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Debatte
22.03.2017

Doppelte Staatsbürgerschaft: Wie wird man eigentlich Deutscher?

Ein türkischer und ein deutscher Pass - beide Ausweise können Kinder türkischer Eltern haben, die seit 2000 in Deutschland geboren wurden.
Foto: Daniel Bockwoldt (dpa)

Wegen der anstehenden Volksabstimmung in der Türkei ist die Gesetzesänderung zum "Doppelpass" von 2014 wieder Thema. Doch wer kann überhaupt zwei Staatsbürgerschaften haben?

In der Debatte um die anstehende Volksabstimmung zum Präsidialsystem in der Türkei kritisieren CDU- und CSU-Politiker erneut das 2014 geänderte Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft. Seit dieser Änderung ist es für Kinder ausländischer Eltern in bestimmten Fällen möglich, sowohl einen deutschen als auch den Pass aus dem Herkunftsland ihrer Eltern zu bekommen. Doch wie bekommt man überhaupt die deutsche Staatsbürgerschaft? Und wer kann den sogenannten Doppelpass für sich beanspruchen?

Deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt: Wer als Kind deutscher Eltern - oder eines deutschen Elternteils - geboren wird, ist automatisch Deutscher. Das liegt am Abstammungsprinzip, das hierzulande seit Beginn des 20. Jahrhunderts gilt. Im Gegensatz dazu steht das territoriale Prinzip, wie es beispielsweise in den USA gilt: Kinder, die in den Vereinigten Staaten zur Welt kommen, bekommen automatisch die US-Staatsbürgerschaft. Für Kinder deutscher Eltern, die in den USA geboren werden, heißt das also, dass sie automatisch zwei Staatsbürgerschaften haben. Eine Mitarbeiterin des Landratsamtes Augsburg erklärt, dass Deutschland hiermit einverstanden sei, weil die Staatsangehörigkeit nicht freiwillig gewählt wurde. Anders sieht es aus, wenn ein Kind deutscher Eltern in einem Staat geboren wurde, in dem ebenfalls das Abstammungsprinzip gilt, die Eltern aber entscheiden, dass ihr Kind die ausländische Staatsbürgerschaft annehmen soll. Dann verliert es seinen deutschen Pass. Ausnahmen gibt es für EU-Bürger und Menschen aus der Schweiz sowie Spätaussiedler aus Russland.

Doppelte Staatsbürgerschaft durch Geburt: Wer neben einem deutschen noch ein ausländisches Elternteil hat, bekommt je nach Regelung des jeweiligen Landes noch eine zweite Staatsbürgerschaft. Kinder mit beispielsweise einem britischen und einem deutschen Elternteil erhalten beide Pässe. Sie müssen sich nicht entscheiden - weil auch hier keine der Staatsbürgerschaften freiwillig gewählt wurde. Es gibt aber auch Länder, in denen es nicht ausreicht, wenn nur ein Elternteil aus dem jeweiligen Land kommt, das Kind aber in Deutschland geboren wurde. Diese Regelung gibt es in Russland, wie die Mitarbeiterin des Landratsamtes erklärt, die ihren Namen nicht öffentlich lesen möchte: Russisch wird man mit einem russischen Elternteil nur dann, wenn man auch in Russland geboren wurde. Ein Kind mit nur einem deutschen Elternteil, das in Russland geboren wird, bekommt aber einen deutschen Pass.

Staatsbürgerschaft für in Deutschland geborene Kinder von Ausländern: An dieser Regelung stören sich einige Politiker der Union seit der Gesetzesänderung im Jahr 2014. Allerdings gilt es als höchst unwahrscheinlich, dass die Partei hier bundesweit auf eine Mehrheit hoffen kann. Konkret geht es darum: Wer als Kind ausländischer Eltern in Deutschland geboren wird, ist seit dem Jahr 2000 automatisch Deutscher - zumindest dann, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig im Land lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Diese Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen auch wenn sie volljährig sind beide Staatsbürgerschaften behalten. Das gilt für jeden, der selbst acht Jahre in Deutschland gelebt habt, sechs Jahre eine Schule besucht hat oder im Land einen Schulabschluss oder eine Berufsausbildung absolviert hat. Aus welchem Land die Eltern stammen, spielt keine Rolle. Bedingung ist allerdings, dass das jeweilige Land die doppelte Staatsangehörigkeit auch erlaubt. Bis 2014 galt in Deutschland die Optionspflicht: Bis dahin musste sich diese Gruppe von Betroffenen spätestens mit 23 Jahren für einen der beiden Pässe entscheiden.

Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch einen Ausländer: Die Gesetzesänderung von 2014 betrifft nur diejenigen, die seit 2000 in Deutschland geboren wurden. Für die Jahrgänge 1990 bis 1999 gab es eine Übergangsfrist. Ein Kind türkischer Eltern, das 1970 in Deutschland geboren wurde und seitdem hier lebt, hat von der Änderung nichts. Der Betroffene muss wie jeder andere Ausländer, der Deutscher werden will, einen Antrag auf Einbürgerung stellen - und bei erfolgreicher Einbürgerung seinen türkischen Pass abgeben. Das bedeutet auch, dass jeder, der in Deutschland zwei Pässe hat, zu einer der ersten beiden Gruppen gehört oder nach 1990 geboren wurde. Ausnahmen gibt für Menschen aus Thailand und Brasilien - in diesen Ländern ist die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht möglich. Deshalb toleriert Deutschland hier bei einer Einbürgerung eine doppelte Staatsbürgerschaft.

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Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft durch einen Deutschen: Ein Deutscher, der freiwillig - aus welchem Grund auch immer - eine andere Staatsbürgerschaft erwirbt, verliert grundsätzlich die Deutsche. Ausnahmen gibt es hierzulande für Bürger aus der EU und aus der Schweiz. Auch das gilt jedoch nur dann, wenn auch das zweite Land mit der Regelung einverstanden ist - Österreich und die Slowakei entziehen ihren Bürgern die Staatsbürgerschaft, sobald sie eine andere annehmen, wie die Mitarbeiterin des Landratsamtes erklärt. Das österreichische Portal Help beschreibt diese Herangehensweise in ihrem Amtswegweiser.

Lesen Sie auch: Der Doppelpass wird zum Wahlkampf-Thema

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Die Diskussion ist geschlossen.

22.03.2017

Diskriminierung "Hilfe, in bin deutsch"

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Wieso dürfen "geborene" Deutsche-Staatsbürger, keine Doppelt/e/Reserve-Staatsbürgerschaft annehmen ???