Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Tourismus: Pauschale Reisewarnung fällt – und das Reisen wird noch komplizierter

Tourismus
30.09.2020

Pauschale Reisewarnung fällt – und das Reisen wird noch komplizierter

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes besteht weiterhin eine coronabedingte Reisewarnung für fast alle Länder.
Foto: Arne Dedert, dpa

Zum 1. Oktober hebt das Auswärtige Amt die allgemeine Warnung für alle Länder außerhalb des Schengen-Raums auf. Für Urlauber gelten nun neue Regeln. Eine Übersicht.

Wenn in nicht allzu ferner Zukunft Historiker die Corona-Krise mit all ihren Facetten beleuchten, dann wird es auch immer wieder um den 17. März gehen. Genauer gesagt um jene kurzfristig anberaumte Pressekonferenz, in der Bundesaußenminister Heiko Maas in einem bislang einmaligen Schritt eine Warnung für touristische Reisen in alle 200 Länder der Welt ausgesprochen hat. Bisher galten derartige Einschränkungen nur für Kriegsgebiete wie Syrien oder Afghanistan. "Bitte bleiben sie zu Hause!", mahnte der SPD-Politiker damals. "Wir müssen verhindern, dass weitere Deutsche im Ausland stranden."

Diese Reisewarnung gehört nun der Vergangenheit an. Vom 1. Oktober an bewertet das Auswärtige Amt die Risikolage in jedem Land wieder einzeln. Die große Reisefreiheit der Vor-Corona-Zeit ist damit jedoch längst nicht wieder hergestellt. Im Gegenteil: Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder warnten bei den Bund-Länder-Beratungen am Dienstag mit Nachdruck vor Reisen in Risikogebiete. Als solche gelten auch weiterhin der Großteil der Länder außerhalb des Schengen-Raums sowie mehrere Regionen in Europa, darunter etwa Tirol sowie die Städte Wien und Brüssel.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Künftig gilt für Risikogebiete automatisch eine Reisewarnung

Das Reisen – und vor allem die Planung der Reise – wird in den kommenden Wochen also noch ein wenig komplizierter. In Zukunft arbeitet das Auswärtige Amt mit einem dreistufigen System. Die erste Stufe ist die Reisewarnung, die künftig automatisch für Corona-Risikogebiete gilt – also für jene Regionen, in denen innerhalb von sieben Tagen auf 100.000 Einwohner 50 positive Corona-Tests gemeldet wurden. Am Mittwoch waren das nach Angaben des Robert-Koch-Instituts 121 Nationen und 13 Länder, in denen einzelne Regionen betroffen sind.

Die zweite Stufe des Auswärtigen Amts umfasst insgesamt 47 Länder, für die zwar keine Reisewarnung gilt, in die man wegen anderer Beschränkungen jedoch trotzdem nicht reisen kann. Darunter fällt etwa Thailand, wo die Zahl der Corona-Infektionen zwar unter dem Warnwert liegt, aber das Land seinerseits eine Einreisesperre für Touristen verhängt hat. Ähnliche Regelungen gibt es auch in den USA, China und Australien.

Anzeige

Nur in Bayern gibt es für Reiserückkehrer kostenlose Corona-Tests

Für alle übrigen Länder – außerhalb des Schengen-Raums nur Tunesien und Georgien – gilt Reisefreiheit. "Man kann ja auch Urlaub im Inland machen", riet Gesundheitsminister Jens Spahn zuletzt allen verunsicherten Reisenden. Dabei muss ein Urlaub im Ausland nach Ansicht von CSU-Tourismusexperte Paul Lehrieder nicht zwangsläufig gefährlicher sein als ein Aufenthalt in Deutschland. Das Auswärtige Amt solle deshalb bei seinen Reisewarnungen möglichst differenziert vorgehen. "In einem gut geführten Hotel auf Sri Lanka kann die Infektionsgefahr niedriger sein als auf dem Münchner Viktualienmarkt oder auf der Alten Mainbrücke in Würzburg", sagte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus von CDU und CSU unserer Redaktion. "Wir können nicht jedes Seitental eigens bewerten, aber es macht einen Unterschied, ob ich mich in Mallorca am Ballermann amüsiere oder ob ich mich auf einer Finca im Hinterland erhole."

Reisende, die in einer Region Urlaub machen, die erst während ihres Aufenthaltes zum Risikogebiet erklärt wird, sollen nach Lehrieders Willen die Kosten für einen Corona-Test erstattet bekommen. "In diesem Fall trifft den Reisenden kein Verschulden, da er in ein ursprünglich sicheres Reisegebiet gereist ist." Bayern bietet zwar allen Heimkehrern kostenlose Tests an, andere Bundesländer allerdings noch nicht.

Das könnte Sie auch interessieren:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.