Neben „weiblich“ und „männlich“ gibt es im Geburtenregister künftig eine dritte Geschlechtsoption. Sie lautet „divers“ und kann für intersexuelle Menschen eingetragen werden. Einen entsprechenden Reformplan der Bundesregierung hat der Bundestag in der Nacht zum Freitag beschlossen. Bislang gibt es im Geburtenregister die Auswahlmöglichkeiten „weiblich“, „männlich“ und „ohne Angaben“. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht gerügt. Die Karlsruher Richter gaben vor einem Jahr einer intersexuellen Klägerin recht. Als Konsequenz forderten sie die Regierung auf, auch für Menschen, die weder weiblich noch männlich sind, eine Möglichkeit zu schaffen, ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen. Begründet wurde dies mit dem im Grundgesetz geschützten Persönlichkeitsrecht. Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, verstoße zudem gegen das Diskriminierungsverbot.
Attestpflicht für drittes Geschlecht - Hofreiter kritisiert "unwürdigen Spießrutenlauf"
Die jetzt verabschiedete Neuregelung richtet sich an Menschen, deren Körper weibliche und männliche Merkmale aufweisen. Bei Kindern, die nach der Geburt oder auch in der weiteren körperlichen Entwicklung nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können, soll der Eintrag ins Geburtenregister auch zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden können. Gleiches gilt auch in Fällen, in denen nach der Geburt im Register ein falsches Geschlecht gewählt wurde. Möglich ist es dann auch, den Vornamen der Betroffenen zu ändern. Für solche Änderungen muss laut der Gesetzesänderung ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Vor allem an dieser „Attestpflicht“ gibt es massive Kritik. Für Grünen-Fraktionschef Toni Hofreiter verstößt die Gesetzesreform gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die neue Regelung, wonach künftig auch „divers“ als Geschlechtsangabe in das Geburtenregister eingetragen werden kann, mache dafür unwürdige Vorgaben, kritisierte er gegenüber unserer Zeitung. „Jedem Menschen steht diese Entscheidung selbst zu, dass Union und SPD ein ärztliches Attest fordern, ist bevormundende Schikane“, sagte Hofreiter.
Ähnlich argumentiert der Lesben- und Schwulenverband Deutschland. „Entwürdigende Begutachtungen und Pathologisierungen müssen abgeschafft werden“, fordert die Organisation.