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  3. Doppelbesteuerung Rente - Urteil steht fest: Was es bedeutet

Steuern auf Renten
01.06.2021

Doppelte Besteuerung der Rente: Bundesfinanzhof weist beide Klagen ab

Ein Steuerberater klagte, weil Rente doppelt besteuert wird. Die Richter am Bundesfinanzhof haben die Klage abgewiesen.
Foto: Marijan Murat, dpa

Ein Steuerberater und ein Zahnarzt hatten wegen der Doppelbesteuerung ihrer Rente geklagt. Die Klagen wurden abgewiesen, aber das Finanzministerium möchte etwas ändern.

Auf den nächsten Finanzminister kommt nach der Bundestagswahl jede Menge Arbeit zu: Viele Rentner dürften nach Einschätzung des Bundesfinanzhofes in den nächsten Jahren zu hoch besteuert werden – eine Korrektur der gegenwärtigen Steuerpraxis ist damit nach Ansicht des höchsten deutschen Finanzgerichtes unausweichlich und wird vermutlich in die Milliarden gehen. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft beziffert die Steuerausfälle bis zum Jahr 2040 auf etwa 90 Milliarden Euro.

Konkret geht es um die Gefahr der sogenannten Doppelbesteuerung: Vor allem bei künftigen Rentnergenerationen würde der Staat die Renten, Stand heute, teilweise deutlich stärker besteuern, als er zuvor die Beiträge für die Altersvorsorge von der Steuer befreit hat. In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof am Montag zwar den Vorwurf eines Zahnarztes aus Hessen und eines Steuerberaters aus Baden-Württemberg zurückgewiesen, der Fiskus habe bei ihnen doppelt kassiert. Unabhängig von diesen beiden eher atypischen Einzelfällen forderte Gerichtspräsidentin Jutta Förster die Bundesregierung allerdings auf, die Praxis der Rentenbesteuerung zu korrigieren. Vor allem die heutigen Mittvierziger laufen danach Gefahr, doppelt besteuert zu werden. Das heißt: Der Staat muss sie entweder noch während ihres Erwerbslebens bei den Beiträgen stärker entlasten oder später dann bei der Rente.

Bundesfinanzhof gibt der Bundesregierung klare Kriterien vor

Finanzminister Olaf Scholz hat für die Zeit nach der Bundestagswahl eine rasche Steuerreform in Aussicht gestellt – allerdings ist längst nicht klar, ob die SPD auch nach der Wahl noch mitregiert. Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs sollten Rentnerinnen und Rentner weniger Steuern zahlen, sagte Scholz. „Die nächste Legislaturperiode muss direkt beginnen mit einer Steuerreform, die kleine und mittlere Einkommen entlastet, also genau all diejenigen, die Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.“ Gleiches gelte für Rentnerinnen und Rentner. Der Bundesfinanzhof habe der Bundesregierung hier klare Kriterien für die Zukunft aufgegeben.

Der Rentenexperte der Unionsfraktion im Bundestag, Peter Weiß, sieht nun Scholz am Zug. „Der Bundesfinanzminister soll jetzt genau prüfen, ob wir für die Zukunft etwas zusätzlich regeln müssen und muss uns das genau aufdröseln“, betonte Weiß gegenüber unserer Redaktion. Prinzipiell sei es jedoch ein Vorteil, wenn erst die Renten besteuert würden und nicht schon die Beiträge. Der Grund: Im Erwerbsleben ist das Einkommen meist höher, weshalb die Steuer stärker zuschlägt.

Bundesfinanzministerium will die Rentenbesteuerung ändern

Auch FDP-Fraktionsvize Christian Dürr forderte Scholz auf, sich rasch der Rentenbesteuerung anzunehmen. „Der Bundesfinanzhof bescheinigt der Großen Koalition nun ganz offiziell, dass sich ihre jahrelange Untätigkeit bei der Rentenbesteuerung rächen wird“, betonte er. Union und SPD müssten jetzt nachbessern, denn nicht nur den Rentnern entstünden dadurch Nachteile. „Ich sehe auch erhebliche Gefahren auf den Bundeshaushalt zukommen.“ Scholz müsse schnellstmöglich verlässliche Zahlen liefern.

Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, nannte die Forderungen des Finanzhofes „eine Ohrfeige für die Politik.“ Wörtlich sagte sie: „Wir brauchen eine Reform, die vor allem arme Rentner in den Blick nimmt.“ Der VdK fordere daher, dass der steuerliche Grundfreibetrag von aktuell 9744 auf 12 600 Euro im Jahr angehoben werde.

Lesen Sie dazu den Hintergrund: Auf dieses Urteil warten deutsche Rentner seit Jahren

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

01.06.2021

Das Konzept der nachgelagerten Besteuerung von Renten war von Anfang an kompletter Unsinn. Es ist grundlegend falsch in Zeiten höheren Einkommens Steuerminderungen zu gewähren und dann bei einem Rentenniveau von nicht einmal der Hälfte des Durchschnittseinkommens diese angebliche Steuerersparnis wieder zurückzuholen. Außerdem habe ich keine Lust bis ins Grab Steuererklärungen abgeben zu müssen. Deutschland bedeutet inzwischen leider immer öfter: Dümmer gehts nimmer.

31.05.2021

Die sollen keine Doppelbesteuerung abfedern, die sollen die Doppelbesteuerung abschaffen. Da arbeitet man ein Leben lang zahlt Steuern für diese Bananenrepublik, und wird nochmal geschröpft! Schaut euch mal die Renten in Europa an, Länder die von uns Finanzhilfen bekommen zahlen Spitzen Renten, bei weit geringeren Alter für die Berentung!!!! WIR DEPPEN BEZAHLEN ZWEIMAL STEUERN FÜR DIE KLEINERE RENTE!!!!!!

Das folgende sollte uns zu denken geben (Quelle Wikipedia)

Deutschland 50,5 %
Kroatien (129,2 %) und die Niederlande (100,6 %) weisen sogar ein höheres Rentenniveau im Vergleich zum Netto-Einkommen auf. Es folgen Portugal (94,9 %), Italien (93,2 %), Österreich (91,8 %), Ungarn (89,6 %), Bulgarien (88,9 %) oder Luxemburg (88,4 %). Der EU-28-Durchschnitt erreichte 70,6 %, der OECD-Durchschnitt 62,9 %.

Danke liebe Politiker im September ist Wahl!!!!

31.05.2021

https://m.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/1761-euro-minimum-doppelt-so-viel-pension-wie-rente-deshalb-koennen-beamte-im-alter-in-saus-und-braus-leben_id_10753806.html
" Grundsätzlich gilt: Beamte bekommen für jedes Jahr ruhegehalt­fähiger Dienstzeit in Vollzeit 1,79375 Prozent ihrer letzten Bezüge als Pension. Der Betrag ist gedeckelt: Maximal erhalten Beamte eine Pension in Höhe von 71,75 Prozent des Bruttogehalts, das sie während der zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen haben, wie das Bundesinnenministerium erklärt. Das ist allerdings der Maximalsatz – ihn zahlt der Staat „erst bei einer ruhegehalt­fähigen Dienstzeit von wenigstens 40 Jahren (in Vollzeit)“, stellt das Innenministerium im Internet klar. "
40 Jahre in Vollzeit habe ich auch und noch 8 dazu !
Ich komme aber nicht auf 71,75 Prozent des Bruttogehalts meiner letzten 2 Arbeitsjahre ?
Bei 5000 € Brutto fehlen mir 1500 € die ich als Rente bekomme und versteuern muss ??
Beamte bekommt ca. 3600,- € und der Arbeiter ca. 2100,- €.
Jetzt, Steuern zahlen, wer hat den größten Vorteil ?
Netto für mich ca. 1700 und für den Beamten ?
Da hat es der Beamte wieder sehr leicht, seine letztes Gehalt Netto zu erhalten ??
Die Rentenbesteuerung hätte es nie geben dürfen !!
War nur zum Nachteil für Nicht-Beamte ?
Und jetzt ????

31.05.2021

Es gibt sie immer wieder: politische Urteile.

31.05.2021

Eben, was anderes durfte nicht entschieden werden.

31.05.2021

Im Gegensatz zu Polen haben wir eine unabhängige Justiz. Das einem auch mal Urteile nicht passen oder gar gegen den Strich gehen, mal einem voll zustimmen, zeigt eher, dass die Justiz unabhängig ist.
Gerade die jetzt das Urteil als politisch bezeichnen, sind die, die andermal Urteile zitieren, die mit ihrem politischen Ansichten im Einklang sind.

31.05.2021

Sicher? Wenn Sie suchen finden sie vermutlich 100e von Urteilen wo Richter z.B. ihre persönliche Meinung in der Urteilsbegründung kundtun. Schauen wir uns die letzten 15 Monate an. Waren alle Grundrechtsbeschneidungen angemessen und verhältnismäßig? Wurden Urteile nicht aufgrund von Vermutungen (aus der Politik) gefällt?

31.05.2021

Gerade wenn es um Corona-Massnahmen ging wurde gleich immer gross posaunt, wenn ein Gericht eine Regelung gekippt hat. Aber wenn eine Gerichtsurteil nicht nach der persönlichen Meinung bei Corona oder wie hier ausfällt, ist es alles nur politisch gesteuert. Andere Gerichtsentscheidungen sind dann nicht genehm. Vermutlich auch schon andere Meinungen nicht.
Gut, dass manche Kommentatoren nicht an der Macht sind. Diese würden versuchen, die Unabhängigkeit der Justiz wie in Polen zu untergraben wenn sie nicht ihre persönliche Meinung wiedergibt. Da müssten wir uns ernsthaft Sorgen um unsere Grundrechte machen.