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Uploadfilter
22.03.2019

Diese Auswirkungen hat Artikel 13 wirklich

Auch vor drei Wochen gingen in Berlin Menschen auf die Straße, um gegen das geplante neue EU-Urheberrecht zu protestieren.
Foto: Stefan Boness, imago

Was das neue Urheberrecht der EU für das Internet bedeutet und warum jetzt die großen Betreiber von Plattformen gefordert sind. Es geht auch ohne Filter.

Das EU-Parlament hat für das neue, umstrittene Urheberrecht gestimmt. Zuvor waren tausende Menschen dagegen auf die Straße gegangen, der Streit ist eskaliert. Um was geht es eigentlich? Verändern die geplanten Eingriffe das freie Internet wirklich? Hier der aktuelle Stand.

Warum braucht die EU ein neues Urheberrecht?

Die geltenden Rechtsvorschriften stammen von 2001. Da gab es das Geschäftsmodell von Google und anderen noch nicht. Da diese Konzerne urheberrechtlich geschützte Werke nutzen, um ein attraktives Umfeld für Werbung und andere Inhalte zu schaffen, muss der in der analogen Welt übliche Schutz für Musik, Filme, Texte in das digitale Netz übertragen werden.

Ist Artikel 13 ein Eingriff in das freie Internet?

Was verändert sich für den Nutzer?

Der entscheidende Sprung besteht darin, dass die Verantwortung für Inhalte verlagert wird – vom Nutzer, der sie hochlädt, auf die Plattform, die sie verbreitet. Die Befürworter sagen, dass damit jenen Abmahnanwälten das Handwerk gelegt wird, die bisher User mit Klagen überzogen haben. Und es gibt noch einen wichtigen Punkt: Die Urheberrechtsrichtlinie schafft kein neues Recht. Sie gewährleistet nur, dass die bestehenden Vorschriften für geschützte Werke auf das Netz übertragen werden. Das Regelwerk führt keine neuen Auflagen für Online-Plattformen ein. Es will nur sicherstellen, dass bestehende Verpflichtungen besser eingehalten werden.

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Der Artikel 13 zwingt die Online-Plattformen zum Einsatz von Uploadfiltern. Ist das kein Eingriff in das freie Internet?

Eine Bemerkung vorneweg: Der Artikel 13 ist in der Endfassung zum Artikel 17 geworden… Tatsächlich kommt das Wort Uploadfilter im Gesetzestext nicht vor. Aber das ist Wortklauberei, weil Unternehmen wie Youtube, wo pro Minute 400 Videos hochgeladen werden, eine automatische Lösung brauchen. Die vorhandenen Filter arbeiten lückenhaft. Das heißt: Sie stoppen auch immer wieder mal den Upload legaler Inhalte. Die Kritik müsste aber an die Unternehmen oder die Entwickler von Filtern gehen, nicht an die Politik. Denn der Grundsatz, dass ein Konzern für die gewinnbringende Verwertung geschützter Inhalte bezahlen muss, ist ja unbestritten.

Die Filter arbeiten ungenau, vor allem, wenn es um Parodien, Persiflagen oder zitierte Werke geht. Die sind legal, verschwinden aber aus dem Netz.

Nein. Die EU-Richtlinie enthält eine ausdrückliche Aufforderung, das kostenlose und ungehinderte Hochladen und Teilen von Werken zum Zitieren, zur Äußerung von Kritik, für Rezensionen, für Karikaturen, Parodien oder Persiflagen zu schützen. Das betrifft auch Memes (Collagen von Texten, Bildern oder Videos) und animierte Bilder im GIF-Format.

Befürworter von Artikel 13 verweisen auf Spotify und Co.

Es ist doch für die Konzerne gar nicht möglich, für jedes weltweit hochgeladene Werk die Rechte zu klären und Lizenzen einzuholen?

Dieses Argument einiger Plattform-Betreiber ist eigentlich nicht nachvollziehbar. Es gibt in allen EU-Staaten und darüber hinaus Rechteverwertungsgesellschaften, mit denen man Vereinbarungen treffen kann, sodass die Künstler an den Umsätzen beteiligt werden. Ein derartiges Abkommen reicht aus, um den Anforderungen des digitalen Urheberrechtes Genüge zu tun. Die EU-Vorschriften verlangen außerdem den Nachweis, dass sich der Betreiber bemüht hat, den Urheber ausfindig zu machen und an den Einnahmen zu beteiligen. Experten, die das neue Recht befürworten, verweisen gerne auf Musik-Streamingdienste wie Spotify, denen es ja auch gelingt, für die angebotenen Musikstücke aus aller Welt die notwendigen Lizenzen zu erwerben.

Sind alle Online-Plattformen betroffen?

Nein. Anbieter, die weniger als drei Jahre auf dem Markt sind (zum Beispiel Start-ups), die einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro machen und weniger als fünf Millionen Einzelbesucher im Monat haben, müssen weitaus geringere Vorschriften einhalten. Hinzu kommen zahlreiche Ausnahmen für lexikalische Plattformen (Wikipedia) oder wissenschaftliche Foren.

Union und SPD haben sich gegen Uploadfilter ausgesprochen

Union und Sozialdemokraten haben sich in ihrem Koalitionsvertrag gegen Uploadfilter ausgesprochen. Muss die Regierung jetzt ihre eigenen Versprechen brechen?

Nein, denn die Vorgaben der EU lassen den Mitgliedstaaten Raum für eigene Regelungen. Mit anderen Worten: Die deutsche Regierung könnte Uploadfilter verbieten und einen anderen Weg gehen – zum Beispiel eine Abgabe für Rechteinhaber, wie sie bisher schon bei Druckern und Speichermedien fällig wird. Tatsächlich gehört dieser Punkt zu den Schwächen der Vorschriften, weil es eben keine europäische Vollharmonisierung gibt.

Wie wird das Europäische Parlament am Dienstag entscheiden?

Unter dem Eindruck des Widerstands in der Bevölkerung gibt es Überlegungen, das Urheberrecht zwar zu billigen, aber den bisherigen Artikel 13 noch rauszunehmen. Dann müsste später nachgearbeitet werden, zumal es einige interessante Alternativvorschläge (übrigens auch aus dem Bundestag) gibt.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

26.03.2019

Könnte jemand, der versteht, um was es geht, den Kommentar schreiben. Bitte!!

23.03.2019

Das meiste, was Sie schreiben ist falsch. Alleine die Behauptung, Artikel 13 führe keine neuen Auflagen für Online-Plattformen ein, ist absurd. Genau darum geht es, das ist das erklärte Ziel von Artikel 13. Plattformen haften bisher erst ab Kenntnis für Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzer. Artikel 13 schafft dieses Haftungsprivileg ab, es sei denn sie erfüllen eine von zwei Bedingungen. Und das sind natürlich neue Auflagen. Die Plattform muss zunächst mit allen Rechteinhabern Lizenzvereinbarung treffen oder sich jedenfalls ernsthaft darum bemühen. Wenn das nicht funktioniert müssen sie den Upload im Voraus verhindern, sprich jedenfalls für die großen Plattformen Uploadfilter. Das ist alles neu, das sind nicht alte Verpflichtungen, die jetzt "besser eingehalten" werden sollen.
Ihr Argument, die Kritik an der Mangelhaftigkeit von Uploadfiltern müsse sich an die Entwickler dieser Filter richten und nicht an die Politik, ist viel zu kurz und naiv. Wenn ein Gesetz Unmögliches von jemand verlangt, dann ist das einzig und allein ein Fehler der Politik und nicht desjenigen, der es nicht vermag, das Unmögliche doch zu schaffen. Das, was die Politik fordert, ein Uploadfilter, der aber bitteschön legale Werknutzungen wie Parodien und Kritik nicht filtern soll, ist schlicht aktuell unmöglich. Dafür bräuchte es eine künstliche Intelligenz, die z.B. komplett die Sprache eines Videos versteht und dann juristisch subsumiert, ob die Werknutzung legal war oder nicht. Das mag in 10 Jahren möglich sein, aber nicht heute. Artikel 13 fordert das aber heute. Diese Kritik muss sich einzig an die Politik richten.
Ihr Spotify-Beispiel ist nicht ansatzweise ausreichend, die Kritik an der Unklarheit, mit wem die Plattformen Lizenzen vereinbaren müssen, zu entkräften. Spotify stellt alle Werke selbst zur Verfügung. Natürlich ist es möglich für alle Werke, die ich selbst online stelle auch Lizenzen zu holen. Bei den von Artikel 13 betroffenen Plattformen stellen aber Benutzer ohne Wissen der Plattform beliebige Werke online. Allein deswegen ist der Vergleich eigentlich unsinnig. Außerdem ist Musik ein Bereich, indem sehr viele Rechte von Verwertungsgesellschaften vertreten werden, was eine Lizenzierung eines Großteils relativ einfach macht. Es bleibt die Frage, was mit Musikern ist, die ihre Rechte nicht an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten haben. Vor allem aber gibt es nicht nur Musik. Was für Musik noch ziemlich gut klappt, ist für Fotos z.B. ungleich schwieriger. Konkret gefragt: Von wem soll Instagram seine Lizenzen erwerben? Da finden sich Fotos von hunderttausenden Fotografen, die Leistungsschutzrechte an den Fotos haben mit Millionen abgebildeten Menschen, die Rechte am eigenen Bild haben. Kaum einer von denen ist in einer Verwertungsgesellschaft. Wie soll also Instagram hier in der Praxis irgendetwas lizenzieren?
Ihre Behauptung, die große Koalition könne Uploadfilter auch einfach verbieten und einen anderen Weg gehen, ist nicht zutreffend. Das wurde zwar von der Union zuletzt so ähnlich behauptet. Die Folge wäre aber zwangsweise ein Verfahren der EU gegen die Bundesregierung. Denn das gibt Artikel 13 nicht her. Nochmal: Artikel 13 sagt nicht: Sorgt bitte einfach irgendwie dafür, dass Plattformen Urheberrechte besser schützen. Artikel 13 sagt ganz klar: Lizenzvereinbarungen und Verhindern von illegalen Uploads. Ja, da steht nicht Uploadfilter, aber da haben Sie doch selbst eingeräumt, dass das Wortklauberei sei und dass Plattformen wie YouTube Uploadfilter zur Umsetzung bräuchten. Wenn die Bundesregierung in der nationalen Umsetzung Uploadfilter verbieten wollte, würde das so aussehen: 1. Ihr müsst illegale Uploads filtern. (Und das müssen sie sagen, das steht genau so in Artikel 13, da gibt es keinen Spielraum!) 2. Ihr dürft dafür keine Uploadfilter einsetzen. – Da wird es ja noch absurder. Man ersetzt dann die eine unmögliche Forderung, Uploadfilter einzusetzen, die auf wundersame Weise erkennen sollen, ob eine legale Nutzung vorliegt; durch eine andere unmögliche Forderung: Illegale Uploads verhindern ohne Uploadfilter. Es gibt natürlich andere und bessere Wege das gleiche Ziel zu erreichen. Aber nicht innerhalb von Artikel 13, der was das betrifft, keinen Spielraum für den nationalen Gesetzgeber bietet. Die Forderung, dass Plattformen illegale Uploads im Vorfeld verhindern müssen, um nicht selbst dafür zu haften, ist vollharmonisierter Mindeststandard in Artikel 13.
Die Plattformen sind dann gefordert. Aber erstmal ist der Gesetzgeber gefordert, ein Gesetz zu schaffen, dass in der Realität auch umsetzbar ist. Und keiner dieser beiden Vorschläge ist umsetzbar. Im Übrigen bliebe auch bei der Umsetzbarkeit immer noch das Problem der großen Missbrauchsanfälligkeit von Uploadfiltern, die es ermöglicht, dass der Upload von unliebsamen Inhalten jedenfalls kurzfristig von beliebigen Dritten, die einen unberechtigten Rechtsanspruch geltend machen, verhindert wird. Die staatliche Verpflichtung, dass Plattformen Infrastruktur schaffen müssen, die solchen Missbrauch ermöglicht, gefährdet die Presse und Meinungsfreiheit.