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Abstandsregeln
17.11.2020

Dienstreisen: Bund zahlt Mitarbeitern wegen Corona zweiten Sitzplatz

Der Bund erlaubt bei Dienstreisen die Buchung von zwei Plätzen.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa

Im Zug Corona-Abstandsregeln einzuhalten ist oft schwierig. Der Bund zahlt seinen Mitarbeiter deshalb zusätzlich den Nachbarsitz. Die Bahn sagt: Das ist überflüssig.

Doppelt hält besser: Nach diesem Motto bezahlt der Bund einem Mitarbeiter auf Dienstreise gleich zwei Sitzplätze in der Bahn. So soll der Mindestabstand zu anderen Reisenden gewahrt bleiben, heißt es in einem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums an die obersten Bundesbehörden. Auch im Flugzeug und für Mietwagen gelten demnach bis März diese Regel. In der Opposition sorgt das für Kritik an Bund und auch an der Deutschen Bahn.

"Die Neuregelung ermöglicht im Kern, dass bei zwingend erforderlichen Dienstreisen in der Bahn zusätzlich ein freier Nachbarsitz gebucht (nicht nur reserviert) und im Flugzeug zusätzlich ein freier Mittelplatz gebucht werden kann, damit ein größerer Abstand zu den Mitreisenden gewährleistet ist", erklärt ein Sprecher des Bundesministeriums auf Anfrage. Zudem können Mitarbeiter nun auch Mietwagen für ihre Dienstreisen nutzen. Zu solchen komme es aber generell nur, "wenn sie zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Bundesverwaltung zwingend erforderlich sind". Dadurch hätten sich die Dienstreisen um mehr als 70 Prozent reduziert.

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Corona-Sonderregeln für Dienstreisen gelten bis 31. März

Die neuen Regeln entsprechen laut Ministeriumssprecher dem Ziel der Bundesregierung, Kontakte möglichst zu reduzieren und den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern "so gut es geht" umzusetzen. "Wenn die Mitarbeiter schon reisen, dann ist es das Mindeste, dass sie das so sicher wie möglich tun", sagt der Sprecher. Die neuen Regeln gelten zunächst bis zum 31. März nächsten Jahres.

 

FDP-Politiker Jung: Bahn hätte längst digitale Lösung einführen müssen

Die Mitglieder der Opposition zeigten sich ob der Neuerung irritiert und kritisierten die Neuerung. Der FDP-Verkehrspolitiker Christian Jung sagte der Süddeutschen Zeitung: "Diese skurrile Entwicklung bestätigt, dass eine Reservierungspflicht richtig wäre." Die Bahn habe mittlerweile mehrere Monate lang Zeit gehabt, um eine digitale Lösung einzuführen – und habe dies schlichtweg versäumt. Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Stefan Gelbhaar, stimmte demnach Jung zu: "Man fragt sich, warum der Bund einen Mindestabstand in Zügen nur für die Mitarbeiter und nicht für alle Passagiere garantiert."

Bahn: Vier von fünf Plätzen sind ohnehin nicht belegt

Schenkt man indes der Deutschen Bahn Glauben, ist die Maßnahme des Bundes sowieso überflüssig. Denn einem Sprecher zufolge sind die Fernzüge momentan gerade einmal zu etwa 20 bis 25 Prozent ausgelastet. "Das heißt: Vier von fünf Sitzplätzen sind nicht belegt." Außerdem seien beim Buchen die Reservierungen auf die Fensterplätze voreingestellt, sodass die Gangplätze frei bleiben. Und die Mitarbeiter achteten darauf, dass Gäste gleichmäßig verteilt sind.

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Großunternehmen wie Siemens sehen dennoch weitestgehend von Geschäftsreisen ab, sagt Sprecher Wolfram Trost. Reisen sollten verschoben oder durch Online-Meetings ersetzt werden. Oder zumindest auf das Nötigste reduziert – "insbesondere unter Berücksichtigung der Einreise- und Quarantänebestimmungen sowie behördlicher Auflagen." (mit dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

18.11.2020

So ein Unsinn kann einem nur einfallen wenn Geld keine Rolle spielt. Wenn ich die heutigen Kommunikationsmittel so betrachte - dann ist kaum noch eine Dienstreise notwendig. Und Spesen für die Reisenden würden auch gespart werden.