten in der Geheimschutzstelle eine öffentliche Antwort der Bundesregierung nicht ersetze. „Das Parlament ist vehement gestärkt worden.“ (dpa)

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