Mitglieder der "Oldschool Society" sollen vor Gericht
Der Generalsbundesanwalt hat zwei mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Gruppe "Oldschool Society" angeklagt. Vier OSS-Mitglieder wurden bereits zu Haftstrafen verurteilt.
Zwei Monate nach dem Urteil im Münchner Prozess gegen die Führung der "Oldschool Society" (OSS) sollen sich zwei weitere mutmaßliche Mitglieder der rechten Terrorgruppe in Dresden vor Gericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft hat einen 41-Jährigen und einen 29-Jährigen vor dem Oberlandesgericht wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Wohnungen beider Männer waren bei der Zerschlagung der Gruppe im Mai 2015 durchsucht worden, sie blieben aber auf freiem Fuß.
Die Angeklagten hätten eine "rechtsgerichtete nationalistische Weltanschauung", heißt es in der Anklage. Die "OSS"-Mitglieder sollen sich in einem Chat radikalisiert und schließlich Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte geplant haben. Die Gruppe flog auf, bevor sie ihre Pläne in die Tat umsetzen konnte.
Vier OSS-Mitglieder wurden bereits zu Haftstrafen verurteilt
Der Prozess in Dresden wäre nach dem Verfahren gegen die rechtsextreme "Gruppe Freital" der zweite Terror-Prozess in Sachsen. Vor einer Entscheidung über die Zulassung der Anklage werde der zuständige Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes den Beschuldigten noch Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen, teilte eine Sprecherin mit. Erst danach werde über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden.
Vier OSS-Mitglieder hatte das Oberlandesgericht München bereits Mitte März zu Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren verurteilt. Die Ermittler rechnen den Angaben zufolge auch die nun in Dresden angeklagten Männer zur Führungsebene der Gruppe. Der 41-jährige Daniel A. soll als "Vollstrecker" Sanktionen durchgesetzt und Mitgliedsbeiträge eingetrieben haben. Der 29-jährige Marcel L. sei "Ansprechpartner" für die Mitglieder und "Vertrauensperson" bei Streitigkeiten gewesen. dpa/AZ
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